Tag Archives: Mecklenburg-Vorpommern

Allgemein Deutschland Sachbeschädigung Verletzt Widerstand

Rostock (MVP): Polizist bei Festnahme verletzt

Am gestrigen Abend wollten Polizeivollzugsbeamte des Polizeihauptreviers Rostock-Reutershagen einen Haftbefehl vollstrecken. Eine 49-jährige Frau war zur Festnahme ausgeschrieben, da sie eine Geldstrafe nicht beglichen hat.. Als die Beamten die Rostockerin festnehmen wollten, wehrte sie sich gegen die polizeilichen Maßnahmen. Durch ihren Widerstand wurde ein Polizist an der Hand verletzt und seine Armbanduhr beschädigt. Der Beamte konnte trotz der erlittenen leichten Verletzungen im Dienst verbleiben. Ein Atemalkoholtest ergab bei der Täterin einen Wert von über 2,8 Promille. Durch Familienangehörige wurde der Geldbetrag bezahlt, so dass die Frau in ihre Obhut übergeben wurde. Gegen sie wird nun wegen des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte ermittelt.

Quelle: PM des PP Rostock vom 17.05.2013

Allgemein Deutschland Gefährden Widerstand

Rostock (MVP): Verfolgungsjagd im Berufsverkehr, Streifenwagen gerammt

Am heutigen Nachmittag (Dienstag, 14.05.2013) führten Polizeivollzugsbeamte des Polizeihauptreviers Rostock-Reutershagen eine Verkehrskontrolle in der Hamburger Straße durch.

Dabei wurde durch sie gegen 16:20 Uhr ein PKW mit mehr als 10 km/h über den innerorts zulässigen 50 Km/h gemessen. Der PKW Citroen fuhr stadteinwärts und sollte daraufhin auf Höhe der Kunsthalle angehalten werden. Der 37-jährige Fahrzeugführer missachtete das Anhaltesignal, stattdessen umfuhr er den Polizeibeamten, indem er über die Mittellinie fuhr und in Richtung Lübecker Straße flüchtete. Dort konnte er zunächst durch eine Funkstreifenwagenbesatzung gestoppt werden. Jedoch gab er, bevor er kontrolliert werden konnte, erneut Gas und flüchtete in die Maßmannstraße.

Nach mehreren weiteren Fluchtversuchen durch die Waldemarstraße, Hansestraße, Ulmenstraße, T.-Müntzer-Platz konnte er in der Maßmannstraße durch mehrere Streifenwagen blockiert werden.

Er  versuchte wiederum seine Fahrt fortzusetzen. Dabei rammte er den vor dem Fluchtwagen stehenden Polizeiwagen. Beim Versuch rückwärts zu entkommen beschädigte er einen weiteren Funkstreifenwagen, auch ein geparkter PKW wurde leicht beschädigt.

Durch Polizeibeamte wurde der Fahrer mittels einfacher körperlicher Gewalt aus dem PKW geholt. Daraufhin gab er seinen Widerstand auf.

An den Fahrzeugen entstand erheblicher Sachschaden in Höhe von 8.000,00 €. Personen wurden nicht verletzt.

Im Polizeihauptrevier wurde ein Atemalkoholtest durchgeführt, dieser ergab einen Wert von 0,85 Promille. Weitere Prüfungen ergaben, dass dem Fahrer die Fahrerlaubnis bereits durch ein Gericht entzogen wurde. Nach der durchgeführten Blutprobenentnahme wurde der aus dem Landkreis Rostock stammende Fahrer von der Dienststelle entlassen.

Quelle: PM des PP Rostock vom 14.05.2013

Allgemein Beleidigung Deutschland

Wismar (MVP): Personengruppe beleidigt eingesetzte Polizeibeamte

In Wismar eingesetzte Polizeibeamte hörten am 09.05.13 gegen 15:20 Uhr, dass im Bereich der Innenstadt Pyrotechnik geworfen wurdr. Hinter dem Rathaus in Wismar konnte eine größere Personengruppe von 15 Personen festgestellt werden. Ob die Pyrotechnik aus dieser Gruppe geworfen wurde, kann nicht gesagt werden.

