Tag Archives: Niedersachsen

Aggressiv Allgemein Angriff Beleidigung Deutschland Widerstand

Nienburg (NDS): Erst Restaurantpersonal dann Polizisten attackiert

In den frühen Nachtstunden des Donnerstag, 23.05.13, gegen 00.35 Uhr, wurde durch Mitarbeiter eines Restaurants in der Langen Straße ein randalierender Gast gemeldet.

Der männliche Gast war eingeschlafen und wurde durch eine Servicekraft geweckt. Hierbei schlug der Nienburger wild um sich und traf den Angestellten mit der Faust im Gesicht. Als die gerufene Polizei eintraf, richtete sich die Aggressivität des betrunkenen Mannes gegen die Ordnungshüter. Der Aufforderung sich auszuweisen kam der 33-Jährige nicht nach. Vielmehr ging er auf die Polizeibeamten los und beleidigte sie.

Der Mann wurde zur Polizeiwache gebracht, wo ihm eine Blutprobe entnommen wurde. Auch hier setzte er seinen Widerstand und die Beschimpfungen fort. Die Nacht verbrachte der Mann im Polizeigewahrsam.

Quelle: PM der PI Nienburg/Schaumburg vom 23.05.2013

Allgemein Beleidigung Deutschland

Norderney (NDS): Polizeibeamte im Rahmen des “White-Sands-Festival”

Aus polizeilicher Sicht sind bislang über 30 Straftaten vom Pfingstwochenende auf Norderney zu vermelden. Dazu zählen acht Körperverletzungen, die allesamt aufgeklärt werden konnten. Insgesamt 14 Diebstähle und davon 8 Fahrraddiebstähle nahm die Polizei auf. In zwei Fällen gelang es verantwortliche Personen namhaft zu machen. Die weiteren Straftaten umfassen einen Einbruchsversuch in ein Schaufenster, Sachbeschädigungen, einen aufgeklärten Hausfriedensbruch sowie vier Beleidigungen, wobei in zwei Fällen eingesetzte Polizeibeamte beleidigt wurden. Neben diesen Straftaten musste die Norderneyer Polizei mit personeller Unterstützung aus der Polizeiinspektion Aurich/Wittmund weitere Einsätze abarbeiten. Insgesamt verlief die Veranstaltung friedlich. Über 20000 Teilnehmer waren in Partystimmung und verhielten sich entsprechend. Die verstärkte polizeiliche Präsenz wurde positiv aufgenommen. Bereits am Donnerstag, bis zum Samstag, wurden durch den Zoll gemeinsam mit Polizeihundeführern sogenannte Vorkontrollen im Hinblick auf Betäubungsmittel durchgeführt. Zu einem sichergestellten, violetten Damenrad der Marke “Pointer”, mit 28-Zoll-Felgen und starkem Rostansatz wird der Eigentümer gebeten, sich bei der Polizeistation Norderney zu melden. Das Fahrrad hat die Polizei am frühen Sonntagmorgen in der Jann-Berghaus-Straße, Höhe Sparkassenfiliale, sichergestellt.

Quelle: PM der PI Aurich / Wittmund vom 21.05.2013

Allgemein Beißen Deutschland Verletzt verletzt k

Barßel (NDS): Polizeibeamter gebissen und verletzt

Eine 30jährige Frau aus Oldenburg leistete Widerstand gegen Maßnahmen der Polizei. Ein Polizeibeamter wurde durch die Beschuldigte gebissen und verletzt. Erste Tests ergaben, das die Beschuldigte unter Alkoholeinfluss und dem Einfluss von Kokain steht. Eine Blutprobenentnahme nach Rücksprache Staatsanwaltschaft auf Anordnung des Amtsgerichtes durchgeführt. Die Beschuldigte wurde zur Verhinderung weiterer Straftaten in Gewahrsam genommen.

Quelle: PM der PI Cloppenburg/Vechta vom 20.05.2013

Aggressiv Allgemein Bewerfen Deutschland Verletzt verletzt dienstunfähig verletzt schwer Widerstand

Braunschweig (NDS): Zwanzig Polizisten bei schweren Übergriffen durch Randalierer verletzt

Schwere Übergriffe von einer größeren Gruppe Randalierer gegenüber Polizeibeamten in der Nacht zum Montag in der Braunschweiger Innenstadt überschatteten die Feiern zum Aufstieg von Eintracht Braunschweig.

