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	<title>Galerie der Gewalt</title>
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	<description>Menschenrechte gelten auch für Polizeibeamte</description>
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		<title>Andernach (RLP): Hochzeitsbesuch endet mit Familienstreit, Ingewahrsamnahme und einem verletzten Polizeibeamten</title>
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		<pubDate>Tue, 21 May 2013 03:55:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>mgernhardt</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Am frühen Montagmorgen wurde die Polizei in die Kurt-Schumacher-Straße in Andernach gerufen. Hier kam es nach dem Besuch einer Hochzeitsfeier zu einer familiären Auseinandersetzung. Der stark alkoholisierte 33-jährige Ehemann ging hierbei auf seine 32-jährige Frau los und schlug diese ins Gesicht. Nachdem die Situation durch die Polizei vor Ort beruhigt werden konnte, wurde dem Aggressor <a href="http://kggp.de/Blogosphere/galerie/2013/05/21/andernach-rlp-hochzeitsbesuch-endet-mit-familienstreit-ingewahrsamnahme-und-einem-verletzten-polizeibeamten/"> read more <span class="meta-nav">&#187;</span></a>]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Am frühen Montagmorgen wurde die Polizei in die Kurt-Schumacher-Straße in Andernach gerufen. Hier kam es nach dem Besuch einer Hochzeitsfeier zu einer familiären Auseinandersetzung. Der stark alkoholisierte 33-jährige Ehemann ging hierbei auf seine 32-jährige Frau los und schlug diese ins Gesicht. Nachdem die Situation durch die Polizei vor Ort beruhigt werden konnte, wurde dem Aggressor ein Wohnungsverweis ausgesprochen. Hieraufhin griff er erneut seine Ehefrau an. Der Mann wurde durch die vor Ort befindlichen Beamten nun fixiert und in Gewahrsam genommen. Hiergegen leistete er erheblichen Widerstand wodurch sich ein Beamter eine Verletzung am Arm zuzog. Dem alkoholisierten Beschuldigten (1,89 Promille) wurde eine Blutprobe entnommen. Im Anschluss schlief er seinen Rausch im Gewahrsam der Polizei Andernach aus.</p>
<p>In die Maßnahmen der Polizei mischte sich völlig grundlos die 56-jährige Mutter des Beschuldigten ein, indem sie mehrfach die Durchsetzung der Ingewahrsmannahme zu verhindern suchte. Sie erwartet ein Strafverfahren wegen versuchter Gefangenenbefreiung.</p>
<p>Quelle: PM der PI Andernach vom 20.05.2013</p>
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		<title>Braunschweig (NDS): Zwanzig Polizisten bei schweren Übergriffen durch Randalierer verletzt</title>
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		<pubDate>Mon, 20 May 2013 12:41:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>mgernhardt</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aggressiv]]></category>
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		<category><![CDATA[Niedersachsen]]></category>

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		<description><![CDATA[Schwere Übergriffe von einer größeren Gruppe Randalierer gegenüber Polizeibeamten in der Nacht zum Montag in der Braunschweiger Innenstadt überschatteten die Feiern zum Aufstieg von Eintracht Braunschweig. Braunschweigs Polizeivizepräsident Roger Fladung zeigte sich am Pfingstmontag betroffen über die hohe Gewaltbereitschaft und bedauerte die Folgen zum Teil schwerer Verletzungen von 20 Polizisten. Polizeibeamte waren kurz nach 21.00 <a href="http://kggp.de/Blogosphere/galerie/2013/05/20/braunschweig-nds-zwanzig-polizisten-bei-schweren-ubergriffen-durch-randalierer-verletzt/"> read more <span class="meta-nav">&#187;</span></a>]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Schwere Übergriffe von einer größeren Gruppe Randalierer gegenüber Polizeibeamten in der Nacht zum Montag in der Braunschweiger Innenstadt überschatteten die Feiern zum Aufstieg von Eintracht Braunschweig.</p>
