Mit kleineren Auseinandersetzungen rund um die Fußballbegegnung ging das letzte Werder-Heimspiel der Saison 2012/13 aus polizeilicher Sicht nahezu gut zu Ende.
Mit Spannung wurde diese Fußballpartie nicht nur bei den Profis und Fans erwartet, sondern auch bei der Polizei Bremen. Denn in der Vergangenheit war das Aufeinandertreffen der Bremer und Frankfurter Fans nicht immer ruhig verlaufen und von Feindseligkeiten geprägt. Über 600 Beamtinnen und Beamte wurden aufgeboten, um eine sichere Partie rund um das Stadion zu gewährleisten. Auch Polizeipferde der Reiterstaffel Hannover kamen zum Einsatz. 13 Shuttlebusse fuhren vom Hauptbahnhof zum Stadion, um die auswärtigen Fans, die in einem Sonderzug angereist waren, zum Stadion und retour zu bringen. Vor dem Spiel kam es zwischen drei Werder-Fans zu einer körperlichen Auseinandersetzung, wobei ein junger Mann leicht verletzt wurde. Er zog sich eine kleine blutende Wunde an der Stirn zu. Die zwei Täter wurden vorläufig festgenommen. Nach dem Spiel kam es zu weiteren kleinen Streitigkeiten, die aber schnell durch Polizeikräfte unterbunden wurden. Eine größere Schlägerei gab es im Bereich des Hauptbahnhofs. Zuvor waren aus dieser Gruppe heraus Flaschen im Bahnhof geworfen worden. Hier wurden sieben Tatverdächtige ermittelt. Sie erwartet jetzt ein Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung und Landfriedensbruch. Sie waren mit einem gemieteten Sonderzug aus Frankfurt zu dem Spiel angereist. Ohne die kurzzeitig Festgenommenen wollten die anderen in dem Sonderzug jedoch nicht abfahren. Für das Strafverfahren waren zunächst Identitätsfeststellungen sowie die Überprüfung auf Alkohol- und Betäubungsmitteleinfluss erforderlich. Nach abschließender Abstimmung mit der eingeschalteten Staatsanwältin konnten diese Sieben ebenfalls die Heimreise antreten. Aufgrund der notwendigen polizeilichen Ermittlungen verzögerte sich die Abfahrt dieses Zuges um 90 Minuten. Insgesamt wurden noch weitere sieben Personen vorübergehend in Gewahrsam genommen. Drei Frankfurter waren mit sogenannter Schutzbewaffnung aufgefallen. Sie hatten sich mit Quarzhandschuhen und Sturmhauben für eine Auseinandersetzung gerüstet. Ein weiterer beleidigte Polizeikräfte und verließ trotz Aufforderung den Ort nicht. Er leistete Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und musste daher im Polizeigewahrsam für eine Zeit in sich gehen. Bei zwei der in Gewahrsam Genommenen wurde jeweils eine kleine Menge Marihuana gefunden und beschlagnahmt. Ein junger Mann aus Frankfurt wollte trotz Stadionverbotes in das Weserstadion gelangen. Das wurde aber bei der Einlasskontrolle unterbunden. Zudem führte er einen Feuerwerkskörper mit sich, einen “Bengalo”, der ihm abgenommen wurde.
Quelle: PM der Polizei Bremen vom 12.05.2013
§ 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
- 1. der Täter oder ein anderer Beteiligter eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt, um diese oder dieses bei der Tat zu verwenden, oder
- 2. der Täter durch eine Gewalttätigkeit den Angegriffenen in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.





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