Braunschweigs Polizeivizepräsident Roger Fladung zeigte sich am Pfingstmontag betroffen über die hohe Gewaltbereitschaft und bedauerte die Folgen zum Teil schwerer Verletzungen von 20 Polizisten.

Polizeibeamte waren kurz nach 21.00 Uhr wegen einer Schlägerei zu einem Lokal in der Fußgängerzone gerufen worden.

Als die Polizisten eintrafen wurden sie sofort mit Mobiliar, Gläsern und Flaschen beworfen.

Erst mit Hilfe zahlreicher weiterer Einsatzkräfte, darunter Bereitschaftspolizeien aus Göttingen und Hannover, Beamten aus dem gesamten Umland und der Bundespolizei gelang es, der Situation Herr zu werden.

Zur Abwehr der Übergriffe musste die Polizei Pfefferspray und Schlagstöcke einsetzen.

In Absprache mit einem den Einsatz begleitenden Oberstaatsanwalt wurden nach bisherigem Sachstand die Personalien von 323 Personen überprüft, 15 festgenommen und drei kamen in Gewahrsam.

Von den verletzten Polizisten, die unter anderem Bein- und Kopfverletzungen, sowie einen Handbruch erlitten, sind fünf zunächst nicht dienstfähig.

Auch auf Seiten der Angreifer und bei neutralen Beteiligten gab es Verletzungen, insbesondere durch den Einsatz von Pfefferspray.

Die Höhe der Sachschäden ist noch nicht bekannt.

Polizeivizepräsident Fladung erklärte:” Ich bin mir sicher, dass diese Aggressionen und Gewalt kein Zeichen für eine kommende Saison ist. Wir werden die Ereignisse analysieren, Straftaten verfolgen und nachhaltige Konsequenzen für die Gewalttäter prüfen.”

Quelle: PM der PD Braunschweig vom 20.05.2013

Allgemein Beleidigung Deutschland

Peine (NDS): Polizeibeamte bei Einsatz wegen Schlägerei auf Schützenfest beleidigt

Gegen 02.40 Uhr kam es auf dem Stederdorfer Schützenfest zu einer Schlägerei zw. 2 Personen im Festzelt. Ein 30-jähriger Mann, der auch deutlich unter Alkoholeinfluss stand, schlug einem 47-jährigen Mann aus Stederdorf mit der Faust ins Gesicht und verletzte ihn leicht. Bei der Sachverhaltsaufnahme wurden die eingesetzten Beamten mehrfach von dem Täter beleidigt. Neben der Strafanzeige wegen Körperverletzung wurden auch ein Verfahren wegen Beleidigung eingeleitet.

Quelle: PM der PI Salzgitter vom 20.05.2013

Allgemein Deutschland Verletzt Widerstand

A1 / Stuckenborstel (NDS): Betrunkener Unfallverursacher verletzt Polizeibeamten

Am Morgen des 18.05.2013, um 05.12 Uhr, fuhr ein 29-jähriger Neumünsteraner auf dem mittleren Fahrstreifen kurz vor der Anschlussstelle Stuckenborstel, Richtung Bremen, mit seinem Pkw unter den Auflieger eines Sattelzuges aus dem Kreis Osnabrück. Durch die Wucht des Aufpralls wurde der Pkw gegen die Mittelschutzplanke geschleudert und kam anschließend auf dem linken Fahrstreifen zum Stillstand. Eine nachfolgende 20-jährige Pkw-Fahrerin aus Aurich konnte ihr Fahrzeug nicht mehr rechtzeitig zum Stillstand bringen und kollidierte mit dem auf dem linken Fahrstreifen stehenden Pkw des Unfallverursachers. Nur durch einen glücklichen Zufall wurden die Insassen beider Pkw nur leicht verletzt. An den Fahrzeugen entstand hier ein Gesamtschaden von annähernd 15000.- Euro. Bei der Überprüfung der Fahrtüchtigkeit des 29-jährigen Neumünsteraners stellte sich dann schnell heraus, warum er auf den Sattelzug aufgefahren war: Ein Atemalkoholtest ergab bei ihm eine Alkoholkonzentration von 1.7 Promille. Dem Beschuldigten wurde eine Blutprobe entnommen und sein Führerschein beschlagnahmt. Im Rahmen der anschließenden Blutprobe leistete er erheblichen Widerstand und verletzte dabei einen Polizisten an der Schulter. Neben dem Strafverfahren wegen Straßenverkehrsgefährdung ermittelt die Polizei gegen den Neumünsteraner nun zusätzlich wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie Körperverletzung.