<p>Braunschweigs Polizeivizepräsident Roger Fladung zeigte sich am Pfingstmontag betroffen über die hohe Gewaltbereitschaft und bedauerte die Folgen zum Teil schwerer Verletzungen von 20 Polizisten.</p>
<p>Polizeibeamte waren kurz nach 21.00 Uhr wegen einer Schlägerei zu einem Lokal in der Fußgängerzone gerufen worden.</p>
<p>Als die Polizisten eintrafen wurden sie sofort mit Mobiliar, Gläsern und Flaschen beworfen.</p>
<p>Erst mit Hilfe zahlreicher weiterer Einsatzkräfte, darunter Bereitschaftspolizeien aus Göttingen und Hannover, Beamten aus dem gesamten Umland und der Bundespolizei gelang es, der Situation Herr zu werden.</p>
<p>Zur Abwehr der Übergriffe musste die Polizei Pfefferspray und Schlagstöcke einsetzen.</p>
<p>In Absprache mit einem den Einsatz begleitenden Oberstaatsanwalt wurden nach bisherigem Sachstand die Personalien von 323 Personen überprüft, 15 festgenommen und drei kamen in Gewahrsam.</p>
<p>Von den verletzten Polizisten, die unter anderem Bein- und Kopfverletzungen, sowie einen Handbruch erlitten, sind fünf zunächst nicht dienstfähig.</p>
<p>Auch auf Seiten der Angreifer und bei neutralen Beteiligten gab es Verletzungen, insbesondere durch den Einsatz von Pfefferspray.</p>
<p>Die Höhe der Sachschäden ist noch nicht bekannt.</p>
<p>Polizeivizepräsident Fladung erklärte:&#8221; Ich bin mir sicher, dass diese Aggressionen und Gewalt kein Zeichen für eine kommende Saison ist. Wir werden die Ereignisse analysieren, Straftaten verfolgen und nachhaltige Konsequenzen für die Gewalttäter prüfen.&#8221;</p>
<p>Quelle: <a href="http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/11554/2475417/pol-bs-verletzte-und-sachschaeden-nach-angriffen-gegenueber-polizei">PM der PD Braunschweig vom 20.05.2013</a></p>
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		</item>
		<item>
		<title>München (Bayern): Reisende bepöbelt, Bundespolizisten beleidigt und mit Widerstand konfrontiert</title>
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		<pubDate>Mon, 20 May 2013 12:37:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>mgernhardt</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Beleidigung]]></category>
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		<category><![CDATA[Bayern]]></category>
		<category><![CDATA[Bundespolizei]]></category>

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		<description><![CDATA[Heute Morgen gegen 01:04 Uhr (20.05.2013) beleidigte und bepöbelte ein 46-jähriger Münchner am Hauptbahnhof München Reisende. Da er, ausgestattet mit 2,93 Atemalkohol, einem Platzverweis nicht nachkam, musste dieser mittels Zwang durchgesetzt werden. Anschließend betrat der Mann erneut den Bahnhofsbereich und schrie lautstark gegen die umstehenden Beamten, worauf –wiederum mit Zwang- ein Unterbindungsgewahrsam und die Mitnahme <a href="http://kggp.de/Blogosphere/galerie/2013/05/20/munchen-bayern-2/"> read more <span class="meta-nav">&#187;</span></a>]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Heute Morgen gegen 01:04 Uhr (20.05.2013) beleidigte und bepöbelte ein 46-jähriger Münchner am <b>Hauptbahnhof</b> München Reisende. Da er, ausgestattet mit 2,93 Atemalkohol, einem Platzverweis nicht nachkam, musste dieser mittels Zwang durchgesetzt werden. Anschließend betrat der Mann erneut den Bahnhofsbereich und schrie lautstark gegen die umstehenden Beamten, worauf –wiederum mit Zwang- ein Unterbindungsgewahrsam und die Mitnahme zur Dienststelle notwendig wurden. Folge: Strafanzeigen wegen Hausfriedensbruch, Widerstand und Beleidigung.</p>
<p>Quelle: PM der BPOLI München vom 20.05.2013</p>
<h1></h1>
