In der Nacht vom 16. zum 17. Mai 2013 wurden ein in Schöneweide wohnhafter 23-jähriger Rechtsextremist und seine 22-jährige, ebenfalls der rechten Szene zuzurechnende Freundin dabei beobachtet, wie sie im Ortsteil Johannisthal rechtes Propagandamaterial im öffentlichen Straßenland, u.a. an Verkehrszeichen und Hinweistafeln, klebten. Da sich die Aufkleber nicht rückstandsfrei entfernen ließen, besteht gegen beide der Tatvorwurf der gemeinschaftlichen Sachbeschädigung. Die durch den Polizeilichen Staatsschutz des Landeskriminalamtes Berlin über die Staatsanwaltschaft Berlin sofort beantragten richterlichen Durchsuchungsbeschlüsse des Amtsgerichts Tiergarten wurden noch gestern vollstreckt. Dabei wurden etwa 1500 verfahrensgegenständliche Aufkleber, zwei Computer und eine externe Festplatte als Beweismittel beschlagnahmt. Als weitere Rechtsextremisten vor Ort erschienen, um sich mit den Tatverdächtigen zu solidarisieren, mussten Beamte der Polizeidirektion 6 zur Sicherung der kriminalpolizeilichen Maßnahmen angefordert werden. Der 23-Jährige steht nach den Ergebnissen von Ermittlungen der vergangenen Monate durch den Polizeilichen Staatsschutz im Verdacht, für diverse rechtsmotivierte Sachbeschädigungen, die seit Oktober 2012 überwiegend in Treptow-Köpenick und Neukölln begangen worden sind, verantwortlich zu sein.
Egal, was immer wieder behauptet wird…
...die Polizei in Deutschland kollaboriert nicht im Mindesten mit irgendwelchen Extremisten, wie ihr permanent von jenseits der Verfassungsgrenzen vorgeworfen wird.
Eigentlich sollte es doch ein gutes Zeichen sein, wenn eine Institution von beiden Seiten der Verfassungsfeinde denselben Blödsinn vorgeworfen bekommt, nur unter unterschiedlichen Vorzeichen. Da aber in den Augen mancher eine Falschbehauptung durch häufige Wiederholung irgendwie wahrer zu werden scheint, sammeln wir hier mal lose Beweise für die Tatsache, dass die Polizei genau da steht, wo sie in einem demokratischen Staatswesen zu stehen hat - auf dem Boden der Verfassung.
Das zeigt sich auch in ihrem Schutz des Versammlungsrechts, das sich auf alle erstreckt. Kommt es zu Räumungen, dann ist es nicht die Polizei, die das Versammlungsrecht bricht, sondern die anderen. Blockaden, Beleidigungen, Abweichungen von der zuvor vereinbarten Route und gewalttätige Angriffe auf Andersdenkende (auch wenn ihr Gedankengut uns nicht gefällt) oder gar Polizeibeamte sind vom Versammlungsrecht entgegen anderslautender Behauptungen nicht abgedeckt.Wer das Projekt mit einem Link unterstützen will, kann diesen an post[at]kggp.de schicken.
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