Die Personengruppe zog dann fußläufig in Richtung Dr. Leber-Str. / Polizeiinspektion Wismar. Dabei wurde aus der Gruppe immer wieder: “ACAB” gebrüllt.Vor dem Gebäude der Polizeiinspektion Wismar versammelte sich dann die Personengruppe und schrie immer wieder: “ACAB!”  Dies taten die Personen auch, als die Funkstreifenwagen vorfuhren und die Beamten ausstiegen.

Die Personengruppe wurde durch die eingesetzten Polizeibeamten kontrolliert und erhielt im Nachgang einen Platzverweis für den Bereich der Polizeiinspektion Wismar. Gegen 5 Personen aus dieser Gruppe wurde Strafanzeige erstattet. Die Gruppe entfernte sich im Anschluss aus dem benannten Bereich.

Quelle: PM des PP Rostock vom 09.05.2013

 

Allgemein Deutschland Widerstand

Rostock (MVP): Verfassungswidrige Parolen gegrölt, Widerstand gegen Polizeibeamte geleistet

Am Dienstag hörten gegen 21:45 Uhr mehrere Zeugen laute Rufe aus einer Wohnung des Mehrfamilienhauses im Rostocker Stadtteil Dierkow. Die beiden Täter (22 und 30 Jahre) skandierten verfassungswidrige Parolen, indem sie lautstark „Sieg Heil“ und „Heil Hitler“ brüllten.

Die Zeugen informierten umgehend die Polizei. Die sofort eingesetzten Beamten waren schnell vor Ort.

Die beiden Tatverdächtigen waren nicht unerheblich alkoholisiert. Sie wollten die Beamten auch nicht in die Wohnung lassen, was ihnen jedoch trotz energischen Körpereinsatzes nicht gelang. Auch wollten die beiden Rostocker ihre Identität nicht preisgeben und verweigerten die Herausgabe der Bundespersonalausweise. Letztlich mussten die Polizisten die  unaufschiebbaren polizeilichen Maßnahmen mit einfacher körperlicher Gewalt durchsetzen.

Das Kriminalkommissariat der Polizeiinspektion Rostock hat umgehend die Ermittlungen aufgenommen. Beide tatverdächtigen Männer sind der Polizei bereits wegen anderer Straftaten bekannt. Sie müssen sich nun wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte verantworten.

Quelle: PM des PP Rostock vom 08.05.2013

 

§ 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

(1) Wer einem Amtsträger oder Soldaten der Bundeswehr, der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist, bei der Vornahme einer solchen Diensthandlung mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt Widerstand leistet oder ihn dabei tätlich angreift, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn
1. der Täter oder ein anderer Beteiligter eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt, um diese oder dieses bei der Tat zu verwenden, oder
2. der Täter durch eine Gewalttätigkeit den Angegriffenen in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.
(3) Die Tat ist nicht nach dieser Vorschrift strafbar, wenn die Diensthandlung nicht rechtmäßig ist. Dies gilt auch dann, wenn der Täter irrig annimmt, die Diensthandlung sei rechtmäßig.
(4) Nimmt der Täter bei Begehung der Tat irrig an, die Diensthandlung sei nicht rechtmäßig, und konnte er den Irrtum vermeiden, so kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder bei geringer Schuld von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen. Konnte der Täter den Irrtum nicht vermeiden und war ihm nach den ihm bekannten Umständen auch nicht zuzumuten, sich mit Rechtsbehelfen gegen die vermeintlich rechtswidrige Diensthandlung zu wehren, so ist die Tat nicht nach dieser Vorschrift strafbar; war ihm dies zuzumuten, so kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen.
Allgemein Deutschland Schlagen Stoßen Treten

Rostock (MVP): Nach Bedrohung der Ex-Partnerin Polizeibeamte geschlagen, getreten und geschubst