<h4>§ 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte</h4>
<div>
<div>
<div>
<div>(1) Wer einem Amtsträger oder Soldaten der Bundeswehr, der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist, bei der Vornahme einer solchen Diensthandlung mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt Widerstand leistet oder ihn dabei tätlich angreift, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.</div>
<div>(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn
<dl>
<dt>1. der Täter oder ein anderer Beteiligter eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt, um diese oder dieses bei der Tat zu verwenden, oder</dt>
<dt>2. der Täter durch eine Gewalttätigkeit den Angegriffenen in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.</dt>
</dl>
</div>
<div>(3) Die Tat ist nicht nach dieser Vorschrift strafbar, wenn die Diensthandlung nicht rechtmäßig ist. Dies gilt auch dann, wenn der Täter irrig annimmt, die Diensthandlung sei rechtmäßig.</div>
<div>(4) Nimmt der Täter bei Begehung der Tat irrig an, die Diensthandlung sei nicht rechtmäßig, und konnte er den Irrtum vermeiden, so kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder bei geringer Schuld von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen. Konnte der Täter den Irrtum nicht vermeiden und war ihm nach den ihm bekannten Umständen auch nicht zuzumuten, sich mit Rechtsbehelfen gegen die vermeintlich rechtswidrige Diensthandlung zu wehren, so ist die Tat nicht nach dieser Vorschrift strafbar; war ihm dies zuzumuten, so kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen.</div>
</div>
</div>
</div>
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		</item>
		<item>
		<title>München (Bayern): Zweitligafan beleidigt Bundespolizisten</title>
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		<pubDate>Mon, 20 May 2013 12:34:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>mgernhardt</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Bundespolizei]]></category>

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		<description><![CDATA[Gegen 13:25 Uhr bekamen es die Bundespolizisten mit einem 16-jährigen aus Aalen zu tun. Er war mit weiteren Fans zur Zweitligabegegnung 1860 – Aalen angereist. Während der Zugbegleitung von Aalen nach München beleidigte er mitfahrende Bundespolizisten mehrfach mit dem Ausdruck &#8220;ACAB&#8221;, zeigte dazu den ausgestreckten Mittelfinger und leistete nach Ankunft des Zuges in München Widerstand <a href="http://kggp.de/Blogosphere/galerie/2013/05/20/munchen-bayern-zweitligafan-beleidigt-bundespolizisten/"> read more <span class="meta-nav">&#187;</span></a>]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Gegen 13:25 Uhr bekamen es die Bundespolizisten mit einem 16-jährigen aus Aalen zu tun. Er war mit weiteren Fans zur Zweitligabegegnung 1860 – Aalen angereist. Während der Zugbegleitung <b>von Aalen</b> <b>nach München</b> beleidigte er mitfahrende Bundespolizisten mehrfach mit dem Ausdruck &#8220;ACAB&#8221;, zeigte dazu den ausgestreckten Mittelfinger und leistete nach Ankunft des Zuges in München Widerstand durch Treten und Sperren. Die am Einsatz beteiligten Beamten blieben unverletzt. Folge: Strafanzeigen wegen Beleidigung und Widerstand.</p>
<p>Quelle: PM der BPOLI München vom 20.05.2013</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>München (Bayern): Alkoholisierter beleidigt Bundespolizisten</title>
