Tag Archives: Bayern

Allgemein Angriff Deutschland Widerstand

Geldersheim (BY): Rabiater Fahrradfahrer

Am Samstagabend gab es auf dem Feuerwehrfest Ärger mit einem betrunkenen 37-Jährigen. Aus diesem Grund wurde die Polizei gerufen. Bei der Abklärung stellte sich heraus, dass er kurz zuvor mit seinem Fahrrad ankam. Da ein Alkotest einen Wert von 2,4 Promille ergab, wurde er zwecks einer Blutentnahme mit zur Dienststelle genommen. Als er anschließend zur Ausnüchterung in die Zelle verbracht werden sollte, wollte er die Polizisten angreifen und weigerte sich vehement. Erst nach Einsatz von Pfefferspray beruhigte er sich und konnte seinen Rausch in der Zelle ausschlafen.

Quelle: PM des PP Unterfranken vom 21.05.2013

Allgemein Beleidigung Widerstand

München (Bayern): Reisende bepöbelt, Bundespolizisten beleidigt und mit Widerstand konfrontiert

Heute Morgen gegen 01:04 Uhr (20.05.2013) beleidigte und bepöbelte ein 46-jähriger Münchner am Hauptbahnhof München Reisende. Da er, ausgestattet mit 2,93 Atemalkohol, einem Platzverweis nicht nachkam, musste dieser mittels Zwang durchgesetzt werden. Anschließend betrat der Mann erneut den Bahnhofsbereich und schrie lautstark gegen die umstehenden Beamten, worauf –wiederum mit Zwang- ein Unterbindungsgewahrsam und die Mitnahme zur Dienststelle notwendig wurden. Folge: Strafanzeigen wegen Hausfriedensbruch, Widerstand und Beleidigung.

Quelle: PM der BPOLI München vom 20.05.2013

§ 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

(1) Wer einem Amtsträger oder Soldaten der Bundeswehr, der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist, bei der Vornahme einer solchen Diensthandlung mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt Widerstand leistet oder ihn dabei tätlich angreift, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn
1. der Täter oder ein anderer Beteiligter eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt, um diese oder dieses bei der Tat zu verwenden, oder
2. der Täter durch eine Gewalttätigkeit den Angegriffenen in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.
(3) Die Tat ist nicht nach dieser Vorschrift strafbar, wenn die Diensthandlung nicht rechtmäßig ist. Dies gilt auch dann, wenn der Täter irrig annimmt, die Diensthandlung sei rechtmäßig.
(4) Nimmt der Täter bei Begehung der Tat irrig an, die Diensthandlung sei nicht rechtmäßig, und konnte er den Irrtum vermeiden, so kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder bei geringer Schuld von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen. Konnte der Täter den Irrtum nicht vermeiden und war ihm nach den ihm bekannten Umständen auch nicht zuzumuten, sich mit Rechtsbehelfen gegen die vermeintlich rechtswidrige Diensthandlung zu wehren, so ist die Tat nicht nach dieser Vorschrift strafbar; war ihm dies zuzumuten, so kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen.
Allgemein Beleidigung Deutschland Widerstand

München (Bayern): Zweitligafan beleidigt Bundespolizisten

Gegen 13:25 Uhr bekamen es die Bundespolizisten mit einem 16-jährigen aus Aalen zu tun. Er war mit weiteren Fans zur Zweitligabegegnung 1860 – Aalen angereist. Während der Zugbegleitung von Aalen nach München beleidigte er mitfahrende Bundespolizisten mehrfach mit dem Ausdruck “ACAB”, zeigte dazu den ausgestreckten Mittelfinger und leistete nach Ankunft des Zuges in München Widerstand durch Treten und Sperren. Die am Einsatz beteiligten Beamten blieben unverletzt. Folge: Strafanzeigen wegen Beleidigung und Widerstand.

Quelle: PM der BPOLI München vom 20.05.2013

Allgemein Beleidigung Deutschland Widerstand

München (Bayern): Alkoholisierter beleidigt Bundespolizisten

Gegen 11:55 Uhr wurde ein 22-jähriger aus Moosburg an der Isar gemeldet, der zunächst mit der S1 in die Abstellung nach Steinhausen gefahren war. Als die S-Bahn zur Bereitstellung zum Ostbahnhof gefahren war, schlief der mit 2,4 Promille Atemalkohol Angetroffene immer noch. Aufgrund seiner –für ihn starken – Alkoholisierung wurde er zunächst in Schutzgewahrsam genommen, musste später jedoch nach ärztlicher Kontrolle der Gewahrsamsfähigkeit ins Krankenhaus eingeliefert werden. Zuvor hatte er sich der Mitnahme widersetzt und beleidigte die Beamten. Folgen: Strafanzeigen wegen Hausfriedensbruch,  Widerstand und Beleidigung.

