mgernhardt
Freischaffende Autorin (www.m-gernhardt.de) Bekennende Polizistenfreundin Bekennende Freundin des Grundgesetzes Wossi
In der Nacht vom 16. zum 17. Mai 2013 wurden ein in Schöneweide wohnhafter 23-jähriger Rechtsextremist und seine 22-jährige, ebenfalls der rechten Szene zuzurechnende Freundin dabei beobachtet, wie sie im Ortsteil Johannisthal rechtes Propagandamaterial im öffentlichen Straßenland, u.a. an Verkehrszeichen und Hinweistafeln, klebten. Da sich die Aufkleber nicht rückstandsfrei entfernen ließen, besteht gegen beide der Tatvorwurf der gemeinschaftlichen Sachbeschädigung. Die durch den Polizeilichen Staatsschutz des Landeskriminalamtes Berlin über die Staatsanwaltschaft Berlin sofort beantragten richterlichen Durchsuchungsbeschlüsse des Amtsgerichts Tiergarten wurden noch gestern vollstreckt. Dabei wurden etwa 1500 verfahrensgegenständliche Aufkleber, zwei Computer und eine externe Festplatte als Beweismittel beschlagnahmt. Als weitere Rechtsextremisten vor Ort erschienen, um sich mit den Tatverdächtigen zu solidarisieren, mussten Beamte der Polizeidirektion 6 zur Sicherung der kriminalpolizeilichen Maßnahmen angefordert werden. Der 23-Jährige steht nach den Ergebnissen von Ermittlungen der vergangenen Monate durch den Polizeilichen Staatsschutz im Verdacht, für diverse rechtsmotivierte Sachbeschädigungen, die seit Oktober 2012 überwiegend in Treptow-Köpenick und Neukölln begangen worden sind, verantwortlich zu sein.
Unbekannte haben in der vergangenen Nacht die Fassade des Amtsgerichts Wedding beschmiert. Offensichtlich wurden mehrere mit blauer und roter Farbe gefüllte Flaschen an die Hauswand und durch die Fenster des Gebäudes am Brunnenplatz geworfen. Die Ermittlungen führt der Polizeiliche Staatsschutz des Landeskriminalamtes.
Das Gemeinsame Abwehrzentrum gegen Rechtsextremismus-Rechtsterrorismus und der Polizeiliche Staatsschutz des LKA Berlin stellten auf einer Internet-Plattform ein Video fest, das zu Gewalt gegen Teilnehmer der Demonstrationen am 1.Mai aufruft. Das Video ist nicht mehr eingestellt. Die Ermittlungen des LKA Berlin führten auf die Spur eines 22-jährigen Mannes, dessen Wohnung heute in der Wilhelminenhofstraße in Schöneweide mit richterlichem Beschluss durchsucht wurde. Die Beamten fanden dabei als Beweismittel ein Laptop mit dem das Video vermutlich hergestellt wurde und die mutmaßliche Bekleidung des Darstellers. Der Verdächtige ist der Polizei als Straftäter aus dem rechtsextremen Spektrum bekannt. So sympathisierte er zum Beispiel mit der verbotenen rechtsextremistischen Organisation „Die Unsterblichen“. Er wurde auf der Fachdienststelle vernommen, musste aber im Anschluss wegen fehlender Haftgründe entlassen werden.
Gestern Abend (15. April) sang ein 17-jähriger Dortmund rechtsextremes Liedgut auf dem Vorplatz des Hauptbahnhofs. Auch anwesende Bundespolizisten konnten den fremdenfeindlichen Gesang des jungen Mannes nicht verhindern. Er wurde vorläufig festgenommen. Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung eingeleitet.
Gegen 19:00 Uhr fiel Bundespolizisten ein 17-jähriger Dortmunder auf dem Vorplatz des Hauptbahnhofs auf, weil er lauthals rechtes Liedgut sang. Auch eine Kontrolle durch die Beamten konnte das fremdenfeindliche Verhalten des Dortmunders nicht unterbinden. Im Gegenteil, in voller Lautstärke sang der unbelehrbare weiterhin volksverhetzende Lieder.
Durch die Bundespolizisten auf sein Fehlverhalten angesprochen erklärte der 17-Jährige: “Ich habe schon neun Strafanzeigen wegen Volksverhetzung, jetzt habe ich endlich 10 voll. Ich stehe zu meiner Meinung”. Der Mann wurde vorläufig festgenommen und zur Wache gebracht.
