Category Archives: Schutz des Versammlungsrechts

Allgemein Gewährleistung Demonstrationsrecht Gewährleistung der freien Meinungsäußerung Schutz des Versammlungsrechts

Wahlkampfveranstaltungen von Rechtsextremen verlaufen störungsfrei

Das Demonstrationsgeschehen im Zusammenhang mit zwei Wahlkampfveranstaltungen der NPD ist heute auf dem Klagesmarkt sowie im Bereich des Zentralen Omnibusbahnhofs (ZOB) störungsfrei verlaufen.

Die NPD hatte für den heutigen Tag zwei Versammlungen mit Wahlkampfcharakter für die Stadt Hannover angemeldet. Die erste der Kundgebungen begann gegen 10:30 Uhr auf dem Klagesmarkt. Daran nahmen 21 Sympathisanten der Partei teil. Zirka 100 Teilnehmer zählten die Polizisten bei einer angemeldeten Gegenversammlung, die ebenfalls in dem Bereich stattfand. Gegen 12:30 Uhr beendete die NPD die erste Kundgebung, die völlig störungsfrei verlief und begab sich anschließend zu ihrer zweiten Versammlung in den Bereich des ZOB. An dieser nahmen 47 Parteisympathisanten teil -26 Personen des rechten Spektrums waren hierfür zusätzlich mit dem Zug angereist. Für eine auch am ZOB angemeldete Gegenkundgebung schätzt die Polizei die Teilnehmerzahl auf zirka 400. Auch bei diesen Veranstaltungen, die bis zirka 15:30 Uhr andauerten, verzeichnete die Polizei – bis auf einen Farbbeutelwurf gegen ein Fahrzeug der NPD – keinerlei Zwischenfälle. Gegen den Werfer ermitteln die Beamten jetzt wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz.

 

Quelle: PM der PD Hannover vom 19.01.2013

Allgemein Schutz des Versammlungsrechts

Stellungnahme der Polizeiinspektion Northeim/Osterode zur Berichterstattung im Göttinger Tageblatt am 15.01.2013