Quelle: PM der PI Rotenburg vom 20.05.2013

§ 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

(1) Wer einem Amtsträger oder Soldaten der Bundeswehr, der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist, bei der Vornahme einer solchen Diensthandlung mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt Widerstand leistet oder ihn dabei tätlich angreift, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn
1. der Täter oder ein anderer Beteiligter eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt, um diese oder dieses bei der Tat zu verwenden, oder
2. der Täter durch eine Gewalttätigkeit den Angegriffenen in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.
(3) Die Tat ist nicht nach dieser Vorschrift strafbar, wenn die Diensthandlung nicht rechtmäßig ist. Dies gilt auch dann, wenn der Täter irrig annimmt, die Diensthandlung sei rechtmäßig.
(4) Nimmt der Täter bei Begehung der Tat irrig an, die Diensthandlung sei nicht rechtmäßig, und konnte er den Irrtum vermeiden, so kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder bei geringer Schuld von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen. Konnte der Täter den Irrtum nicht vermeiden und war ihm nach den ihm bekannten Umständen auch nicht zuzumuten, sich mit Rechtsbehelfen gegen die vermeintlich rechtswidrige Diensthandlung zu wehren, so ist die Tat nicht nach dieser Vorschrift strafbar; war ihm dies zuzumuten, so kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen.
Allgemein Deutschland Ekelattacke Sachbeschädigung Widerstand

Leer (NDS): Betrunkener randaliert in Gewahrsamszelle und leistet Widerstand

Am Sonntag wurde gegen 16 Uhr ein 27-jähriger aus Neuschoo im Leeraner Gewahrsam eingeliefert, da dieser zuvor auf dem Frühtanzfest in Tange auffällig geworden ist. Der offensichtlich Alkoholisierte begann nach kurzer Zeit, in der Gewahrsamszelle zu randalieren. Er versuchte, die Glasscheiben der Zelle zu zerstören. Weiterhin zog er seine Bekleidung aus, verunreinigte die Zelle und zerstörte eine Matraze. Bei den polizeilichen Maßnahmen leistete der Beschuldigte erheblichen Widerstand. Verletzt wurde hierbei keiner.

Quelle: PM der PI Leer / Emden vom 20.05.2013

§ 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

(1) Wer einem Amtsträger oder Soldaten der Bundeswehr, der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist, bei der Vornahme einer solchen Diensthandlung mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt Widerstand leistet oder ihn dabei tätlich angreift, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn
1. der Täter oder ein anderer Beteiligter eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt, um diese oder dieses bei der Tat zu verwenden, oder
2. der Täter durch eine Gewalttätigkeit den Angegriffenen in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.
(3) Die Tat ist nicht nach dieser Vorschrift strafbar, wenn die Diensthandlung nicht rechtmäßig ist. Dies gilt auch dann, wenn der Täter irrig annimmt, die Diensthandlung sei rechtmäßig.
(4) Nimmt der Täter bei Begehung der Tat irrig an, die Diensthandlung sei nicht rechtmäßig, und konnte er den Irrtum vermeiden, so kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder bei geringer Schuld von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen. Konnte der Täter den Irrtum nicht vermeiden und war ihm nach den ihm bekannten Umständen auch nicht zuzumuten, sich mit Rechtsbehelfen gegen die vermeintlich rechtswidrige Diensthandlung zu wehren, so ist die Tat nicht nach dieser Vorschrift strafbar; war ihm dies zuzumuten, so kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen.
Aggressiv Angriff Deutschland Widerstand

Celle (NDS): Angriff und Widerstand gegen Festnahme

In den späten Abendstunden des Samstages (18.05.2013, ca. 23.30 Uhr) kam es zu einer Schlägerei zwischen mehreren Personen auf dem Parkplatz des Restaurantes “Pfefferhäuschen” in Wietzenbruch.

