Tag Archives: Berlin

Allgemein Beleidigung Deutschland

Berlin: Polizeibeamte bei Hausdurchsuchung beleidigt

Missbrauch von Titeln bei Internetpräsenz – Diffamierung von Land und Behörden

Aufgrund des Tatverdachts der Verunglimpfung der Bundesrepublik Deutschland und der Justiz auf der Internetpräsenz eines 60-jährigen Mannes hat der Polizeiliche Staatsschutz des Landeskriminalamtes heute Morgen einen von der Staatsanwaltschaft Berlin beantragten Gerichtsbeschluss vollstreckt. Sein Missbrauch von Titeln im Internetauftritt als „Erzbischof“ oder „Dr. h.c. mult“ führte die Beamten im Januar 2013 auf die Spur des polizeibekannten 60-jährigen Reinickendorfers. Die Ermittler durchsuchten das Haus und Grundstück samt Garage und Fahrzeugen in der Egidystraße. Während der polizeilichen Maßnahmen zeigte sich der Tatverdächtige äußerst unkooperativ und beleidigte die Beamten. Es wurden ein Smartphone sowie ein PC beschlagnahmt.

Quelle: PM der Polizei Berlin vom 14.05.2013

Allgemein Deutschland Verletzt verletzt dienstunfähig Widerstand

Berlin: Rettungswagen beschmiert und Widerstand geleistet, Polizist verletzt

Nachdem ein Mann heute früh in Friedrichshain einen Rettungswagen beschmiert hatte, leistete er bei seiner Festnahme erheblichen Widerstand und verletzte dabei einen Polizisten. Zwei Feuerwehrbeamte alarmierten gegen 6.20 Uhr die Polizei in die Revaler Straße, nachdem sie beobachtet hatten, dass ein Mann ihren Rettungswagen an der Hecktür und an der Motorhaube mit einem Filzstift beschmiert hatte. Als die Polizisten eintrafen, rannte der Tatverdächtige davon und warf dabei einen Stift weg, der anschließend beschlagnahmt wurde. Ein Polizeioberkommissar konnte den Flüchtigen einholen, der dann nach dem Daumen des Beamten griff und diesen verdrehte. Mit Unterstützung einer Kollegin gelang es dem Polizisten den 39-Jährigen festzunehmen, der daraufhin spontan drei Ecstasypillen und ein Tütchen mit Marihuana aushändigte. Der Mann musste sich einer Blutentnahme unterziehen und konnte anschließend das Polizeigewahrsam entlassen. Er sieht nun Ermittlungsverfahren wegen Sachbeschädigung, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz entgegen. Der verletzte Polizist wurde in einem Krankenhaus ambulant behandelt und beendete danach seinen Dienst.

Quelle: PM der Polizei Berlin vom 11.05.2013

Allgemein Deutschland Verletzt Widerstand

Berlin: Rechte Parolen geschrien und Polizisten leicht verletzt

Aus einer Gruppe von mehreren Personen hallten gestern Nachmittag in Lichtenberg rechte Parolen. Die Männer standen gegen 15.45 Uhr in der Lückstraße und skandierten „Sieg Heil“ sowie „Ausländer raus“. Alarmierte Polizisten konnten einen 30-Jährigen ausmachen und nahmen ihn vorläufig fest. Dabei wehrte sich der Mann erheblich und verletzte zwei Polizisten leicht, die jedoch im Dienst verblieben. Nach Aufnahme der Personalien konnte der Renitente seinen Weg fortsetzen und muss sich nun wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sowie wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verantworten.

Quelle: PM der Polizei Berlin vom 10.05.2013

Aggressiv Angriff Beleidigung Deutschland Schlagen Treten Verletzt Widerstand

Berlin: Helfer angegriffen

Ein Betrunkener griff in der vergangenen Nacht Sanitäter und Polizisten in Neukölln an, die ihm eigentlich helfen wollten. Gegen 22.15 Uhr wurde dem Notruf gemeldet, dass in der Kienitzer Straße ein Mann auf der Fahrbahn liegt. Als die Sanitäter eintrafen, reagierte der Unbekannte zunächst nicht, so dass sie bei ihm einen Schmerzreiz setzten. Daraufhin kam der 51-Jährige zu sich, schlug und trat um sich. Hierbei verletzte er einen Mitarbeiter des Rettungsdienstes sowie zwei Polizisten. Zudem beleidigte er fortwährend die Helfer. Der Alkoholisierte kam zur Ausnüchterung in eine Gefangenensammelstelle, wo er sich auch einer richterlich angeordneten Blutentnahme unterziehen musste. Er sieht nun Ermittlungsverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung und Beleidigung entgegen. Während der Sanitäter und ein Polizist ihren Dienst nach ambulanten Behandlungen fortsetzten, beendete ein Beamter nach der Behandlung seiner erlittenen Hand- und Armverletzung die Schicht