In der Ausgabe des Göttinger Tagesblattes vom 15.01.2013 wird über Kritik an der Polizei anlässlich der NPD-Wahlkampfveranstaltung mit Gegenkundgebung am 09.01.2013 berichtet. Zu denen im Artikel des Göttinger Tageblatts aufgeführten Kritikpunkten der Bürgerrechtsgruppe “Bürgerinnen beobachten Polizei und Justiz” konnte gestern von Seiten der Polizei keine vollständige Stellungnahme abgegeben werden, da die Detailfragen erst gründlich eruiert werden mussten. Nur so konnte eine lückenlose und zutreffende Klärung der Behauptungen gewährleistet werden. Hierzu nimmt die Polizeiinspektion Northeim/Osterode heute wie folgt Stellung: Zunächst einmal ist klarzustellen, dass es unter anderem eine Aufgabe der Polizei ist, die Versammlungsfreiheit als ein hohes Rechtsgut zu schützen. Dieses Grundrecht gilt auch für extreme Meinungen und Ansichten, die von der Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger nur selten geteilt werden. Aber auch derartige Versammlungen und Demonstrationen genießen polizeilichen Schutz, wenn die Grenzen des Erlaubten eingehalten werden. “Wir weisen deshalb ausdrücklich die Vorwürfe zurück, wir würden rechte Schläger decken und rechtsradikale Gewalt vertuschen”, erklärt Einsatzleiter Wilhelm Böning. “Vielmehr sage ich hier mit aller Deutlichkeit, dass wir keine Feindbilder haben und konsequent gegen jegliche Straftäter vorgehen, unabhängig von politischer Gesinnung.” Nur durch die Präsenz und das konsequente Einschreiten der Einsatzkräfte habe größerer Personen- und Sachschaden abgewendet werden können, so Böning weiter. “Der Einsatz war angemessen und zielorientiert.” Das belege laut Böning auch die Überprüfung des Einsatzgeschehens in Bezug auf die Vorwürfe. Diese hat zu folgenden Ergebnissen geführt: Zu der Rangelei nach Abschluss der NPD-Kundgebung in der Bahnhofstraße liegen der Polizei aufgrund von Angaben der angetroffenen Personen sowie weiterer Ermittlungen keinerlei Erkenntnisse vor, dass beteiligte Personen der rechten Szene zugehörig sind oder mit dieser sympathisieren. Nach eigenen Angaben haben die Beteiligten, mit einer Ausnahme, zuvor an der Gegenkundgebung teilgenommen. Der Ermittlungsvorgang befindet sich mittlerweile bei der Staatsanwaltschaft. Die Person, die in der Abmarschphase nach Beendigung der Wahlkampfveranstaltung mit dem Hinweis an die Polizei herantrat, dass sie von einem des rechten Spektrums fotografiert worden sei, wurde sehr wohl ernst genommen. Allerdings war zu diesem Zeitpunkt der Fotografierende kurzfristig nicht mehr ermittelbar, so dass die Person an die in unmittelbarer Nähe befindlichen Polizeiwache verwiesen wurde, um mit den für den Einsatz zuständigen Ermittlern Kontakt aufzunehmen. Weiterhin ist richtig zu stellen, dass bei dem Einsatz keine Personen in Gewahrsam genommen wurden. Lediglich wurden Personen zur Feststellung der Identität festgehalten, u.a. im Zusammenhang mit einem Ermittlungsverfahren wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und versuchter Gefangenenbefreiung. Darüber hinaus wurde eine Person zur Durchsetzung eines Platzverweises aus dem Nahbereich der NPD-Veranstaltung weggetragen. Außerdem sind gegen zwei Personen des rechten Spektrums Platzverweise ausgesprochen worden, da sie sich in den Nahbereich der Gegenkundgebung begeben wollten. Nur durch die strikte Trennung der jeweiligen Gruppen sowohl in Osterode als auch in Northeim konnten Ausschreitungen mit möglicherweise erheblichen Verletzungen oder Sachschäden vermieden werden. Die u.a. durch das Grundgesetz verbrieften Rechte für beide Seiten konnten nur so jeweils gewährleistet werden. Zu der Diskussion um eine mögliche Uniformierung der NPD-Ordner ist festzuhalten, dass bei einer vorangegangenen gleichartigen NPD-Wahlkampfveranstaltung der Aspekt einer möglicher Uniformierung umfassend geprüft und als nicht gegeben bewertet wurde.

Quelle: PM der PI Northeim/Osterrode vom 15.01.2013

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Hannover (NDS): Polizei verhindert größere Störungen im Zuge einer NPD-Veranstaltung