Gegen den bereits wegen zahlreichen Diebstahls- und Körperverletzungsdelikten polizeibekannten Jugendlichen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung eingeleitet. Der Staatsschutz der Dortmunder Polizei wurde über den Sachverhalt in Kenntnis gesetzt.
Der Staatsschutz der Kriminalpolizeiinspektion Anklam hat die Ermittlungen aufgenommen, nachdem am Wochenende in der Ortschaft Pampow im Landkreis Vorpommern-Greifswald eine Musikveranstaltung der rechten Szene durchgeführt worden war.
An der Veranstaltung, die in einer Scheune bei Pampow stattgefunden hatte, nahmen cirka 150 Personen aus dem rechten Spektrum teil. Die Polizei begab sich daraufhin mit allen zur Verfügung stehenden Einsatzkräften zum Einsatzort. In und um Pampow wurden daraufhin Abreisekontrollen durchgeführt.
Im Rahmen des Einsatzes wurde eine Anzeige wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen aufgenommen, nachdem aus dem Gebäude rechtsextreme Parolen durch Polizeibeamte wahrgenommen wurden.
Quelle: PM des PP Neubrandenburg vom 08.04.2013
Am Gründonnerstag informierte die Polizeiinspektion Bad Wörishofen die Marktgemeinde Tussenhausen, dass Erkenntnisse zu einem geplanten Skinheadkonzert am Karsamstag vorliegen. Demzufolge wollte sich eine größere Zahl rechter Szeneangehöriger in Tussenhausen treffen, wobei zwei „Skin–Bands“ auftreten sollten.
Im Benehmen mit dem Landratsamt Unterallgäu erließ die Marktgemeinde unverzüglich eine Allgemeinverfügung und verbot über die Osterfeiertage unter Hinweis auf die „Stillen Tage“ des Feiertagsgesetzes sämtliche nichtkirchliche Musikveranstaltungen.
Die Polizeiinspektion Bad Wörishofen unter Leitung von Polizeioberkommissar Christian Kötzel überwachte daraufhin in den Abendstunden des Karsamstags, 30.03.2013, die Einhaltung des Verbots im Gemeindebereich Tussenhausen und auf den Zufahrtsstraßen. Zur Unterstützung waren auch die Einsatzzüge aus Kempten und Neu-Ulm des Polizeipräsidiums sowie Staatsschutzbeamte der Kriminalpolizei eingesetzt.
Durch diese offensive Vorgehensweise sagte der Organisator das geplante Konzert ab. Bei Kontrolltätigkeiten wurden keine Personen der rechten Szene angetroffen, was dem Prinzip der Verdrängung geschuldet war. Im Zuge eines ganzheitlichen Kontrollansatzes wurden jedoch drei Fahrten unter Alkoholeinfluss, zwei Fahrten unter dem Einfluss berauschender Mittel, ein Fahren ohne Fahrerlaubnis und mehrere kleinere Verstöße im Straßenverkehr, sowie ein Rauschgiftfund festgestellt.
Die Polizei lobte ausdrücklich das entschlossene Vorgehen der Marktgemeinde. Seit vielen Jahren ist es ein Anliegen der schwäbischen Polizei, allen rechtsextremistischen Aktivitäten entschlossen entgegenzutreten und hierbei alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen. Die oft als „private Feiern“ deklarierten Treffen der rechten Szene entsprechen häufig öffentlichen Veranstaltungen, die konspirativ vorbereitet und bei der zuständigen Gemeinde nicht angezeigt werden. Die Polizei setzt auf die Feststellung der Identität der Szenemitglieder und eine konsequente Verfolgung festgestellter Straftaten. Insbesondere ein eng abgestimmtes und offensives Vorgehen der zuständigen Polizeidienststelle mit den Sicherheits- und Justizbehörden ist geeignet, öffentlich wahrnehmbaren rechtsextremistischen Aktionen Einhalt zu gebieten.