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		<pubDate>Mon, 20 May 2013 12:32:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>mgernhardt</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Gegen 11:55 Uhr wurde ein 22-jähriger aus Moosburg an der Isar gemeldet, der zunächst mit der S1 in die Abstellung nach Steinhausen gefahren war. Als die S-Bahn zur Bereitstellung zum Ostbahnhof gefahren war, schlief der mit 2,4 Promille Atemalkohol Angetroffene immer noch. Aufgrund seiner –für ihn starken &#8211; Alkoholisierung wurde er zunächst in Schutzgewahrsam genommen, <a href="http://kggp.de/Blogosphere/galerie/2013/05/20/munchen-bayern/"> read more <span class="meta-nav">&#187;</span></a>]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Gegen 11:55 Uhr wurde ein 22-jähriger aus Moosburg an der Isar gemeldet, der zunächst mit der S1 in die Abstellung nach Steinhausen gefahren war. Als die S-Bahn zur Bereitstellung zum <b>Ostbahnhof</b> gefahren war, schlief der mit 2,4 Promille Atemalkohol Angetroffene immer noch. Aufgrund seiner –für ihn starken &#8211; Alkoholisierung wurde er zunächst in Schutzgewahrsam genommen, musste später jedoch nach ärztlicher Kontrolle der Gewahrsamsfähigkeit ins Krankenhaus eingeliefert werden. Zuvor hatte er sich der Mitnahme widersetzt und beleidigte die Beamten. Folgen: Strafanzeigen wegen Hausfriedensbruch,  Widerstand und Beleidigung.</p>
<p>Quelle: PM der BPOLI München vom 20.05.2013</p>
<p>&nbsp;</p>
<h4>§ 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte</h4>
<div>
<div>
<div>
<div>(1) Wer einem Amtsträger oder Soldaten der Bundeswehr, der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist, bei der Vornahme einer solchen Diensthandlung mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt Widerstand leistet oder ihn dabei tätlich angreift, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.</div>
<div>(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn
<dl>
<dt>1. der Täter oder ein anderer Beteiligter eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt, um diese oder dieses bei der Tat zu verwenden, oder</dt>
<dt>2. der Täter durch eine Gewalttätigkeit den Angegriffenen in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.</dt>
</dl>
</div>
<div>(3) Die Tat ist nicht nach dieser Vorschrift strafbar, wenn die Diensthandlung nicht rechtmäßig ist. Dies gilt auch dann, wenn der Täter irrig annimmt, die Diensthandlung sei rechtmäßig.</div>
<div>(4) Nimmt der Täter bei Begehung der Tat irrig an, die Diensthandlung sei nicht rechtmäßig, und konnte er den Irrtum vermeiden, so kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder bei geringer Schuld von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen. Konnte der Täter den Irrtum nicht vermeiden und war ihm nach den ihm bekannten Umständen auch nicht zuzumuten, sich mit Rechtsbehelfen gegen die vermeintlich rechtswidrige Diensthandlung zu wehren, so ist die Tat nicht nach dieser Vorschrift strafbar; war ihm dies zuzumuten, so kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen.</div>
</div>
</div>
</div>
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		</item>
		<item>
		<title>Wasserburg (Bayern): Biergartentisch gegen Polizeibeamten geworfen</title>
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		<pubDate>Mon, 20 May 2013 12:30:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>mgernhardt</dc:creator>
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		<description><![CDATA[In der Nacht zum 18.85. 13 wurden mehrere Streifenbesatzungen zu einer Schlägerei auf das Festgelände des Wasserburger Frühlungsfestes gerufen. Zwei erheblich angetrunkene Männer schlugen grundlos auf Festbesucher ein. Sie konnten schließlich von Polizei und Sicherheitsdienst gemeinsam festgenommen werden. Zwei Rettungswagen kümmerten sich vor Ort um die verletzten Personen, wobei ein junger Mann einen Nasenbeinbruch erlitt <a href="http://kggp.de/Blogosphere/galerie/2013/05/20/wasserburg-bayern-biergartentisch-gegen-polizeibeamten-geworfen/"> read more <span class="meta-nav">&#187;</span></a>]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>In der Nacht zum 18.85. 