Das Demonstrationsgeschehen im Zusammenhang mit einer Versammlung der NPD ist heute Nachmittag auf dem Klagesmarkt (Mitte) in Hannover bis auf einzelne Zwischenfälle friedlich verlaufen. Die Polizei musste dennoch mehrere Personen in Gewahrsam genommen. Die NPD hatte für den heutigen Nachmittag eine Versammlung mit Wahlkampfcharakter für die Stadt Hannover angemeldet, die ab etwa 15:00 Uhr auf dem Klagesmarkt stattfand. An der Veranstaltung nahmen insgesamt 18 Sympathisanten der Partei teil. Zirka 400 Teilnehmer zählten die Polizisten bei den angemeldeten Gegenveranstaltungen, die ebenfalls im Bereich Klagesmarkt stattfanden. Der erste Zwischenfall ereignete sich auf der Anfahrt der NPD-Sympathisanten: Als der Partei-LKW auf der Schlosswender Straße unterwegs war, lief eine Personengruppe auf die Fahrbahn und hinderte ihn kurzfristig an der Weiterfahrt. Die Polizei nahm dort 44 Anhänger des eher linken Spektrums für die Dauer der Veranstaltung in Gewahrsam. Im Rahmen dieser Aktion wurde ein 33-jähriger Polizeibeamter von einem Außenspiegel des LKW getroffen und erlitt leichte Verletzungen. Gegen zwei Personen leiteten die Beamten ein Strafverfahren ein (versuchte Körperverletzung gegen eine 21-Jährige und fahrlässige Körperverletzung gegen den Fahrer des LKW). Gegen 15:00 Uhr – die Kundgebung hatte gerade angefangen – hielten drei Männer nahe dem Podium der NPD ein Transparent hoch. Daraufhin versuchten NPD-Anhänger, dieses Plakat herunter zu reißen – dabei kam es zu einer Schubserei zwischen den Beteiligten. Zutritt zu dem besonders abgesperrten Bereich hatte sich das Trio verschafft, indem es den Ordnern gegenüber gefälschte NPD-Ausweise vorgezeigt hatte. Auch sie verbrachten den Rest der Veranstaltung im Polizeigewahrsam. Gegen die Drei ermitteln die Fahnder nun wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz. Darüber hinaus gab es während des gesamten Veranstaltungsverlaufs Störungen der Gegendemonstranten wie etwa Flaschenwürfe, Zünden von Böllern, Beleidigung, etc.. Gegen einen 33 Jahre alten NPD-Anhänger wird ebenfalls wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz ermittelt. Er hatte einen, bei einer Versammlung verbotenen Gegenstand (Schutzschild) dabei. Gegen 16:30 Uhr war die Veranstaltung beendet. Bei der Abreise kam es in der Stadtbahnstation Christuskirche zu einem Aufeinandertreffen von Sympathisanten beider Lager. Das schnelle Eingreifen der anwesenden Einsatzkräfte verhinderte dort Auseinandersetzungen. Die Bilanz des Einsatzes: neun Strafanzeigen, 47 Gewahrsamnahmen.

Quelle: PM der PD Hannover vom 10.01.2013

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Remagen (RLP): Versammlungsgeschehen in Remagen

Aktivisten aus verschiedenen politischen Lagern hatten heute zu Versammlungen und Kundgebungen in Remagen aufgerufen.
Aufgabe der Polizei ist es auf der einen Seite die von der Verfassung garantierten Grundrechte auf Demonstrations- bzw. Versammlungsfreiheit der jeweiligen Anhänger zu gewährleisten und andererseits Konfrontationen zwischen den rivalisierenden Aktivisten zu verhindern. Um diesen Aufgaben gerecht zu werden, setzte die Polizei mehrere hundert Einsatzkräfte in und um Remagen ein.
Um 11:00 Uhr fand an der „Schwarzen Madonna“ “, einer kleinen Friedenskapelle in der Nähe der Rheinwiesen, ein Gottesdienst und eine Versammlung des „Bündnis Remagen für Frieden und Demokratie“ statt. Es fanden sich rund 100 Menschen dort ein und nahmen am Gottesdienst und der Versammlung teil.
Das rechte Lager, ca. 150 Personen, traf sich ab 12.00 Uhr im Bereich des Güterbahnhofs an der B 9. Nach einer Auftaktkundgebung setzte sich der Demonstrationszug gegen 13:15 Uhr durch verschiedene Straßenzüge der Innenstadt in Bewegung und endete an der „Schwarzen Madonna“. Nach einer Kundgebung an der Friedenskapelle ging der Aufzug wieder zurück zum Güterbahnhof und endete dort um 15:15 Uhr.

Quelle: PM des PP Koblenz vom 24.11.2012

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Erneute Großdemo in Neuruppin

- Am Samstag, den 24.09.2011, fanden im Innenstadtbereich von Neuruppin mehrere angemeldete Versammlungen statt.

Ausgangspunkt und erste Meldung war die Anmeldung einer Demonstration mit Aufzug durch die „Freien Kräfte Neuruppin“ von Anfang August 2011, gegen die bis zum heutigen Tag zunächst vier unterschiedliche Gegenveranstaltungen angemeldet wurden.

Ebenfalls zu einer Demonstration mit Aufzug hatte das Aktionsbündnis „Neuruppin bleibt bunt“ aufgerufen.

Weder die angemeldete Demonstration der „Freien Kräfte Neuruppin“ noch eine der Gegenveranstaltungen waren im Vorfeld verboten worden. Zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung waren jedoch den Versammlungsleitern jeweils zum Teil umfangreiche Auflagen erteilt worden.