Quelle: PM der Polizei Berlin vom 10.05.2013

Allgemein Beschuss Deutschland

Berlin: Betrunkener schießt um sich und auf Polizeibeamte

Weil ein alkoholisierter Mann mit einer Pistole um sich schoss, musste gestern Abend das SEK in Gesundbrunnen tätig werden. Anwohner hatten die Polizei gegen 19.20 Uhr in die Kolberger Straße alarmiert, da der Mieter Schüsse in den Hinterhof abgegeben hatte. Als der Mann auf die eintreffenden Beamten schoss und nicht klar war, ob es sich dabei um eine scharfe Waffe handelt, wurden die Spezialisten hinzugezogen, die den Mann schließlich festnahmen. Ersten Ermittlungen zufolge war die Pistole eine so genannte Schreckschusswaffe.

Quelle: PM der Polizei Berlin vom 08.05.2013

Allgemein Deutschland Widerstand

Werder / Havel (BRB): Resumé der Bundespolizei zum Baumblütenfest

Das 134. Baumblütenfest nahm aus Sicht der Bundespolizei einen friedlichen Verlauf.

An den neun Veranstaltungstagen nutzten insgesamt etwa 123.000 Besucher des Volksfestes die Züge der Deutschen Bahn AG nach Werder (Havel). Die Bundespolizei setze pro Tag zwischen 60 und 450 Beamte ein. Die Bundespolizisten begleiteten Züge und überwachten die Bahnhöfe im Streckenverlauf nach Werder/Havel.

Während der gesamten Festwoche kam es im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei zu keinen wesentlichen Vorkommnissen. Am ersten Wochenende waren weniger Besucher als im Vorjahr zu verzeichnen. Das lag vor allem am regnerischen Wetter und den niedrigen Temperaturen am Eröffnungstag.

Insgesamt registrierte die Bundespolizei 78 Straftaten und konnte 84 Tatverdächtige festnehmen. Hierbei handelte es sich vor allem um alkoholbedingte Straftaten. Etwa die Hälfte waren Gewaltdelikte (Körperverletzungen und Widerstandshandlungen gegen Polizeibeamte). Das Gesamtstraftatenaufkommen blieb auf ähnlich niedrigem Niveau wie im Vorjahr. Dazu hat auch das im Vorfeld verfügte Glasflaschenverbot beigetragen.

Die Zusammenarbeit mit der Brandenburger Polizei, der Stadt Werder sowie den eingesetzten Sicherheits- und Rettungsdiensten war auch in diesem Jahr wieder sehr gut abgestimmt und verlief sehr kooperativ.

Quelle: PM der BPOLD Berlin vom 06.05.2013

§ 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

(1) Wer einem Amtsträger oder Soldaten der Bundeswehr, der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist, bei der Vornahme einer solchen Diensthandlung mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt Widerstand leistet oder ihn dabei tätlich angreift, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn
1. der Täter oder ein anderer Beteiligter eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt, um diese oder dieses bei der Tat zu verwenden, oder
2. der Täter durch eine Gewalttätigkeit den Angegriffenen in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.
(3) Die Tat ist nicht nach dieser Vorschrift strafbar, wenn die Diensthandlung nicht rechtmäßig ist. Dies gilt auch dann, wenn der Täter irrig annimmt, die Diensthandlung sei rechtmäßig.
(4) Nimmt der Täter bei Begehung der Tat irrig an, die Diensthandlung sei nicht rechtmäßig, und konnte er den Irrtum vermeiden, so kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder bei geringer Schuld von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen. Konnte der Täter den Irrtum nicht vermeiden und war ihm nach den ihm bekannten Umständen auch nicht zuzumuten, sich mit Rechtsbehelfen gegen die vermeintlich rechtswidrige Diensthandlung zu wehren, so ist die Tat nicht nach dieser Vorschrift strafbar; war ihm dies zuzumuten, so kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen.
Allgemein Deutschland Widerstand

Berlin: Taschendieb wehrt sich gegen Festnahme

Gestern Nachmittag gelang Zivilfahndern der Bundespolizei auf dem Bahnhof Berlin-Charlottenburg die Festnahme von einem Taschendieb. Ein weiterer ergriff die Flucht.