Der Dienststellenleiter der PI Bad Wörishofen, Polizeioberkommissar Christian Kötzel, unterstrich die fruchtbare Zusammenarbeit mit der Gemeinde Tussenhausen: „Nur durch konzertierte Aktionen ist es möglich solche Veranstaltungen rechter Gesinnung innerhalb kürzester Zeit effektiv zu unterbinden. Die Polizei wird auch weiterhin sämtliche rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen um die heute bewährt angewandte Strategie fortzuführen“. Er und der Bürgermeister der Marktgemeinde Tussenhausen, Johannes Ruf, zeigten sich angesichts der verhinderten Veranstaltung zufrieden:
Bürgermeister Johannes Ruf: “Auch in Zukunft werden wir bei Bekanntwerden solcher Veranstaltungen alles in unserer Macht stehende tun, um solche Skinhead-Konzerte zu verhindern. In unserer Gemeinde dulden wir keine derartigen Treffen der rechten Szene.“
Unbekannte haben fünf „Stolpersteine“ mit dunkler Farbe in Friedenau beschmiert. Ein Anwohner alarmierte heute früh gegen 8 Uhr 40 die Polizei in die Handjerystraße, nachdem er die Farbschmiererei an dem im Gehweg eingelassenen Gedenksteine entdeckt hatte. Der Polizeiliche Staatsschutz beim Landeskriminalamt hat die Ermittlungen übernommen und prüft einen möglichen Tatzusammenhang zu den Schmierereien in der Stier- und Fregestraße.
In der vergangenen Nacht wurde eine Vielzahl von Stolpersteinen in Friedenau beschmiert. Ein Anwohner alarmierte gegen 13 Uhr die Polizei in die Stierstraße, da dort Unbekannte, erst am Tag zuvor in den Gehweg eingelassene Stolpersteine und eine symbolische Türschwelle, mit dunkler Farbe besprüht hatten. In der näheren Umgebung wurden weitere besprühte Stolpersteine in der Stierstraße und der Fregestraße entdeckt.
Der Polizeiliche Staatsschutz hat die weiteren Ermittlungen übernommen.
Die weiteren Ermittlungen begründeten außerdem den Verdacht, dass der Beschuldigte zusammen mit weiteren fünf Männern (3 x 35, 25 und 32 Jahre alt) aus dem nördlichen Saarland und Saarbrücken einen gewerbsmäßigen Handel mit Betäubungsmitteln betrieb.
Aufgrund dieser Erkenntnisse erließ das Amtsgericht Saarbrücken einen Haftbefehl gegen den 30 Jahre alten Haupttäter. Gestern, am frühen Morgen, wurde der Haftbefehl vollstreckt. Der 30-jährige Haupttäter wurde nach Verkündung des Haftbefehls der JVA Saarbrücken überstellt.
Einer der 35-Jährigen, ein Mann aus dem Kreis Merzig, wird heute wegen eines beantragten Haftbefehls dem Amtsrichter in Saarbrücken vorgeführt.
An insgesamt elf Adressen im Saarland und in Sachsen erschienen Polizeibeamte mit Durchsuchungsbeschlüssen. In den durchsuchten Objekten stellten die Ermittler umfangreiches Beweismaterial sicher, darunter mehr als 3,5 Kilogramm Amphetamin und andere Betäubungsmittel, mehrere Tausend Euro Bargeld, über 4.000 CD’s mit rechtsextremistischen Inhalten sowie mehrere Computer, Laptops, Speichermedien und Handys.
Die Ermittlungen dauern an.
Für den 15.02.2013 wurden insgesamt sieben Versammlungen angemeldet und im Stadtgebiet von Cottbus durchgeführt. Neben einem für 18:00 Uhr durch den Kreisverband der NPD angemeldeten Aufzug gab es zahlreiche Aktionen demokratischer Kräfte der Stadt Cottbus mit Unterstützung aus dem Land Brandenburg.
Alle durchgeführten Versammlungen und Proteste verliefen friedlich. Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit wurde für alle angemeldeten Versammlungen gewährleistet.
Lediglich ein 29-Jähriger, der an dem NPD-Aufzug teilnehmen wollte, wurde im Vorfeld am Bahnhof Cottbus bei einer Polizeikontrolle mit zwei Schreckschusswaffen festgestellt. Er trug außerdem gut sichtbar eine Hakenkreuztätowierung am Hals, was eine Gewahrsamsnahme nach sich zog. Ein Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet.
Zum Einsatz kamen starke Polizeikräfte aus Schleswig-Holstein, Sachsen, Hessen, der Bundespolizei und aus Brandenburg.