Ziel und verfassungsmäßiger Auftrag des polizeilichen Einsatzes waren entsprechend die Gewährleistung des Grundrechtes auf Versammlungsfreiheit für alle angemeldeten Versammlungen.

Nach zunächst friedlichem Verlauf entfernten sich jedoch gegen 11.20 Uhr eine Vielzahl an Aufzugsteilnehmern des Aktionsbündnisses „Neuruppin bleibt bunt“ von der angegebenen Aufzugsstrecke und führten auf der Kreuzung Friedrich-Ebert-/Friedrich-Engels-Straße eine Blockade durch. Diese wurde als Spontandemonstration angemeldet und nach etwa 30 Minuten vom Anmelder wieder für beendet erklärt.

Trotz dieser Auflösungserklärung und einer dreimaligen polizeilichen Aufforderung, die Blockade zu beenden bzw. zu verlassen, entfernten sich jedoch zahlreiche Teilnehmer nicht freiwillig.

Um das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit für die Teilnehmer der Demonstration der „Freien Kräfte“ durchzusetzen, mussten deshalb –beginnend ab 12.45 Uhr- zahlreiche Teilnehmer der Blockade durch polizeiliche Einsatzkräfte weggetragen werden.

Da gegen diese der Verdacht des Verstoßes gegen § 21 Versammlungsgesetz besteht, musste in der Folge bei weit über 100 Personen die Identität festgestellt werden.

Während der Identitätsfeststellung wurde den Betroffenen die Möglichkeit eingeräumt, eine herangeführte Toilette der Polizei zu nutzen. Des Weiteren wurden Getränke bereitgestellt.

Mehrere Versammlungsteilnehmer mussten zeitweise in Gewahrsam genommen werden und gegen 11 Personen wurde ein Platzverweis ausgesprochen.

Der Aufzug der „Freien Kräfte Neuruppin“ durch die Innenstadt von Neuruppin, mit einer Zwischenkundgebung an der Artur-Becker-/Heinrich-Rau-Straße, verlief ohne Störungen.

Ein Angehöriger der rechten Szene wurde wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (Zeigen Hitlergruß im Zusammenhang mit einer offenen Bewährungsstrafe) vorläufig festgenommen. Auf Weisung der Staatsanwaltschaft erfolgte nach Bearbeitung die Entlassung (beschleunigtes Verfahren).

Nach Mitteilung der Bundespolizei reisten zudem etwa 20 alkoholisierte Fußballfans des FFC Victoria 91 aufgrund eines heutigen Fußballspieles nach Neuruppin. Diese waren bereits im Zug durch Sachbeschädigungen in Erscheinung getreten und wurden von Beamten der Bundespolizei gegen 15:30 Uhr am Bahnhof Rheinsberger Tor in Gewahrsam genommen.

Ein weiteres Vorkommnis im Bahnverkehr ereignete sich gegen 16.35 in Höhe zwischen den Bahnhöfen „Rheinsberger Tor“ und „Neuruppin-West“. Mutmaßliche Teilnehmer des Aufzuges der „Freien Kräfte Neuruppin“ sollen im Zug nach Witteberg einen Böller gezündet haben. Daraufhin stoppte der Zugführer den Zug in Neuruppin-West und verständigte die Polizei, die jetzt den Zug bis Wittenberge begleitete. Eine Anzeigenfertigung wird geprüft.

Unter Führung des Leiters der Polizeidirektion Nord, Direktor beim Polizeipräsidium Bernd Halle, kamen insgesamt mehrere hundert Polizeibeamte aus den Bundesländern Brandenburg, Berlin und Nordrhein-Westfalen zum Einsatz.

Quelle: PM der Polizei Brandenburg vom 24.09.2011

Na, die Nummer mit der Toilette und den Getränken ist ja mal wieder Polizeigewalt pur… *Sarkasmus off*

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Tostedt (Niedersachsen): Demonstration und Konzert gegen “Rechts”

Auf dem Platz Am Sande fand heute (10.09.), in der Zeit zwischen 14 und 19 Uhr eine angemeldete Veranstaltung der Antifaschistischen Aktion Lüneburg/Uelzen statt.