Gegen 16:30 Uhr hatte ein aufmerksamer Passant die beiden Männer dabei beobachtet, wie sie auf dem Bahnhof Charlottenburg versuchten, Reisende zu bestehlen.

Zivilfahnder hefteten sich daraufhin an die Fersen des Duos und konnten sie bei einer Diebstahlshandlung beobachten. Auf einer Rolltreppe wollten die Langfinder einer Frau die Geldbörse aus der Handtasche ziehen. Beim Zugriff wehrten sich die beiden Männer so heftig, dass gegen einen 30-jährigen durch die Beamten Pfefferspray eingesetzt wurde. Dem zweiten gelang die Flucht.

Der Festgenommene befand zum Zeitpunkt der Tat im offenen Vollzug und wurde nach Abschluss der ersten Maßnahmen in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Die Ermittlungen dauern an.

Quelle: PM der BPOLD Berlin vom 06.05.2013

Allgemein Deutschland Widerstand

Berlin: Rocker-Konvoi aufgelöst – einer leistet Widerstand

Mit einer Reihe von Verkehrsverstößen hat eine Rockergruppe gestern in der City-West versucht, auf sich aufmerksam zu machen. Die Annahme, die Polizei werde schon nicht „stören“, weil sie doch mit dem 1. Mai beschäftigt ist, war aber irrig und nur von kurzer Dauer.
Zunächst hatten sich gegen 12.45 Uhr mehrere Rocker, die den „Hells Angels“ und den „Red Devils“ bzw. entsprechenden Supportergruppierungen zuzurechnen sind, an der „Spinnerbrücke“ in Zehlendorf getroffen. Die Gruppe wuchs auf ca. 40 Personen mit Motorrädern und 10 Personen mit Pkw an. Gegen 14 Uhr brachen alle über die AVUS Richtung Funkturm auf und fuhren über den Kurfürstendamm zur Potsdamer Straße. Dabei missachteten die Rocker mehrfach die Ampelregelungen und zwangen andere Verkehrsteilnehmer zum Anhalten. Als in Höhe der Kurfürstenstraße die alarmierte Polizei auftauchte, flüchteten einige Teilnehmer in verschiedene Richtungen. Die Beamten stellten bei mehreren Rockern die Personalien fest. Einer leistete Widerstand. Sein Führerschein wurde beschlagnahmt.

Quelle: PM der Polizei Berlin vom 02.03.2013

§ 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

(1) Wer einem Amtsträger oder Soldaten der Bundeswehr, der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist, bei der Vornahme einer solchen Diensthandlung mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt Widerstand leistet oder ihn dabei tätlich angreift, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn
1. der Täter oder ein anderer Beteiligter eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt, um diese oder dieses bei der Tat zu verwenden, oder
2. der Täter durch eine Gewalttätigkeit den Angegriffenen in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.
(3) Die Tat ist nicht nach dieser Vorschrift strafbar, wenn die Diensthandlung nicht rechtmäßig ist. Dies gilt auch dann, wenn der Täter irrig annimmt, die Diensthandlung sei rechtmäßig.
(4) Nimmt der Täter bei Begehung der Tat irrig an, die Diensthandlung sei nicht rechtmäßig, und konnte er den Irrtum vermeiden, so kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder bei geringer Schuld von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen. Konnte der Täter den Irrtum nicht vermeiden und war ihm nach den ihm bekannten Umständen auch nicht zuzumuten, sich mit Rechtsbehelfen gegen die vermeintlich rechtswidrige Diensthandlung zu wehren, so ist die Tat nicht nach dieser Vorschrift strafbar; war ihm dies zuzumuten, so kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen.

