Ein Trabi-Fahrer ist Montagabend (20.05.2013, 22:35 Uhr) in Ralbitz-Rosenthal einer Polizeistreife aufgefallen, er war augenscheinlich in Schlangenlinien fahrend unterwegs. Die Beamten wollten ihn auf der Zernaer Straße anhalten. Der Mann dachte jedoch, er könne sich der Kontrolle entziehen. Er bog auf ein Grundstück ab, sprang aus dem Auto und versuchte wegzulaufen. Die Rechnung hatte er aber ohne die Polizisten gemacht. Nach einem kurzen Sprint ergriffen die sie den 53-Jährigen. Der Mann leistete dabei Widerstand gegen die Polizeibeamten, ergab sich aber dann seinem Schicksal.
Schnell wurde danach der Grund für sein Verhalten klar: er wusste offenbar, was ihm blühte. Ein Atemalkoholtest beim dem Renitenten ergab einen Wert von 2,08 Promille. Die Polizei ermittelt nun wegen des Vorwurfs der Trunkenheitsfahrt und auch Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gegen den Mann. Seinen Führerschein gab er in behördliche Obhut, eine behördlich angeordnete „Blutspende“ einem Arzt.
Quelle: PM der PD Görlitz vom 21.05.2013
§ 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
- 1. der Täter oder ein anderer Beteiligter eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt, um diese oder dieses bei der Tat zu verwenden, oder
- 2. der Täter durch eine Gewalttätigkeit den Angegriffenen in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.




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