Die ca. 200 Teilnehmer waren überwiegend mit dem Metronom aus Richtung Hamburg und Bremen angereist und gingen geschlossen in polizeilicher Begleitung zum Veranstaltungsort.

Die Veranstaltung verlief ohne Zwischenfälle und hatte einen absolut friedlichen Charakter. Nach verschiedenen Rede- und Musikbeiträgen auf der Bühne, wurden die Veranstaltungsteilnehmer nach Abschluss der Kundgebung von der Polizei zum Bahnhof begleitet und reisten Richtung Hamburg und Bremen ab.

Quelle: PM der PI Harburg vom 10.09.2011

Geht doch!

 

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Demonstrationen in Dortmund: Abschlussmeldung

Zum Demonstrationsgeschehen in Dortmund am heutigen Tage zieht die Polizei Dortmund eine positive Bilanz.

Es ist gelungen, die Demonstrationszüge zu trennen und dadurch gewalttätige Auseinandersetzungen zu verhindern, aber auch vereinzelt den Bewohnern des Saarlandstraßenviertels ihren demokratischen Protest gegen die Rechtsextremisten zu ermöglichen

Die Kundgebung der Rechten mit 215 Personen wurde nach dem Aufzug durch das Saarlandstraßenviertel um 21.30 Uhr beendet. Es wurden vier Personen des rechten Spektrums wegen Verstoßes gegen den § 86 a StGB (Hitlergruß) und wegen des Mitführens verbotener Gegenstände (Schlagwerkzeuge) vorläufig festgenommen. Ansonsten verlief diese Veranstaltung ohne besondere Vorkommnisse.

Im Innenstadtbereich sammelten sich über 1.000 Gegendemonstranten bei den fünf verschiedenen Versammlungen, die am frühen Abend beendet wurden.

Gegen 20.00 Uhr begann die Auftaktkundgebung des linken Bündnisses “Gegen imperialistische Kriege und Nazigewalt” am ZOB mit ca. 400 Teilnehmern. Der Aufzug führte über die Rheinische Straße in Richtung Dortmund – Dorstfeld. Bei einer Zwischenkundgebung vor dem ” Donnerschlag” auf der Rheinischen Straße wurden aus der Versammlung heraus Farbbeutel gegen das Gebäude geschleudert und vereinzelt Böller gezündet.

Gegen 21.15 Uhr erreichte dieser Aufzug den Wilhelmplatz in Dorstfeld, wo die Versammlung gegen 21.35 Uhr beendet wurde.

Im Laufe des Tages nahm die Polizei eine Person aus dem Linken Spektrum wegen Widerstands vorläufig fest. Gegen vier weitere Personen, die ebenfalls in Gewahrsam genommen wurden, wird eine Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Vermummungsverbot gefertigt.

Aus polizeilicher Sicht war es bisher ein ruhiger und friedlicher Einsatzverlauf.

Quelle: PM der Polizei Dortmund vom 02.09.2011

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Bad Nenndorf (Niedersachsen): Polizeieinsatz erfolgreich

Dieses erfreuliche Fazit kann Gesamteinsatzleiter Frank Kreykenbohm nach dem 6. sogenannten Trauermarsch in Bad Nenndorf und den Gegenveranstaltungen ziehen.

Nachdem die Gegenveranstaltungen morgens mit einem Gedenkgottesdienst begannen, sammelten sich Bad Nenndorfer Bürgerinnen und Bürger, unterstützt durch Teilnehmer umliegender Gemeinden, das Bündnis, und viele andere zu dem Aufzug des DBG. Ca. 900 Teilnehmer zogen in die Kurhausstraße um dort, begleitet von Musik, ihre Abschlußkundgebung abzuhalten.

“Eine insgesamt völlig friedliche und daher für die Polizei unproblematische Aufgabe,” so Frank Kreykenbohm.