Die Polizei wurde gerufen. Einen der Beteiligten ließ das Eintreffen der beiden uniformierten Polizeibeamten völlig kalt. Er ging trotz deren Anwesenheit fortgesetzt auf seine Kontrahenten los. Hierbei wurden die Opfer mit Fäusten geschlagen, am Hals gerissen und mehrfach getreten.

Beim sofortigen Einschreiten wurden die Beamten ebenfalls massiv angegriffen und mussten Abwehrspray einsetzen. Bei der Festnahme wurde erheblicher Widerstand geleistet.

Wie sich im Laufe der Ermittlungen heraus stellte, hatte der 30jährige Täter, der einschlägig vorbelastet ist, den ersten Tag seines Hafturlaubes angetreten. In Absprache mit der zuständigen Justizvollzugsanstalt wurde diese Vergünstigung unverzüglich widerrufen, so dass der Täter nun erneut einsitzt.

Weiterin folgen Strafanzeigen wegen Körperverletzung und Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte. Weil zusätzlich Alkohol im Spiel war, wurde eine Blutentnahme angeordnet.

Quelle: PM der PI Celle vom 19.05.2013

Deutschland Schlagen Verletzt verletzt krankenhausreif Widerstand

Goslar (NDS): Polizisten mit Gegenstand auf den Kopf geschlagen

Am 19.05.2013, um 03:10 Uhr, kommt es in einer Goslarer Discothek zu Streitigkeiten zwischen einem Türsteher und drei männlichen Gästen. Im Zuge eines Polizeieinsatzes und der Durchsetzung eines Platzverweises ist es zu Handgreiflichkeiten durch die drei Goslarer Männer gegenüber den eingesetzten Polizeibeamten gekommen. Hierbei hat ein Täter mit einem Gegenstand mehrfach auf den Kopf eines 31-jährigen Polizisten geschlagen, der durch die Schläge mehrere Platzwunden am Kopf erlitten hat. Zur Versorgung der Wunden ist der Polizist einem Krankenhaus zugeführt worden. Zwei Täter sind, aufgrund erheblicher Alkoholbeeinflussung, dem Polizeigewahrsam zugeführt worden. Gegen die Männer sind Strafverfahren, wegen gefährlicher Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, eingeleitet worden.

Quelle: PM der PI Goslar vom 19.05.2013

Aggressiv Allgemein Bewerfen Deutschland Verletzt verletzt dienstunfähig

Hannover (NDS): Neun verletzte Polizeibeamte nach Ausschreitungen durch Fortuna-Fans

Die Polizei hat am Samstag bei einem Einsatz im Rahmen des Fußballspiels Hannover 96 gegen Fortuna Düsseldorf durch konsequentes Einschreiten größere Auseinandersetzungen verhindert. Dabei sind zahlreiche Personen vorläufig festgenommen worden.

Samstagnachmittag um 15:30 Uhr fand in der AWD-Arena das letzte Bundesligaspiel der diesjährigen Saison zwischen Hannover 96 und Fortuna Düsseldorf statt. Die Begegnung war im Vorfeld von der Polizei als ein Spiel mit besonders hohem Risiko eingestuft worden. Aus diesem Grunde zeigten die Einsatzkräfte bereits in den Vormittagsstunden in der gesamten Innenstadt und auf den Anfahrtsrouten Präsenz. So stoppten sie zum Beispiel an der Bundesautobahn (BAB) 2 zwei Reisebusse mit etwa 100 Düsseldorfer Fans der Ultra-Szene, begleiteten sie direkt bis zum Stadion, um so ein Aufeinandertreffen mit Fans aus Hannover zu verhindern. Auch in der Innenstadt griffen die Polizisten konsequent durch. Gegen 12:00 Uhr trafen sich bis zu 400 “Problemfans” aus Hannover im Umfeld der Markthalle an der Karmarschstraße. Da diese Gruppe polizeilichen Erkenntnissen zufolge eine direkte Auseinandersetzung mit Düsseldorfer Anhängern suchte, wurde sie von Einsatzkräften – ohne weitere Probleme – ins Stadion begleitet.