Gestern Abend (Samstag, 04.05.2013) wurde eine 29-jährige Frau nach der Trennung durch ihren ehemaligen Lebenspartner per SMS bedroht. Er kündigte an, sie abstechen zu wollen und nun auf dem Weg zu ihr zu sein. Daraufhin wurden Beamte des Polizeireviers Rostock-Lichtenhagen zur Wohnanschrift der jungen Frau entsandt. Dort konnten beide Personen vor der Haustür angetroffen werden. Im Rahmen der Sachverhaltsprüfung kam es durch den 25-jährigen Mann durch Schubsen, Schlagen und Treten zu Widerstandshandlungen gegenüber den Polizeivollzugsbeamten. Anschließend flüchtete der alkoholisierte Rostocker. Er konnte jedoch in der Malchiner Straße durch eine weitere Streifenwagenbesatzung gestellt werden. Zur Durchsetzung der polizeilichen Maßnahmen mussten die Beamten Pfefferspray gegen den Tatverdächtigen einsetzen. Er wurde vor Ort durch die Besatzung eines Rettungswagens behandelt und anschließend zur Verhinderung weiterer Straftaten in Gewahrsam genommen. Der Mann ist für die Polizei kein Unbekannter. Eine Atemalkoholkontrolle erbrachte einen Wert von beinahe ein Promille. Am heutigen Morgen wurde er nach einem normenverdeutlichenden Gespräch und mit der Aushändigung einer Wegweisungsverfügung von der Dienststelle entlassen. Gegen ihn wird nun wegen Bedrohung, Körperverletzung sowie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ermittelt.

Die Polizeibeamten sind weiterhin dienstfähig.

Quelle: PM des PP Rostock vom 05.05.2013

Allgemein Deutschland Stoßen Treten Widerstand

Neubrandenburg (MVP): Mann tritt bei Festnahme nach Polizeibeamten

Die Bundespolizei Stralsund wurde gestern Vormittag durch eine Zugbegleiterin über die Diebstahlshandlung eines Fahrrades auf dem Bahnhof Güstrow informiert. Nachdem der Reisezug der OLA auf dem Bahnhof Neubrandenburg ankam, erkannten die Bundespolizisten den Täter und nahmen diesen fest. Das mitgeführte Fahrrad wurde sichergestellt. Hierbei leistete der 26-jährige Deutsche erheblichen Widerstand, schubste und trat mit den Füssen nach den Beamten. Eine Durchsuchung des Mannes ergab, dass dieser Drogen mit sich führte und auch bereits konsumiert hatte. Weitere Ermittlungen bestätigten, dass das Damenfahrrad im Werte von 300 Euro direkt auf dem Bahnhof Güstrow gestohlenen wurde. Nachdem der Mann zur Ausnüchterung und Unterbindung weiterer Straftaten in Gewahrsam genommen wurde, konnte er gegen 15 Uhr die Dienststelle wieder verlassen. Er muss sich nun wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und Diebstahl verantworten.

Quelle: PM der BPOLI Stralsund vom 02.05.2013

Allgemein Deutschland Gefährden

Güstrow – Lohmen (MVP): Flüchtender Fahrzeugführer gestellt

Am 29.04.2013 wollte eine Zivilstreife des Polizeihauptreviers Güstrow gegen 22:50 Uhr einen Fahrzeugführer kontrollieren, weil dieser durch seine Fahrweise auffällig geworden war. Als dieser erkannte, dass es sich um Polizeibeamte handelte, fuhr er zügig los, um sich der Kontrolle zu entziehen. Die Beamten verfolgten den PKW und sahen, wie der Fahrzeugführer in der Bützower Straße in Güstrow in einen Zaun fuhr und anschließend mit dem PKW seine Flucht fortsetzte.

Mit überhöhter Geschwindigkeit flüchtete der polizeibekannte Fahrzeugführer über mehrere Ortschaften bis nach Lohmen. Hier kollidierte der PKW mit einem Straßenbaum. Bevor die Polizeivollzugsbeamten den verunfallten Fluchtwagen erreichen konnten, setzte der Fahrzeugführer seine Flucht zu Fuß fort. Zwischenzeitlich unterstützten Funkstreifenbesatzungen der Polizeireviere Bützow und Teterow die Verfolgung. Durch den Einsatz eines Fährtenhundes konnte der flüchtige Fahrzeugführer kurz nach Mitternacht ergriffen werden. Der 22-jährige Fahrer stand unter Alkohol- und Drogeneinfluss. Eine Atemalkoholkontrolle erbrachte einen Wert von über 1 Promille. Eine Blutprobenentnahme wurde angeordnet, der Führerschein beschlagnahmt und Anzeige erstattet.