Quelle: PM der BPOLI München vom 20.05.2013

 

§ 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

(1) Wer einem Amtsträger oder Soldaten der Bundeswehr, der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist, bei der Vornahme einer solchen Diensthandlung mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt Widerstand leistet oder ihn dabei tätlich angreift, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn
1. der Täter oder ein anderer Beteiligter eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt, um diese oder dieses bei der Tat zu verwenden, oder
2. der Täter durch eine Gewalttätigkeit den Angegriffenen in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.
(3) Die Tat ist nicht nach dieser Vorschrift strafbar, wenn die Diensthandlung nicht rechtmäßig ist. Dies gilt auch dann, wenn der Täter irrig annimmt, die Diensthandlung sei rechtmäßig.
(4) Nimmt der Täter bei Begehung der Tat irrig an, die Diensthandlung sei nicht rechtmäßig, und konnte er den Irrtum vermeiden, so kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder bei geringer Schuld von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen. Konnte der Täter den Irrtum nicht vermeiden und war ihm nach den ihm bekannten Umständen auch nicht zuzumuten, sich mit Rechtsbehelfen gegen die vermeintlich rechtswidrige Diensthandlung zu wehren, so ist die Tat nicht nach dieser Vorschrift strafbar; war ihm dies zuzumuten, so kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen.
Allgemein Bedrohung Bewerfen Deutschland

Wasserburg (Bayern): Biergartentisch gegen Polizeibeamten geworfen

In der Nacht zum 18.85. 13 wurden mehrere Streifenbesatzungen zu einer Schlägerei auf das Festgelände des Wasserburger Frühlungsfestes gerufen. Zwei erheblich angetrunkene Männer schlugen grundlos auf Festbesucher ein. Sie konnten schließlich von Polizei und Sicherheitsdienst gemeinsam festgenommen werden. Zwei Rettungswagen kümmerten sich vor Ort um die verletzten Personen, wobei ein junger Mann einen Nasenbeinbruch erlitt und im Krankenhaus behandelt werden musste.

Ein Mann wehrte sich zuvor äußerst rabiat gegen seine Festnahme, er lief mit geballten Fäusten auf einen Polizeibeamten zu. Der Beamte konnte diesen Angriff aber abwehren. Der Mann lief weiter und schleuderte schließlich dem verfolgenden Beamten einen Biergartentisch entgegen. Der Beamte wurde nicht getroffen und der Mann konnte festgenommen werden.

Die beiden Männer erwarten nun unter anderem Anzeigen wegen Gefährlicher Körperverletzung.

Quelle: PM der PI Wasserburg vom 20.05.2013

Aggressiv Allgemein Beleidigung Bespucken Deutschland Ekelattacke Treten Widerstand

Großheirath (Bayern): Schläger beleidigt, bespuckt und tritt Polizeibeamte

Am Montagmorgen ging gegen 2 Uhr bei der Polizei die Meldung über eine Schlägerei bei einer Veranstaltung der Landjugend in Großheirath ein. Beim Eintreffen stellten die Beamten einen betrunkenen jungen Mann fest, der sich völlig außer Rand und Band gebärdete. Der 20-jährige hatte mehrere Festbesucher geschlagen und sich dann mit den Ordnern angelegt. Auch den Polizeibeamten gegenüber verhielt er sich aggressiv und uneinsichtig, sodass seine Gewahrsamnahme unumgänglich war. Als er zur Dienststelle gebracht werden sollte, fing er an nach den Beamten zu treten, sie zu bespucken und mit unflätigen Worten zu beleidigen.  Während der Fahrt zur Dienststelle verunreinigte der 20-jährige Meschenbacher, der annähernd 2 Promille Alkohol intus hatte, zu allem Überfluss auch noch das Dienstfahrzeug. Ihn erwarten nun mehrere Anzeigen wegen Körperverletzung, Beleidigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Für die Reinigungskosten des Streifenfahrzeuges wird er ebenfalls aufkommen müssen.

Quelle: PM der PI Coburg  vom 20.05.2013

Allgemein Deutschland mit Waffe

Regensburg (Bayern): PKW-Aufbrecher will Pistole aus der Tasche ziehen

Von Freitag bis Samstagfrüh wurde in der Coulmiersstraße die Seitenscheibe eines BMW eingeschlagen und das Fahrzeug durchsucht. Hier konnten aber keine Gegenstände aufgefunden und entwendet werden, so dass der Sachschaden mit ca. 300 Euro beziffert wird.
Nach der Anzeigeerstattung beklebte der Fahrzeughalter die offene Seitenscheibe mit einer Folie.
Am Sonntagfrüh gegen 1 Uhr beobachteten Zivilkräfte der Polizei einen Mann, der sich genau an dieser Folie zu schaffen machte. Er durchsuchte den Pkw und wurde anschließend von den Kollegen zur Rede gestellt. Dabei wollte er eine Pistole aus der Hosentasche ziehen. Dies konnte durch ein rasches Eingreifen verhindert werden, der Mann wurde zu Boden gerungen. Dabei verletzte er sich leicht am Hinterkopf und wurde im Krankenhaus ambulant behandelt.
Der 44-Jährige Regensburger wurde vorläufig festgenommen.

