Drei Tage nach dem tödlichen polizeilichen Schusswaffengebrauch in der Polizeiinspektion Starnberg sind die üblichen Verdächtigen auf den Plan getreten. Beispielsweise sowohl in dem hier verlinkten Artikel “Erschossener Renter (73): Wollte er sterben?”, der heute (10.06.2013) in der tz erschien, als auch in den Kommentaren dazu. Wobei ich betonen möchte, dass ich den Artikel insgesamt als recht ausgewogen empfinde. Jürgen Ascherl ist ja nicht nur ein Gewerkschafter, sondern auch und vor allem Polizist. So kam immerhin eine polizeiliche Sichtweise zum Tragen. Danke dafür an die tz.
Die juristische Bewertung dieses Schusswaffengebrauches überlasse ich der Staatsanwaltschaft, denn erstens ist das ihr Job und zweitens möchte ich mir das auch gar nicht anmaßen. Ich spreche hier also niemanden unschuldig, weil mir das nicht zusteht. Aber über die moralische Keule, die der eine oder andere nach solchen Vorfällen auspackt, über die kann ich mich äußern. Und ich möchte jenen, für die schon feststeht, dass diese Polizisten falsch gehandelt haben, ein wenig zu denken geben. Ein paar Sichtweisen, die vielleicht doch den einen oder anderen dazu veranlassen, die Urteilsfindung den dafür zuständigen Instanzen zu überlassen, weil diese schlichtweg mehr Informationen haben als wir alle.
Polizeibeamte, die ihre Schusswaffe gebrauchen mussten, liegen mir am Herzen, besonders wenn der Schusswaffengebrauch tödlich ausging. Nicht, weil ich diese furchtbare Erfahrung geteilt hätte und deswegen nachvollziehen könnte. Eher, weil ich ein bisschen nachempfinden kann, wie es sich anfühlt, in einer Situation zu sein, in der es keinen “richtigen” Ausweg mehr gibt, die das ganze Leben verändern wird, und in der man hinterher in der meistens doch recht emotionsgeladenen öffentlichen Diskussion als der Übeltäter dasteht, dessen eigene seelische Schmerzen vielfach vollkommen aus dem Blickfeld geraten.
Im Gegenteil fällt da recht schnell das Wort vom “schießwütigen Idioten” (siehe Kommentare unter dem Artikel) oder gar vom “Mörder”. Und unweigerlich wird die schlechte Ausbildung aufgefahren, wie es hier im Artikel Frau Tausendfreund von den Grünen getan hat. Im Grunde ist gegen eine bessere Ausbildung nichts einzuwenden, das Bessere ist stets der Feind des Guten. Die Frage ist nur, ob diese Forderung zu derartigen Situationen passt. Frau Tausendfreunds Aussage steht stellvertretend für viele, die nach polizeilichen Schusswaffengebräuchen durchs Internet geistern. Fragt man diese Kritiker, ob sie diese Ausbildung selbst durchlaufen haben, bekommt man im Regelfall keine Antwort mehr. Zumindest bei den meisten Internetnutzern drängt sich mir da der Verdacht auf, dass Informationen über Polizeiarbeit primär aus Actionfilmen bezogen werden, in denen der Polizist den Täter gerne mal in die Aufgabe quatscht.
Leider halten sich reale Täter nur selten an Drehbücher. Der Polizist, der seine Schusswaffe gebraucht, befindet sich im Regelfall in einer Situation, die für die meisten Menschen den größten Alptraum darstellt. Ein Schusswaffengebrauch ist an sehr enge gesetzliche Vorgaben gebunden, die Polizeibeamte kennen.
Der betroffene Polizist muss in Sekundenbruchteilen entscheiden zwischen dem Leben des Angreifers oder seinem eigenen oder vielleicht auch dem Leben einer dritten Person. Die Rechtslage ist da eindeutig. Das Recht auf Leben wiegt bei allen Menschen gleich. Der Angreifer jedoch kann den Angriff jederzeit abbrechen und damit die Lebensgefahr für sich selbst abwenden. Diese Möglichkeiten haben die Opfer eines bewaffneten Angriffs nicht. Deswegen gelten diese als besonders schutzwürdig (Vgl. dazu auch: Neuwirth, Dietlind, “Polizeilicher Schusswaffengebrauch gegen Personen”, Hilden 2006 S.110) und haben das Recht auf Notwehr bzw. auf Nothilfe durch Dritte. Das sollte doch für einen Messerangriff nachvollziehbar sein, auch wenn das Opfer Polizeibeamter ist.
Kritiker fahren auch oft die Behauptung auf, dass ein Schuss in die Arme oder Beine genügen würde, und wenn der Polizeibeamte nicht auf die Arme oder Beine schießt, dies ein Zeichen für seine mangelhafte Ausbildung sei. Allerdings ist auch hier ist die Rechtslage eindeutig. Ein Schusswaffengebrauch kommt nur in Frage, um einen Täter angriffsunfähig zu machen. Hat man noch Zeit, weil der Angreifer bspw. “nur” ein Messer hat und auch noch gute zehn bis zwanzig Meter entfernt ist, dann reicht in der Tat ein Schuss in die Beine. Wobei auch berücksichtigt werden muss, dass der Täter mindestens so sehr unter Adrenalin steht wie die beteiligten Polizeibeamten. Manche stehen auch unter Drogen oder anderen Substanzen. Da kann es sein, dass ein Schuss in eine Extremität einfach nichts nutzt und den Angreifer nicht aufhält. In dem Fall bleibt dann letztlich nur ein Schuss in den Bauch, den Oberkörper oder in den Kopf.