Der Aufzug der rechten Szene scheint deutlich an Attraktivität verloren zu haben. Zählte der Marsch im vergangenen Jahr noch ca. 1.000 Teilnehmer, erschienen heute ca. 580 Mitglieder der Rechtsextremisten, die auf der tags zuvor von den Bürgerinnen und Bürgern bunt geschmückten Bahnhofstraße zum Wincklerbad zogen.

Die Privatveranstaltungen längs der Bahnhofstraße ließen die Aufzugstrecke tatsächlich zu einer Partymeile werden. In den Gärten wurde getanzt und gesungen – ein deutlicher Gegensatz zu dem sogenannten Trauermarsch.

“Wir haben im Vorfeld viele und gute Gespräche mit den Bad Nenndorfer Bürgerinnen und Bürgern geführt. Es freut mich sehr, dass die getroffenen Absprachen insbesondere bei den Privatfeiern eingehalten wurden”, so Kreykenbohm weiter. “Trotz eines insgesamt ruhigen Einsatzverlaufes mussten die Einsatzkräfte jedoch mehrfach einschreiten.”

So hatte morgens eine Gruppe von ca. 150 auswärtigen Gegendemonstranten, die mit Bussen angereist waren, im Bereich der Horster Straße versucht, die Kontrollstellen zu umgehen. Das wurde durch die Polizei verhindert.

Während des Aufzugs der Rechtsextremisten versammlte sich eine kleine Gruppe von Gegner zu einer Spontanversammlung und versuchte, unter anderem mit ihren Vuvuzelas die Versammlung vor dem Wincklerbad zu stören.

Für einen der Rechtsextremisten war die Veranstaltung bereits beendet, bevor die Kundgebung begonnen hatte. Der junge Mann war über die polizeiliche Absperrung gesprungen und hatte versucht, einen Pressefotografen anzugreifen, als dieser den Bahnhofsvorplatz fotografierte. Polizeibeamte verhinderten den Angriff, sprachen gegen den Täter einen Platzverweis aus und leiteten ein Strafverfahren ein.

Nach Beendigung des Marsches und nachdem die Rechtsextremisten Bad Nenndorf verlassen hatten, feierten und tanzten die Bürgerinnen und Bürger um die Polizeibeamten herum auf der Bahnhofstraße. Die abrückenden Einsatzfahrzeuge der Polizei wurden mit einer La Ola Welle verabschiedet.

Auch die bunten und fröhlichen Veranstaltungen am Freitag und die Kundgebung des DBG waren für die Behörden völlig unproblematisch. Am frühen Abend entdeckte die Polizei auf einem PKW-Anhänger eine Pyramidenattrappe und stellte diese sicher.

Robert Kruse, Präsident der Polizeidirektion Göttingen, zu der auch die Polizeiinspektion Nienburg/Schaumburg gehört, dankte allen Beteiligten: “Ich danke allen Teilnehmern, die ihr verfassungsmäßiges Recht auf Versammlungsfreiheit friedlich und gewaltfrei wahrgenommen haben. Die Taktik der Polizei, mögliche Straftaten bereits im Ansatz zu verhindern, hat sich heute in Bad Nenndorf wieder bewährt. Auch danke ich allen eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Polizei für ihr professionelles Handeln vor und während des heutigen Einsatzes. Es ist gelungen, ein Zeichen zu setzen für Demokratie und gegen jede Form extremistischer Gewalt.”

“Wenn man die Entwicklung der letzten Jahre betrachtet, scheint das Einsatzkonzept der Polizei Wirkung zu entfalten. Mit Blick auf die diesjährigen Teilnehmerzahlen dürfte die stringente Trennung rivalisierender Gruppen und das konsequente Vorgehen gegen Gewalttäter die Attraktivität für diese, nach Bad Nenndorf zu kommen, erkennbar verringert zu haben,” so das Fazit des Gesamteinsatzleiters Frank Kreykenbohm.