 

Allgemein Deutschland Gefährden

Berlin: Mit dem Motorrad absichtlich auf Polizisten zugefahren

Ein Polizeibeamter brachte sich gestern Abend in Gesundbrunnen mit einem Sprung zur Seite in Sicherheit, da ein Motorradfahrer nicht den Anhaltezeichen des Beamten folgte. Der Polizist wollte gegen 17.45 Uhr in der Reginhardstraße den „Harley Davidson“-Fahrer kontrollieren. Kurz zuvor war der Kradfahrer mit laut aufheulendem Motor und augenscheinlich überhöhter Geschwindigkeit von der Residenzstraße kommend in die Reginhardstraße abgebogen. Der Beamte begab sich auf die Fahrbahn und gab dem Zweiradfahrer zu erkennen, dass er halten sollte. Dieser ignorierte jedoch jegliche Weisung und fuhr direkt auf den Polizisten zu, beschleunigte seine Maschine, so dass sich der Uniformierte nur durch einen Sprung zur Seite einer Kollision entziehen konnte. Gegen 18 Uhr suchten die Beamten die Anschrift des Halters des Motorrades auf und trafen auf den mutmaßlichen 23-jährigen Verkehrsdelinquenten. Gegen ihn wird wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung sowie gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr ermittelt.

Quelle: PM der Polizei Berlin vom 30.04.2013

Bewerfen Deutschland Verletzt verletzt dienstunfähig Widerstand

Berlin: Walpurgisnacht 2013 – Sieben verletzte Polizeibeamte

Die diesjährige Walpurgisnacht ist nach Einschätzung der Polizei Berlin weitgehend friedlich verlaufen. Mehrere tausend Personen feierten und demonstrierten im Stadtgebiet.
Rund 3.300 Polizeibeamte waren im Einsatz, von denen nach ersten Erkenntnissen insgesamt sieben verletzt und davon eine Beamtin ihren Dienst nicht mehr fortsetzen konnte.

Insgesamt nahm die Polizei 17 Personen vorübergehend fest und sprach elf Platzverweise aus. Es wurden 20 Ermittlungsverfahren u. a. wegen gefährlicher Körperverletzung, Landfriedensbruchs und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet sowie drei Ordnungswidrigkeitenanzeigen gefertigt.

Am Mauerpark in Prenzlauer Berg feierten bis zu 1.600 Menschen ausgesprochen friedlich. Dort galt auch dieses Jahr wieder ein Flaschen- und Dosenverbot. Im Kreuzberger Viktoriapark hielten sich bis zu 3000 Personen auf, im Görlitzer Park in Kreuzberg sowie im Volkspark Friedrichshain und am Boxhagener Platz im selben Stadtteil hatten sich insgesamt mehrere Hundert Personen versammelt und ebenfalls friedlich in den Mai gefeiert. Polizisten mussten in den Grünanlagen diverse nicht genehmigte Kleinfeuer löschen.

An dem Aufzug „Gemeinsam gegen Nazis in Schöneweide“ nahmen rund 3.000 Personen teil. Während der um 17.50 Uhr am S-Bahnhof Schöneweide beginnenden und durch Schöneweide führenden Demonstration vermummten sich einzelne Teilnehmer. Teilweise wurden auch Flaschen auf Polizisten und gegen Gebäude geworfen, wodurch zwei Beamte leicht verletzt wurden. Sachschäden waren nicht festzustellen. Bis etwa 23.15 Uhr hielten sich am Platz am Kaisersteg noch bis zu 1.700 Personen auf und verfolgten dort ein Abschlusskonzert.

Die von 14 bis 20.45 Uhr andauernde Kundgebung „Antikapitalistische Walpurgisnacht“ in der Böttgerstraße in Gesundbrunnen verlief mit rund 500 Teilnehmern störungsfrei.

Bei dem angemeldeten Aufzug „Gegen Rassismus und soziale Ausgrenzung“ zogen ab 21.00 Uhr bis zu 2.400 Personen von der Badstraße durch den Weddinger Kiez zum U-Bahnhof Seestraße. Während des Aufzuges kam es zu Sachbeschädigungen an einem geparkten „VW“ in der Maxstraße sowie zu Steinwürfen gegen Fensterscheiben einer Bankfiliale in der Nazarethkirchstraße. An der Kreuzung Pank- Ecke Wiesenstraße geriet ein Auto in Brand. Die Ursache für das Feuer ist nach ersten Erkenntnissen ein technischer Defekt. Der Aufzug, bei dem diverse Male pyrotechnische Erzeugnisse gezündet wurden, ist um 22.15 Uhr vom Veranstalter für beendet erklärt worden.

Quelle: PM der Polizei Berlin vom 01.05.2013