Bei den Unfällen sowie der Flucht wurden keine Personen verletzt. Am PKW entstand Totalschaden.

Quelle: PM der PI Güstrow vom 30.04.2013

Allgemein Deutschland Gefährden

Ludwigslust (MVP): Alkoholisierter Rentner versuchte vor Polizei zu flüchten

Mit einem Kleintransporter hatte am Freitagabend bei Ludwigslust ein angetrunkener Rentner versucht, vor der Polizei zu flüchten. Polizisten wollten das Auto bei Karstädt ursprünglich anhalten, da die Beleuchtungsanlage am Fahrzeug nicht in Ordnung war. Plötzlich trat der 69-jährige Rentner aufs Gaspedal seines Kleintransporters und flüchtete. Nach über einem Kilometer konnten die Beamten den Flüchtigen schließlich stellen. Ein Atemalkoholwert bei ihm ergab einen Wert von 1,18 Promille. Der Führerschein des Mannes wurde daraufhin beschlagnahmt und der Kleintransporter verschlossen am Kontrollort abgestellt. Allerdings ließ sich der Rentner deswegen nicht davon abbringen den Wagen dort am Samstagmorgen selbst abzuholen. Der Mann ist auf einem Feldweg zwischen Karstädt und Techentin erneut von der Polizei gestellt worden, obwohl ihm Stunden zuvor jegliche Benutzung von Kraftfahrzeugen untersagt wurde. Nun wird gegen den 69-Jährigen nicht nur wegen Trunkenheit im Straßenverkehr, sondern auch wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ermittelt.

Quelle: PM der PI Ludwigslust vom 29.04.2013

Allgemein Deutschland Gefährden

Rostock (MVP): Alkoholisierter Fahrzeugführer durchbricht Verkehrskontrolle – überfahrt um ein Haar Polizeibeamte

In der Nacht vom 27./28.04.2013 führten Polizeibeamte des Polizeihauptreviers Reutershagen auf der Rövershäger Chaussee in Rostock eine Geschwindigkeitskontrolle durch. Um 00:00 Uhr wurde ein PKW Nissan Primera aus Richtung Innenstadt kommend mit 82 km/h bei erlaubten 50 km/h eingemessen.

Auf die Zeichen und Weisungen des Anhaltepostens reagierte der Fahrzeugführer nicht und fuhr stattdessen mit hoher Geschwindigkeit weiter. Der anhaltende sowie ein weiterer unterstützender Polizeibeamter  konnten sich noch rechtzeitig von der Fahrbahn in Sicherheit begeben.

Im Rahmen der Nacheile konnte das Fahrzeug schließlich in der Gutenbergstraße gestellt werden. Ein Atemalkoholtest bei dem 33-jährigen Rostocker ergab einen Wert von 1,86 Promille, was eine Blutprobenentnahme, die Beschlagnahme des Führerscheines sowie eine Strafanzeige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs nach sich zog.

Quelle: PM der PI Rostock vom 29.04.2013

Allgemein Bedrohung Beleidigung Deutschland Schlagen Widerstand

Rostock (MVP): Schwarzfahrer greift Bundespolizisten an

Ein angetrunkener 23-jähriger Rostocker wurde am gestrigen Tag gegen 17:00 Uhr ohne gültigen Fahrausweis in der S-Bahn von Kontrolleuren festgestellt. Nach Ankunft der S-Bahn auf dem Hbf. Rostock wollten die hinzu gerufenen Bundespolizeibeamten die Identität des Mannes feststellen. Unerwartet griff der Rostocker mit einem Kopfstoss einen Polizisten an, schlug ihm ins Gesicht und trat um sich. Der geschlagene Polizist brachte den Mann zu Boden und weitere polizeiliche Maßnahmen folgten. Bei diesen wurden die Beamten massiv beleidigt und bedroht. Der Rostocker hatte einen Atemalkoholwert von 1,81 Promille. Im Polizeigewahrsam konnte der Mann ausnüchtern und die Bundespolizei ermittelt nun wegen Erschleichen von Leistung, Beleidigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.

Quelle: PM der BPOLI Rostock vom 29.04.2013