Quelle: PM der PI Nienburg/Schaumburg vom 06.08.2011

Dies sollten alle intensiv durchlesen, die drohen, auf den Unsinn reinzufallen, die Polizei schütze die Rechtsextremisten. Und immer schön die ganze Pressemitteilung lesen, wenn nicht essentielle Teile unter den Tisch fallen, lesen die sich schon ganz anders…

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Dortmund (NRW): Demonstrationen des linken und rechten Spektrums

Heute Abend, 29. Juli 2011, 17.52 Uhr versammelten sich in der Dortmunder Innenstadt zunächst circa 50 Personen des linken Spektrums. Die Versammlung ging von der Reinoldikirche bis zur Freitreppe gegenüber dem Dortmunder Hauptbahnhof.

Diese Versammlung dauerte bis gegen 19.46Uhr, ohne besondere Zwischenfälle, an.

Gegen 18.30 Uhr meldete eine Person des rechten Spektrums ebenfalls eine Spontandemonstration an. Circa 20 Versammlungsteilnehmer Rechts versammelten sich im Bereich des Nordausgangs des Hauptbahnhofs.

Die Versammlung des rechten Spektrums wurde durch deren Versammlungsleiter gegen 20.00 Uhr beendet und verlief ebenfalls ohne besondere Vorkommnisse.

Quelle: PM der Polizei Dortmund vom 29.07.2011

Schutz des Versammlungsrechts

Polizei Köln handelt verfassungskonform

Die nochmals wiederholte Kritik am versammlungsrechtlichen Umgang mit dem “Protestcamp” am Chlodwigplatz weist das Polizeipräsidium Köln erneut zurück. Der für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit verantwortliche Leitende Polizeidirektor Udo Behrendes stellt fest: “Unser Handeln als staatliche Versammlungsbehörde bewegt sich in dem durch höchstrichterliche Rechtsprechung abgesteckten Rahmen. Die jüngsten Appelle der CDUKöln können dagegen in der Gesamtbetrachtung als Aufforderung an die Polizei Köln zu rechtswidrigem Handeln verstanden werden.”

Das Polizeipräsidium Köln legt Wert auf eine sachliche Auseinandersetzung mit dem Thema und gibt zu der auf der Homepage des Kreisverbandes Köln der CDU am 27.07.2011 veröffentlichten Pressemitteilung folgende Hinweise:

Das inzwischen auf dem Chlodwigplatz betriebene “Protestcamp” stellt zweifelsfrei eine Versammlung im Sinne des Artikels 8 Grundgesetz dar. Thematisch geht es bei der Veranstaltung vorrangig um Aspekte im Spektrum “direkte Demokratie” und “soziale Gerechtigkeit”. Die dortige Meinungsbildung erfolgt durch Diskussionen der ständig anwesenden Teilnehmerinnen und Teilnehmer untereinander sowie mit kurzfristig teilnehmenden Interessierten; die Meinungskundgabe erfolgt unter anderem durch Transparente und Handzettel. Damit entspricht die Veranstaltung in ihrem Gesamtgepräge dem in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entwickelten “engen Versammlungsbegriff”. In der von der Kölner CDU zitierten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2001 zur Berliner Loveparade heißt es dazu: “Dementsprechend sind Versammlungen im Sinne von Artikel 8 Grundgesetz örtliche Zusammenkünfte mehrerer Personen zwecks gemeinschaftlicher Erörterung und Kundgebung mit dem Ziel der Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung. Die darauf bezogene Versammlungsfreiheit genießt einen gegenüber der allgemeinen Handlungsfreiheit aus Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz gesteigerten Schutz”. Das Bundesverfassungsgericht führt in dieser Entscheidung weiter aus: “Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit … gewährleistet insbesondere Minderheitenschutz und verschafft auch denen Möglichkeiten zur Äußerung in einer größeren Öffentlichkeit, denen der direkte Zugang zu den Medien versperrt ist.”

Das Grundgesetz und das Versammlungsgesetz geben kein Muster für die Form von öffentlichen Demonstrationen und Versammlungen vor. Im Gegenteil stellt die sogenannte Gestaltungsfreiheit ein tragendes Prinzip des Demonstrations- und Versammlungsrechts dar. Es obliegt danach grundsätzlich dem Veranstalter über Ort, Zeitpunkt, Art und Inhalt der Versammlung zu bestimmen. In der Rechtsprechung wurden neben “klassischen” Demonstrationsformen unter anderem auch Mahnwachen, Hüttendörfer und Straßentheater als Versammlungen im Sinne des Artikels 8 Grundgesetz anerkannt.