Trotz der konsequenten Vorgehensweise der Polizei kam es im weiteren Einsatzverlauf zu diversen Straftaten. So registrierten die Beamten in der Halbzeitpause und während der zweiten Halbzeit mehrere Schlägereien innerhalb der Düsseldorfer Fanszene – überwiegend im Bereich des Unterrangs der Südtribüne. Bei einem Düsseldorfer “Fan” stellten die Beamten dabei ein Messer sicher.

Kurz vor Ende der zweiten Halbzeit wurde in der Düsseldorfer Kurve zweimal Pyrotechnik gezündet. Gegen zwei der Besucher ermittelt die Polizei nun deshalb wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz. Der Versuch von Düsseldorfer Fans, unmittelbar nach Spielende aus dem Unterrang der Südtribüne das Spielfeld zu stürmen, wurde von Stadionordnern – unterstützt durch die Polizei – unterbunden. In der weiteren Folge kam es auf dem Südvorplatz, außerhalb des Stadions, zu Ausschreitungen zwischen Düsseldorfer Fans und der Polizei sowie dem Ordnungsdienst von Hannover 96. Hier registrierten die Beamten mehrere Körperverletzungen durch Gästefans gegen Ordner. Um weitere Straftaten zu verhindern, wurden die Düsseldorfer deshalb von Polizisten in Richtung des Bahnhofes Fischerhof geführt. Die setzten sich jedoch massiv gegen die Beamten zur Wehr. Es folgten Flaschen- und Steinwürfe sowie diverse Widerstände gegen Vollstreckungsbeamte. Zwei Männer warfen mit einem fünf Liter Bierfass nach den Polizisten, ein weiterer mit einer Stange. Den Einsatzkräften gelang es auch hier, durch konsequentes Einschreiten die Lage zu beruhigen. Die diesbezüglichen Ermittlungen, im Kontext mit entsprechender Videoauswertung, dauern an.

Besonders aggressiv zeigten sich in diesem Zusammenhang ein 21-Jähriger und ein 24 Jahre alter Mann – beides Düsseldorfer Anhänger. Sie warfen mit Flaschen auf Polizeibeamte und Polizeipferde. Zwei Pferde wurden dabei verletzt und sind vorübergehend nicht mehr einsatzfähig. Während der 21-Jährige zudem Steine auf die Beamten warf, schleuderte der ältere eine leere Bierkiste gegen einen Polizisten. Beide müssen sich jetzt wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung, Sachbeschädigung und schweren Landfriedensbruchs verantworten. Die Bilanz der Südvorplatz-Auseinandersetzungen: 19 vorläufige Festnahmen – u.a. wegen Landfriedensbruchs, Körperverletzung und Widerstands, neun verletzte Polizeibeamte, wovon zwei nicht mehr dienstfähig sind. Alle Tatverdächtigen wurden im Anschluss der polizeilichen Maßnahmen wieder auf freien Fuß gesetzt.

Ein letzter Zwischenfall ereignete sich gegen 20:00 Uhr auf dem Rasthof Auetal an der BAB 2. Hier stoppten drei Busse mit Düsseldorfer Fans. Aus der Gruppe heraus wurde auf dem Rasthof mehrfach Pyrotechnik gezündet. Weitere Ausschreitungen konnte Polizeikräfte schließlich verhindern, ehe die Anhänger ihre Fahrt in Richtung Nordrhein-Westfalen fortsetzten.

Einsatzleiter Guido von Cyrson äußert sich differenziert kritisch: “Als Erfolg zu verbuchen ist natürlich, dass wir Unbeteiligte vor Übergriffen schützen konnten. Allerdings kann ich bei neun verletzen Beamten unmöglich mit dem Einsatzverlauf zufrieden sein. So schön und spannend das Bundesliga-Finale sportlich verlief, es hinterlässt einen bitteren Beigeschmack. Für mich ist absolut nicht nachvollziehbar, wenn Emotionen plötzlich in Gewalt gegen Ordner und Polizeibeamte umschlagen.”

Quelle: PM der PD Hannover vom 19.05.2013