Tag Archives: Bundespolizei

Allgemein Beleidigung Deutschland

Dortmund (NRW): Betrunkener beleidigt Bahnmitarbeiter und Bundespolizisten

Heute Morgen (17. Juni) nahmen Bundespolizisten einen stark alkoholisierten Essener in Gewahrsam. Der Mann zeigte sich zuvor gegenüber Bahnmitarbeitern abweisend und aggressiv.

Gegen 00:30 Uhr wollten Bahnmitarbeiter den Fahrausweis des schlafenden 40-Jährigen in der S-Bahn 6 kontrollieren. Deshalb weckten sie den Mann um seinen Fahrausweis zu prüfen. Sofort beschimpfte der Essener die Mitarbeiter grundlos mit verbalen Injurien.

Im Dortmunder Hauptbahnhof verließ der Mann die S-Bahn. Gegen 00:50 Uhr wurde eine Streife der Bundespolizei auf den renitenten Fahrgast aufmerksam. Er lag regungslos auf dem Bahnsteigboden. Als die Beamten erste Hilfe leisten wollten, sprang dieser plötzlich auf und beleidigte auch die Bundespolizisten. Weil er trotz mehrfacher Platzverweise den Hauptbahnhof nicht verließ, wurde er in Gewahrsam genommen.

Auf der Wache ergab ein Atemalkholtest einen Wert von fast drei Promille. Zur Ausnüchterung kam der Essener in das Polizeigewahrsam Dortmund.

Quelle: PM der BPOLD Sankt Augustin, BPOLI Dortmund vom 17.06.2013

Allgemein Beleidigung Deutschland

Hamburg: Per Haftbefehl gesucht, Bundespolizisten grundlos beleidigt

Manchmal ist es eben doch besser zu Schweigen; diese Erfahrung machte ein per Haftbefehl gesuchter Mann (24) am Hamburger Hauptbahnhof.

Am 17.06.2013 gegen 00.15 Uhr kontrollierte eine Streife der Bundespolizei die Personalien eines “Schwarzfahrers” am Hauptbahnhof. Ein an der polizeilichen Maßnahme unbeteiligter Mann beschimpfte und beleidigte die eingesetzten Bundespolizisten ohne ersichtlichen Grund.

Daraufhin kontrollierten die Polizeibeamten auch die Personalien des 24-Jährigen. Ergebnis: Ausschreibung zur Festnahme.

Seit Ende Mai 2013 wurde der Verurteilte mit einem Haftbefehl wegen Leistungserschleichungen in mehreren Fällen (Fahren ohne Fahrschein) gesucht. Der Hamburger war bislang untergetaucht und hat noch eine Freiheitsstrafe von 40 Tagen zu verbüßen.

Bundespolizisten veranlassten die Zuführung des deutschen Staatsangehörigen in die U-Haftanstalt. Gegen den Beschuldigten leiteten die Polizeibeamten ein Strafverfahren (Beleidigung) ein.

Quelle: PM der BPOLI Hamburg vom 17.06.2013

Allgemein Deutschland Widerstand

Hamburg: Randalierer leistet Widerstand bei Festnahme

Am 15.06.2013 gegen 12.50 Uhr belästigte und beschimpfte ein alkoholisierter Mann (29) grundlos Fahrgäste in einer S-Bahn der Linie S 1. Bei Einfahrt der S-Bahn in den Haltepunkt Rübenkamp versuchte ein Fahrgast (36) den Aggressor zu beruhigen. Der Beschuldigte attackierte den Hamburger daraufhin mit Schlägen und Tritten.

Alarmierte Bundespolizisten nahmen den Beschuldigten im S-Bahnhaltepunkt unter Widerstandshandlungen fest. Nur durch das Anlegen von Handfesseln konnte der Beschuldigte mit einem Streifenwagen dem Bundespolizeirevier am Hauptbahnhof zugeführt werden. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,3 Promille. Nach ärztlicher Kontrolle wurde dem Beschuldigten in einer Gewahrsamszelle der Bundespolizei ausreichend Gelegenheit zur Besinnung gegeben. Gegen den 29-Jährigen leiteten Bundespolizisten entsprechende Strafverfahren (Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte) ein.

Der Geschädigte (36) lehnte eine ärztliche Versorgung vor Ort ab und wollte ggf. selbstständig einen Arzt aufsuchen. Über Verletzungen kann die Bundespolizei keine Angaben machen.