13 wurden mehrere Streifenbesatzungen zu einer Schlägerei auf das Festgelände des Wasserburger Frühlungsfestes gerufen. Zwei erheblich angetrunkene Männer schlugen grundlos auf Festbesucher ein. Sie konnten schließlich von Polizei und Sicherheitsdienst gemeinsam festgenommen werden. Zwei Rettungswagen kümmerten sich vor Ort um die verletzten Personen, wobei ein junger Mann einen Nasenbeinbruch erlitt und im Krankenhaus behandelt werden musste.</p>
<p>Ein Mann wehrte sich zuvor äußerst rabiat gegen seine Festnahme, er lief mit geballten Fäusten auf einen Polizeibeamten zu. Der Beamte konnte diesen Angriff aber abwehren. Der Mann lief weiter und schleuderte schließlich dem verfolgenden Beamten einen Biergartentisch entgegen. Der Beamte wurde nicht getroffen und der Mann konnte festgenommen werden.</p>
<p>Die beiden Männer erwarten nun unter anderem Anzeigen wegen Gefährlicher Körperverletzung.</p>
<p>Quelle: PM der PI Wasserburg vom 20.05.2013</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Großheirath (Bayern): Schläger beleidigt, bespuckt und tritt Polizeibeamte</title>
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		<pubDate>Mon, 20 May 2013 12:27:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>mgernhardt</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Am Montagmorgen ging gegen 2 Uhr bei der Polizei die Meldung über eine Schlägerei bei einer Veranstaltung der Landjugend in Großheirath ein. Beim Eintreffen stellten die Beamten einen betrunkenen jungen Mann fest, der sich völlig außer Rand und Band gebärdete. Der 20-jährige hatte mehrere Festbesucher geschlagen und sich dann mit den Ordnern angelegt. Auch den <a href="http://kggp.de/Blogosphere/galerie/2013/05/20/grosheirath-bayern-schlager-beleidigt-bespuckt-und-tritt-polizeibeamte/"> read more <span class="meta-nav">&#187;</span></a>]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Am Montagmorgen ging gegen 2 Uhr bei der Polizei die Meldung über eine Schlägerei bei einer Veranstaltung der Landjugend in Großheirath ein. Beim Eintreffen stellten die Beamten einen betrunkenen jungen Mann fest, der sich völlig außer Rand und Band gebärdete. Der 20-jährige hatte mehrere Festbesucher geschlagen und sich dann mit den Ordnern angelegt. Auch den Polizeibeamten gegenüber verhielt er sich aggressiv und uneinsichtig, sodass seine Gewahrsamnahme unumgänglich war. Als er zur Dienststelle gebracht werden sollte, fing er an nach den Beamten zu treten, sie zu bespucken und mit unflätigen Worten zu beleidigen.  Während der Fahrt zur Dienststelle verunreinigte der 20-jährige Meschenbacher, der annähernd 2 Promille Alkohol intus hatte, zu allem Überfluss auch noch das Dienstfahrzeug. Ihn erwarten nun mehrere Anzeigen wegen Körperverletzung, Beleidigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Für die Reinigungskosten des Streifenfahrzeuges wird er ebenfalls aufkommen müssen.</p>
<p>Quelle: PM der PI Coburg  vom 20.05.2013</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Oberursel (Hessen): Randalierer leistet Widerstand gegen Polizeibeamte</title>