Inwieweit der Festgenommene für andere Taten in Frage kommt, wird von der Kriminalpolizei derzeit geprüft.

Quelle: PM des PP Oberpfalz vom 19.05.2013

Aggressiv Allgemein Deutschland Widerstand

München (Bayern): DB-Security-Mitarbeiter angegriffen, aggressiv gegen Bundespolizisten

Um 02:10 Uhr warf ein 24-jähriger Inder am Hauptbahnhof in München eine Glasflasche nach einem 33- und einem 61-Jährigen, ohne diese zu treffen. Danach versuchte er einer dritten Person, einem 54-Jährigen, mit der Faust ins Gesicht zu schlagen, was diese jedoch abblocken konnte. Danach beleidigte der Inder den 54-Jährigen verbal. Alle drei Angegriffenen waren Mitarbeiter der DB-Sicherheit. Auch gegenüber der hinzu gerufenen Bundespolizei-Streife verhielt sich der Inder sehr aggressiv, so dass er gefesselt zur Dienststelle mitgenommen werden musste. Dort äußerte er, nicht mehr leben zu wollen und schlug, als der Amtsarzt die Gewahrsamsfähigkeit prüfte, mit dem Kopf gegen die Zellenwand. Der Mann, der einen freiwilligen Alkoholtest verweigerte, wurde in Unterbindungsgewahrsam genommen und ins Krankenhaus verbracht. Gegen ihn wird wegen Körperverletzung und Beleidigung sowie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ermittelt.

Quelle: PM der BPOLI München vom 19.05.2013

Allgemein Angriff Deutschland Verletzt Widerstand

Augsburg (Bayern): Bei Verkehrskontrolle auf Beamte losgegangen

Am Samstag, 18.05.2013, gegen 04:45 Uhr wollte eine Streifenbesatzung einen 30 Jahre alten Autofahrer einer Verkehrskontrolle unterziehen. Der Mann kam der Aufforderung sein Fahrzeug anzuhalten nicht nach, sondern versuchte mit seinem Pkw zu flüchten. Der Versuch endete in einer Sackgasse. Bei der anschließenden Kontrolle ging der Mann auf die Beamten los und leistete Widerstand. Dabei wurde ein Beamter leicht an der Hand verletzt. Als der 30-Jährige sich wieder beruhigt hatte, gab er an keine Fahrerlaubnis zu besitzen. Außerdem wurden bei seiner Durchsuchung Amphetamine aufgefunden. Da der Verdacht bestand, dass der Autofahrer vor Antritt der Fahrt bereits einen Teil der Drogen konsumiert hatte, wurde nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft eine Blutentnahme durchgeführt und der Fahrzeugschlüssel sichergestellt.

Quelle: PM des PP Schwaben Nord vom 19.05.2013

Aggressiv Allgemein Beleidigung Deutschland

Coburg (Bayern): Alkoholisiert gegen Blumenkübel uriniert, Polizeibeamte beleidigt

Am frühen Sonntagmorgen fiel in der Innenstadt mehrmals ein 47-jähriger Mann, der in Begleitung seines Sohnes war, auf, weil dieser durch lauthalses Schreien auf sich aufmerksam machte. Als beiden dann noch der Zutritt zu einer Bar im Steinweg verwehrt wurde und es zu einem Streit mit der Inhaberin des Lokals kam und diese beide rausschmiss, gingen beide in Richtung Unteren Bürglaß und urinierten hier gegen einen Blumenkübel. Als beide bei ihrem “Tun” von Polizeibeamten angesprochen wurden, wollten sie in Richtung Oberer Bürglaß flüchten, was aber aufgrund ihrer Alkoholisierung scheiterte. Nun wollten die Beamten die Personalien der Männer erfragen. Diese verweigerte nun der junge Mann anzugeben. Auch sein Vater schrie nun lauthals umher und machte einen aggressiven Eindruck. Weiter versuchte er die polizeilichen Maßnahmen gegen seinen Sohn zu stören, worauf ihm ein Platzverweis ausgesprochen wurde, dem er allerdings nicht nach kam. Da sich beide Männer äußerts aggressiv gegenüber den eingesetzten Beamten zeigten und sich gegen alle Maßnahmen wehrten, wurden sie zur Dienststelle verbracht. Auf den Weg dorthin beleidigte zudem der Vater die Beamten mehrmals. Beide erwartet nun eine Anzeige.

Quelle: PM der PI Coburg vom 19.05.2013