Quelle: PM der BPOLI Hamburg vom 16.06.2013

 

§ 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

(1) Wer einem Amtsträger oder Soldaten der Bundeswehr, der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist, bei der Vornahme einer solchen Diensthandlung mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt Widerstand leistet oder ihn dabei tätlich angreift, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn
1. der Täter oder ein anderer Beteiligter eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt, um diese oder dieses bei der Tat zu verwenden, oder
2. der Täter durch eine Gewalttätigkeit den Angegriffenen in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.
(3) Die Tat ist nicht nach dieser Vorschrift strafbar, wenn die Diensthandlung nicht rechtmäßig ist. Dies gilt auch dann, wenn der Täter irrig annimmt, die Diensthandlung sei rechtmäßig.
(4) Nimmt der Täter bei Begehung der Tat irrig an, die Diensthandlung sei nicht rechtmäßig, und konnte er den Irrtum vermeiden, so kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder bei geringer Schuld von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen. Konnte der Täter den Irrtum nicht vermeiden und war ihm nach den ihm bekannten Umständen auch nicht zuzumuten, sich mit Rechtsbehelfen gegen die vermeintlich rechtswidrige Diensthandlung zu wehren, so ist die Tat nicht nach dieser Vorschrift strafbar; war ihm dies zuzumuten, so kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen.
Aggressiv Allgemein Bedrängen Deutschland

Magdeburg (Sachsen-Anhalt): Regionalbahn ohne Not notgebremst – Polizeibeamte bedrängt

Am 16.06.2013 zog ein 23-Jähriger gegen 06:20 Uhr die Notbremse der Regionalbahn von Haldensleben nach Magdeburg. Allerdings handelte es sich dabei nicht um eine Gefahr oder einen Unglücksfall. Offensichtlich wollte der junge Mann in Haldensleben den Discobesuchern den Zustieg ermöglichen, die den Zug noch nicht erreicht hatten. Bei dem 23-jährigen Deutschen und seinen 13 Begleitern im Alter von 17-25 Jahren mussten die eingesetzten Bundes- und Landespolizisten wegen der zum Teil sehr starken Alkoholisierung eine massive Aggressivität feststellen. Während der Identitätsfeststellung im Bahnhof Magdeburg wurden die Polizeibeamten so stark bedrängt, dass man einige Personen nur in Form von einfacher körperlicher Gewalt zurückdrängen konnte. Der Verursacher der Notbremsung muss sich nun wegen Missbrauch von Notrufen, bzw. Vortäuschen einer Hilfsbedürftigkeit gem. § 145 StGB verantworten. Es ist auch möglich, dass die Deutsche Bahn zivilrechtliche Forderungen stellt. Durch die Notbremsung kam es zu einer 90-minütigen Verspätung der Regionalbahn.

Ob einzelnen Personen aus dieser Gruppe auch der Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte angelastet werden muss, ist im Einzelfall noch zu prüfen.

Quelle: PM der BPOLI Magdeburg vom 16.06.2013

Allgemein Beleidigung Deutschland Verletzt Widerstand

Frankfurt am Main (Hessen): 20-Jähriger beschimpft Bundespolizeistreife

Am Mittwoch, gegen 23:30 Uhr, bestreifte eine Streife der Bundespolizeiinspektion Frankfurt/Main den Hauptbahnhof Frankfurt am Main, als diese unerwartet von einem offenbar alkoholisierten 20-Jährigen verbal attackiert wurden. Als die Polizisten wissen wollten, wer sie den nun beleidigt, konnte sich der junge Mann nicht ausweisen und sollte zwecks Klärung der Identität zur Dienststelle verbracht werden. Dies widerstrebte dem Mann jedoch, so dass er sich gegen die Verbringung zu Wehr setzte und den Griffen der Beamten entfliehen wollte. Hierbei wurde eine Beamtin leicht verletzt. Auf der Dienststelle wurde eine Atemalkoholkonzentration von 1,03 Promille festgestellt.

Gegen den 20-Jährigen wurde ein Strafverfahren wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung eingeleitet.