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		<pubDate>Mon, 20 May 2013 12:26:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>mgernhardt</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Ein 28-jähriger Brite ohne festen Wohnsitz in Deutschland randalierte vor einer Wohnung eines Mehrfamilienhauses. Dort sollte zunächst durch die eingesetzten Polizeibeamten eine Identitätsfeststellung vorgenommen werden. Dieser versuchte sich der Mann zu entziehen, indem er eine Polizeibeamtin an der Jacke zog und sie wegschubsen wollte. Die Polizisten kamen dem Mann jedoch bei und nahmen ihn aufgrund <a href="http://kggp.de/Blogosphere/galerie/2013/05/20/oberursel-hessen-randalierer-leistet-widerstand-gegen-polizeibeamte/"> read more <span class="meta-nav">&#187;</span></a>]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Ein 28-jähriger Brite ohne festen Wohnsitz in Deutschland randalierte vor einer Wohnung eines Mehrfamilienhauses. Dort sollte zunächst durch die eingesetzten Polizeibeamten eine Identitätsfeststellung vorgenommen werden. Dieser versuchte sich der Mann zu entziehen, indem er eine Polizeibeamtin an der Jacke zog und sie wegschubsen wollte. Die Polizisten kamen dem Mann jedoch bei und nahmen ihn aufgrund seines aggressiven Verhaltens in Gewahrsam.</p>
<p>Quelle: <a href="http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/50152/2475306/pol-hg-pressemeldung-der-polizeidirektion-hochtaunus-fuer-den-zeitraum-vom-18-05-2013-20-05-2013">PM des PP Westhessen, PD Hochtaunus vom 20.05.2013</a></p>
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		<title>Peine (NDS): Polizeibeamte bei Einsatz wegen Schlägerei auf Schützenfest beleidigt</title>
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		<pubDate>Mon, 20 May 2013 12:24:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>mgernhardt</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Beleidigung]]></category>
		<category><![CDATA[Deutschland]]></category>
		<category><![CDATA[Niedersachsen]]></category>

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		<description><![CDATA[Gegen 02.40 Uhr kam es auf dem Stederdorfer Schützenfest zu einer Schlägerei zw. 2 Personen im Festzelt. Ein 30-jähriger Mann, der auch deutlich unter Alkoholeinfluss stand, schlug einem 47-jährigen Mann aus Stederdorf mit der Faust ins Gesicht und verletzte ihn leicht. Bei der Sachverhaltsaufnahme wurden die eingesetzten Beamten mehrfach von dem Täter beleidigt. Neben der <a href="http://kggp.de/Blogosphere/galerie/2013/05/20/peine-nds-polizeibeamte-bei-einsatz-wegen-schlagerei-auf-schutzenfest-beleidigt/"> read more <span class="meta-nav">&#187;</span></a>]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Gegen 02.40 Uhr kam es auf dem Stederdorfer Schützenfest zu einer Schlägerei zw. 2 Personen im Festzelt. Ein 30-jähriger Mann, der auch deutlich unter Alkoholeinfluss stand, schlug einem 47-jährigen Mann aus Stederdorf mit der Faust ins Gesicht und verletzte ihn leicht. Bei der Sachverhaltsaufnahme wurden die eingesetzten Beamten mehrfach von dem Täter beleidigt. Neben der Strafanzeige wegen Körperverletzung wurden auch ein Verfahren wegen Beleidigung eingeleitet.</p>
<p>Quelle: <a href="http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/56519/2475328/pol-sz-pressemeldung-des-polizeikommissariates-peine-fuer-den-zeitraum-vom-18-05-2013-20-05-2013">PM der PI Salzgitter vom 20.05.2013</a></p>
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		<title>A1 / Stuckenborstel (NDS): Betrunkener Unfallverursacher verletzt Polizeibeamten</title>
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		<pubDate>Mon, 20 May 2013 12:21:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>mgernhardt</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Deutschland]]></category>
		<category><![CDATA[Verletzt]]></category>
		<category><![CDATA[Widerstand]]></category>
		<category><![CDATA[Niedersachsen]]></category>

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		<description><![CDATA[Am Morgen des 18.05.2013, um 05.12 Uhr, fuhr ein 29-jähriger Neumünsteraner auf dem mittleren Fahrstreifen kurz vor der Anschlussstelle Stuckenborstel, Richtung Bremen, mit seinem Pkw unter den Auflieger eines Sattelzuges aus dem Kreis Osnabrück. Durch die Wucht des Aufpralls wurde der Pkw gegen die Mittelschutzplanke geschleudert und kam anschließend auf dem linken Fahrstreifen zum Stillstand. <a href="http://kggp.de/Blogosphere/galerie/2013/05/20/stuckenborstel-nds-betrunkener-unfallverursacher-verletzt-polizeibeamten/"> read more <span class="meta-nav">&#187;</span></a>]]></description>