Die Kölner Polizei hat als Versammlungsbehörde den vorrangigen Auftrag, eine nach Artikel 8 Grundgesetz zulässige Versammlung zu schützen. Darüber hinaus hat sie zu prüfen, ob durch die Ausübung der Demonstrations- und Versammlungsfreiheit andere Rechtspositionen beeinträchtigt werden. Eingriffe in die Versammlungsfreiheit sind dabei nach dem Versammlungsgesetz nur bei “unmittelbarer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung” zulässig. Das Bundesverfassungsgericht hat den Versammlungsbehörden in diesem Zusammenhang das Prinzip der “praktischen Konkordanz” aufgegeben: In einem schonenden Ausgleich (so die Worte des Bundesverfassungsgerichts) sollen unterschiedliche Rechtspositionen miteinander harmonisiert werden – dies wiederum im Rahmen des “Kooperationsprinzips”, also möglichst im Dialog und einvernehmlich mit den Veranstaltern.

Der bisherige Umgang der Polizei Köln mit den Veranstaltungen am Rudolfplatz und Chlodwigplatz entspricht exakt diesen verfassungsrechtlichen Vorgaben: In mehreren Kooperationsgesprächen und durch versammlungsrechtliche Auflagen wurden zunächst die widerstreitenden Interessen mit einer gewerblichen Veranstaltung dahingehend gelöst, dass das “Protestcamp” vom Rudolfplatz zum Chlodwigplatz umgezogen ist. Anschließend wurden nach einem Ortstermin die nicht unmittelbar mit dem politischen Anliegen verbundenen Schlaf- und Versorgungszelte abgebaut. Letztlich kam es auch auf dem Chlodwigplatz noch einmal zu einer räumlichen Verlagerung des “Protestcamps”, um den Lkw-Verkehr zu einer ebenfalls auf dem Chlodwigplatz eingerichteten Baustelle nicht zu behindern. Die von der CDU Köln als “Zeltlager” bezeichnete Veranstaltung besteht im Zuge der von der Polizei Köln durchgeführten Kooperationsgespräche und Auflagenbescheide inzwischen noch lediglich aus einem einzelnen, offenen “Infozelt” von cirka 25 qm Grundfläche.

Die Kölner Polizei beobachtet weiterhin aufmerksam die Abläufe auf dem Chlodwigplatz. Sie wird auf Veränderungen der angemeldeten Veranstaltungsform genauso reagieren wie auf eventuell störende Begleitumstände (z. B. Ruhestörungen). Insgesamt geht es darum, ein friedliches Miteinander unterschiedlicher Interessengruppen bei der Nutzung des öffentlichen Raums zu gewährleisten.

Die Kölner CDU appelliert demgegenüber in ihrer Internetveröffentlichung vom 27.7.2011 an den Polizeipräsidenten, “das Zeltlager am Chlodwigplatz und endlich auch die beschämende ‘Klagemauer’ auf der Domplatte aufzulösen”. Darüber hinaus wird in der Veröffentlichung eine “lasche ordnungspolitische Linie der Polizeiführung” beklagt. Zunächst ist festzustellen, dass eine von kommunalen Ratsfraktionen aufgestellte “ordnungspolitische Linie” keinen rechtlich relevanten Prüfungsmaßstab für die Polizei Köln im Rahmen ihrer Aufgabe als staatliche Versammlungsbehörde darstellt. Zu der von der Kölner CDU ergänzend thematisierten “Klagemauer-Kundgebung” ist lediglich auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22.8.2007 (Az. 6 C 22.6) hinzuweisen. In diesem Urteil hat sich das Gericht konkret mit dieser Kundgebungsform auseinander gesetzt und die “Klagemauer” höchstrichterlich als rechtmäßige Versammlung im Sinne des Versammlungsgesetzes eingestuft.

Quelle: PM der Polizei Köln vom 29.07.2011

Sag ich ja…