Quelle: PM der BPOLI Frankfurt/Main vom 13.06.2013

 

§ 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

(1) Wer einem Amtsträger oder Soldaten der Bundeswehr, der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist, bei der Vornahme einer solchen Diensthandlung mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt Widerstand leistet oder ihn dabei tätlich angreift, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn
1. der Täter oder ein anderer Beteiligter eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt, um diese oder dieses bei der Tat zu verwenden, oder
2. der Täter durch eine Gewalttätigkeit den Angegriffenen in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.
(3) Die Tat ist nicht nach dieser Vorschrift strafbar, wenn die Diensthandlung nicht rechtmäßig ist. Dies gilt auch dann, wenn der Täter irrig annimmt, die Diensthandlung sei rechtmäßig.
(4) Nimmt der Täter bei Begehung der Tat irrig an, die Diensthandlung sei nicht rechtmäßig, und konnte er den Irrtum vermeiden, so kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder bei geringer Schuld von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen. Konnte der Täter den Irrtum nicht vermeiden und war ihm nach den ihm bekannten Umständen auch nicht zuzumuten, sich mit Rechtsbehelfen gegen die vermeintlich rechtswidrige Diensthandlung zu wehren, so ist die Tat nicht nach dieser Vorschrift strafbar; war ihm dies zuzumuten, so kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen.
Deutschland Verletzt Widerstand

Hagen (NRW): Dealer wehrte sich gegen seine Festnahme – Bundespolizisten verletzt

Gestern Abend (12. Juni) beobachteten zivile Bundespolizisten einen Drogenhandel am Hagener Hauptbahnhof. Während der Festnahme versuchte der 18-jährige Dealer zu flüchten und wehrte sich gegen seine Festnahme. Dabei verletzte er die beiden Bundespolizisten. Die Ausländerbehörde in Mettmann hatte den Mann zur Festnahme ausgeschrieben.

Gegen 17:45 Uhr beobachtete eine Zivilstreife der Bundespolizei einen Drogenhandel auf dem Vorplatz am Hauptbahnhof. Als ein 18-jährige guineischer Staatsangehöriger einem Betäubungsmittelkonsumenten Drogen zum Kauf anbot, gaben sich die Beamten als Bundespolizisten zu erkennen. Während der Personalienfeststellung riss sich der Dealer los und flüchtete in Richtung Stadtgebiet. Auf der Flucht entsorgte der 18-Jährige eine Plastiktüte mit Betäubungsmitteln.

Nach kurzer Flucht konnten die Beamten den Mann einholen und überwältigen. Während seiner Festnahme wehrte sich der Guineer dermaßen, dass die Beamten ihn nur unter erheblichen Kraftaufwand fesseln konnten. Beide Beamten erlitten blutende Wunden an Händen und Knien.

Auf der Wache der Bundespolizei klagte der Festgenommene über Atemnot und wurde mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus eingeliefert. Da der Mann von der Ausländerbehörde Mettmann zur Festnahme ausgeschrieben war, wurde er nach ärztlicher Behandlung dem Polizeigewahrsam in Hagen zugeführt.

Gegen den 18-Jährigen leitete die Bundespolizei Ermittlungsverfahren wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ein. Teile des weggeworfenen Marihuana wurde sichergestellt und dem zuständigen Fachkommissariat der Polizei Hagen übergeben.

Quelle: PM der Bundespolizeidirektion Sankt Augustin vom 13.06.2013

Beleidigung Bespucken Deutschland Widerstand

Hamburg: Betrunkener attackiert Bundespolizisten und DB-Sicherheitsdienstmitarbeiter

Am 13.06.2013 gegen 00.15 Uhr belästigte und bepöbelte ein alkoholisierter Mann(24) in aggressiver Weise Reisende am Hamburger Hauptbahnhof. Ein durch DB-Sicherheitsdienstmitarbeiter ausgesprochenes Hausverbot wurde von dem Beschuldigten ignoriert. Der Beschuldigte trat auf die DB-Mitarbeiter ein und bespuckte die Männer. Alarmierte Bundespolizisten wurden von dem Beschuldigten umgehend auf übelste Weise beleidigt. Einem Bundespolizisten spuckte der 24-Jährige unvermittelt in das Gesicht. Unter erheblichen Widerstandshandlungen führten Bundespolizisten den Aggressor gefesselt dem Bundespolizeirevier zu. Auch in der Gewahrsamszelle randalierte der Mann weiter; nur durch das Anlegen von Fußfesseln konnten weitere Widerstände verhindert werden. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,17 Promille. Weiterhin verlief ein Drogenschnelltest positiv.

Der Beschuldigte bekam nach ärztlicher Kontrolle in einer Gewahrsamszelle der Bundespolizei ausreichend Gelegenheit zur Ausnüchterung. Gegen den irakischen Staatsangehörigen leiteten Bundespolizisten entsprechende Strafverfahren (Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung) ein.