				<content:encoded><![CDATA[<p>Am Morgen des 18.05.2013, um 05.12 Uhr, fuhr ein 29-jähriger Neumünsteraner auf dem mittleren Fahrstreifen kurz vor der Anschlussstelle Stuckenborstel, Richtung Bremen, mit seinem Pkw unter den Auflieger eines Sattelzuges aus dem Kreis Osnabrück. Durch die Wucht des Aufpralls wurde der Pkw gegen die Mittelschutzplanke geschleudert und kam anschließend auf dem linken Fahrstreifen zum Stillstand. Eine nachfolgende 20-jährige Pkw-Fahrerin aus Aurich konnte ihr Fahrzeug nicht mehr rechtzeitig zum Stillstand bringen und kollidierte mit dem auf dem linken Fahrstreifen stehenden Pkw des Unfallverursachers. Nur durch einen glücklichen Zufall wurden die Insassen beider Pkw nur leicht verletzt. An den Fahrzeugen entstand hier ein Gesamtschaden von annähernd 15000.- Euro. Bei der Überprüfung der Fahrtüchtigkeit des 29-jährigen Neumünsteraners stellte sich dann schnell heraus, warum er auf den Sattelzug aufgefahren war: Ein Atemalkoholtest ergab bei ihm eine Alkoholkonzentration von 1.7 Promille. Dem Beschuldigten wurde eine Blutprobe entnommen und sein Führerschein beschlagnahmt.<strong> Im Rahmen der anschließenden Blutprobe leistete er erheblichen Widerstand und verletzte dabei einen Polizisten an der Schulter</strong>. Neben dem Strafverfahren wegen Straßenverkehrsgefährdung ermittelt die Polizei gegen den Neumünsteraner nun zusätzlich wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie Körperverletzung.</p>
<p>Quelle: <a href="http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/59459/2475247/pol-row-unfallzeugen-gesucht-unfallreiches-pfingstwochenende-auf-der-autobahn-a1">PM der PI Rotenburg vom 20.05.2013</a></p>
<h4></h4>
<h4>§ 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte</h4>
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<div>
<div>
<div>(1) Wer einem Amtsträger oder Soldaten der Bundeswehr, der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist, bei der Vornahme einer solchen Diensthandlung mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt Widerstand leistet oder ihn dabei tätlich angreift, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.</div>
<div>(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn
<dl>
<dt>1. der Täter oder ein anderer Beteiligter eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt, um diese oder dieses bei der Tat zu verwenden, oder</dt>
<dt>2. der Täter durch eine Gewalttätigkeit den Angegriffenen in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.</dt>
</dl>
</div>
<div>(3) Die Tat ist nicht nach dieser Vorschrift strafbar, wenn die Diensthandlung nicht rechtmäßig ist. Dies gilt auch dann, wenn der Täter irrig annimmt, die Diensthandlung sei rechtmäßig.</div>
<div>(4) Nimmt der Täter bei Begehung der Tat irrig an, die Diensthandlung sei nicht rechtmäßig, und konnte er den Irrtum vermeiden, so kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder bei geringer Schuld von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen. Konnte der Täter den Irrtum nicht vermeiden und war ihm nach den ihm bekannten Umständen auch nicht zuzumuten, sich mit Rechtsbehelfen gegen die vermeintlich rechtswidrige Diensthandlung zu wehren, so ist die Tat nicht nach dieser Vorschrift strafbar; war ihm dies zuzumuten, so kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen.</div>
</div>
</div>
</div>
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