Ist der Angreifer bereits so nah am Opfer, dass für Experimente keine Zeit mehr bleibt, dann kann der Polizeibeamte auch angesichts der Rechtslage, dass das Leben des Opfers in diesem Augenblick schutzwürdiger ist, gar nicht anders als direkt einen tödlichen Treffer zu versuchen. Das wäre doch in der räumlichen Enge einer Polizeidienststelle zumindest vorstellbar. Und daran ändert auch eine verbesserte Ausbildung nichts.
An diese extrem knappe Zeit, die die Polizisten in Starnberg für ihre Entscheidung hatten, sollten auch jene denken, die es als Beweis für besondere “Polizeigewalt” sehen, dass gleich drei Polizeibeamte auf einmal geschossen haben. Hätten sie bei einem Schälchen Brennesseltee ausdiskutieren sollen, wer diese furchtbare Belastung auf sich nehmen muss? Wann hätten sie dafür Zeit haben sollen?
Unabhängig von der Rechtslage ist es jedoch so, dass ein menschlicher Körper angesichts massiver Lebensgefahr Adrenalin ausschüttet. In diesem speziellen Fall in Starnberg sollte man dabei auch noch berücksichtigen, dass es ungeheuer schockierend ist, am eigenen Arbeitsplatz angegriffen zu werden, an dem man sich gemeinhin sicher fühlt. Das gilt auch für Polizeibeamte und drückt sich darin aus, dass sie, wie Herr Ascherl es auch in seinem Interview mit der tz gesagt hat, auf der Dienststelle keine Schussweste und auch keine stichhemmende Weste tragen.
Es gelingt Polizisten sehr oft, auf die Beine zu schießen. Aber manchmal gelingt es ihnen eben nicht und sie erschießen einen Angreifer, den sie möglicherweise anders hätten unschädlich machen können. Vielleicht, weil ihre Hände zittern. Vielleicht, weil ihnen bewusst wird, dass ihr Leben sich in diesem Augenblick ändern wird, denn sie sind angetreten, um Menschen zu retten und nicht, um sie zu erschießen. Vielleicht, weil sie fürchten, das Opfer des Angreifers nicht retten zu können, wenn sie danebenschießen und sich deshalb den Oberkörper des Täters als Ziel aussuchen, weil der leichter zu treffen ist als die Extremitäten.
Mir sei an dieser Stelle eine persönliche allgemeine Anmerkung erlaubt: Meiner ureigenen Ansicht nach lädt jeder, der besoffen Auto fährt und dabei einen Menschen tötet, weitaus mehr persönliche Schuld auf sich als jeder Polizeibeamte, der eine derartige Situation falsch eingeschätzt hat.
Jeder, der sofort das Geschrei vom “schießwütigen Idioten” anstimmt, sollte sich erst einmal fragen, was er von der Polizei erwarten würde, wenn er selbst in Lebensgefahr ist und Polizeibeamten seine letzte Rettung darstellen. Und er sollte sich gut überlegen, ob er in diesem Fall nicht vielleicht sogar “Schießt doch!” rufen würde… und was er den Beamten damit aufladen würde.
Last but not least wirbeln zwar Schusswaffengebräuche gegen Personen öffentlich den meisten Staub auf, aber letztlich handelt es sich nicht gerade um das Massenphänomen, als das manche Polizeikritiker es darstellen, wenn sie die kleinen Worte “mal wieder” in den Mund nehmen.
Wurde im Jahr 1996 die Schusswaffe noch insgesamt 261 mal gegen Personen eingesetzt, so war das im Jahre 2011 115 mal der Fall. 49 davon waren Warnschüsse, getötet wurden 6 Personen, dabei keine Unbeteiligten (Lorei, Clemens, “Statistiken zum polizeilichen Schusswaffengebrauch in Deutschland – Stand 12. Dezember 2012). In den Jahren dazwischen weist die Statistik einen eindeutigen Trend nach unten auf (gleiche Quelle), das Jahr 2011 stellt also diesbezüglich keinen Ausreißer nach unten dar.
Bundesweit arbeiteten per 30.06.2011 insgesamt 255.984 Polizeibeamte in Deutschland (Quelle: “Finanzen und Steuern, Personal des öffentlichen Dienstes”, Fachserie 14, Reihe 6 des Statistischen Bundesamtes, Wiesbaden, 2012, S. 82). Von diesen haben ganze 115 die Schusswaffe gegen Personen gebraucht. Das sind 0,04% aller Polizeibeamten. Bei derartigen Zahlen lässt sich die Mär von den schießwütigen Idioten, die den Polizeidienst angeblich in Massen bevölkern, kaum aufrecht erhalten, selbst wenn man die extrem vereinfachende und falsche Annahme aufrecht erhalten möchte, dass jene, die auf Menschen schießen mussten, dies nicht aus gutem Grund getan haben.









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