Quelle: PM der Bundespolizeiinspektion Hamburg vom 13.06.2013

Allgemein Beleidigung Deutschland

Elmshorn (S-H): Bundespolizisten helfen hilfloser Person und werden beschimpft

Gestern Nachmittag gegen 16.00 Uhr wurden Beamte der Bundespolizei von Passanten auf eine regungslos auf der Treppe liegende Person im Bahnhof Elmshorn aufmerksam gemacht. Die Bundespolizisten eilten zu der hilflosen Person und versuchten ihn wachzurütteln, was auch schließlich gelang. Der Mann war ansprechbar.

Ein zwischenzeitlich alarmierter Rettungswagen traf am Bahnhof ein. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 3,62 Promille. Der 47-Jährige wurde mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus verbracht.

Nur kurze Zeit später gegen 17.30 Uhr kam es erneut zum Einsatz der Bundespolizei. Zwei Männer hatten sich offensichtlich geschlagen. Die Bundespolizisten versuchten den Sachverhalt zu klären. Der 36-jährige Geschädigte war von einem 49-Jährigen ins Gesicht geschlagen worden und dabei gestürzt. Er zog sich Abschürfungen an der Hand zu; ärztliche Hilfe war jedoch nicht erforderlich.

Während der Anzeigenaufnahme beschimpfte plötzlich der Geschädigte die Beamten. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,69 Promille. Ihm wurde ein Platzverweis erteilt.

Quelle: PM der BPOLI Flensburg vom 12.06.2013

Aggressiv Beleidigung Deutschland Widerstand

Bad Bentheim (NDS): Betrunkener tobt am Bahnhof

Ein betrunkener 52-jähriger Oldenburger hat am Dienstagvormittag Rettungskräfte und Bundespolizei in Atem gehalten. Gegen 11:20 Uhr waren die Bundespolizisten zunächst von besorgten Bürgern wegen einer erheblich alkoholisierten Person zum Bahnhofsvorplatz gerufen worden. Als die Beamten vor Ort erschienen, wurde der Betrunkene sofort beleidigend und aggressiv. Nur mit Mühe gelang es der Streife, den Mann wiederholt davon abzuhalten sich selbst zu verletzen. Nur durch die Hilfe mehrer Beamter gelang es schließlich, den renitenten Mann mit einem Krankenwagen einer Oldenburger Klinik zuzuführen. Selbst dort leistete der Mann erheblichen Widerstand. Eine Untersuchung des Mannes war nur unter erheblichen Schwierigkeiten möglich. Die Bundespolizisten konnten bei dem Mann zudem ein verbotenes Butterfly-Messer sicherstellen. Den 52-Jährigen erwartet jetzt ein Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Verstoß gegen das Waffengesetz.

Quelle: PM der Bundespolizeiinspektion Bad Bentheim vom 12.06.2013

Allgemein Deutschland Gefährden

Görlitz (Sachsen): Auf Zollbeamten zugefahren, dann spektakulär geflüchtet

In der Nacht auf Dienstag (11.06.) gegen 2:00 Uhr wollten Einsatzkräfte der gemeinsamen Fahndungsgruppe aus Bundespolizei und Zoll bei Görlitz-Hagenwerder einen Opel Astra einer Kontrolle unterziehen. Anstatt zu bremsen, beschleunigte der Fahrer kurz vor der Kontrollstelle, raste über einen Nagelgurt, anschließend auf einen Zollbeamten zu. Eine zweite Streife nahm die Verfolgung auf. Während dieser Verfolgung berührte der Opel die Stoßstange des Funkwagens. Nachdem der Opelfahrer plötzlich aus dem rollenden Auto gesprungen war, kollidierte das führerlose Auto ein zweites Mal mit dem Funkwagen. Wie durch ein Wunder kam dabei niemand zu Schaden! Der Täter wurde noch dabei beobachtet, wie er ein nächtliches Bad durch die Neiße nahm, dann am polnischen Ufer aus dem Fluss kletterte… Nach der Durchsuchung des Opels war auch hier der Grund für das gefährliche Verhalten des Fahrzeugführers schnell gefunden. Im Fahrgastraum lagen Reit- und Gartenzubehör, Elektrokabel sowie tiefgekühlte Lebensmittel, die nach derzeitigem Stand der Ermittlungen aus einem Pferdehof in Oderwitz gestohlen wurden. An dem Pkw sind umfangreiche Spuren gesichert worden. Die Kriminalpolizei der Polizeidirektion Görlitz hat die weiteren Ermittlungen übernommen.

Quelle: PM der BPOLI Ludwigsdorf vom 11.06.2013