Category Archives: Widerstand

Aggressiv Allgemein Bedrohung Deutschland mit Waffe/gef. Gegenstand Widerstand

Oberhausen (NRW): Drei Leichtverletzte nach häuslicher Gewalt

Eine besondere Form der häuslichen Gewalt erlebten die 50-jährige Ehefrau und ihre 17-jährige Tochter im Beisein ihrer Freundinnen im Alter von 17 und 23 Jahren. Ihr 49-jähriger Ehemann beziehungsweise Vater kam am 18. Juni 2013, gegen 16.00 bis 17.00 Uhr, nach Hause auf der Klosterstraße und verhielt sich sehr aggressiv. Das war nicht ungewöhnlich, denn es kam schon öfter zu verbalen Streitigkeiten.

Da die Ehefrau einem weiteren Streit aus dem Weg gehen wollte, verließ sie die Wohnung, um einzukaufen.

Ungewöhnlich war, dass der Familienvater anschließend seiner Tochter, die sich mit ihren Freundinnen auf dem Balkon aufhielt, anbot, mit einer Waffe vom Balkon aus “mal Probe” zu schießen. Die Waffe hielt er offen in der Hand. Dass er eine besaß, war in der Familie nicht bekannt.

Die Tochter lehnte das Angebot ab, bekam es mit der Angst zu tun und wollte mit ihren Freundinnen ins Kinderzimmer. Als sie den Balkon verließ feuerte der Vater neben ihr einen Schuss ab. Sie erlitt durch den Knall Schmerzen im Ohr. Daraufhin verließen die drei jungen Frauen ebenfalls die Wohnung.

Im Hausflur schoss der Täter dann noch einmal. Dadurch erlitten die Drei eine Reizung der Augen durch das austretende Tränengas.

Jetzt begab er sich zu einer 60-jährigen Nachbarin und wollte in deren Wohnung. Als sie die Waffe bemerkte, schloss sie schnell die Etagentür und ließ ihn nicht herein.

Die Polizei erhielt von dem Vorfall Kenntnis, weil auf der Einsatzleitstelle bekannt wurde, dass ein Mann mit einer Waffe sich in der Innenstadt von Sterkrade bewegen würde. Noch bevor die eingesetzten Polizeibeamten ihn ausfindig machen konnten, stellte sich heraus, dass er bereits in seine Wohnung zurückgekehrt war.

Hier war es sofort wieder zu einer lautstarken Auseinandersetzung mit seiner inzwischen heimgekehrten Ehefrau gekommen.

Als die Beamten in die Wohnung kamen, bedrohte der Täter die Polizeibeamten mit der Waffe. Nach energischer Aufforderung legte er die Waffe ab. Als er sie erneut greifen wollte, wurde er überwältigt und festgenommen. Er leistete bei der Festnahme erheblichen Widerstand.

Da der Täter unter dem Einfluss alkoholischer Getränke stand, wurde ihm auf der Wache eine Blutprobe entnommen.

Die geschädigte Tochter will wegen dem erlittenen Knalltrauma eigenständig einen Arzt aufsuchen. Das gesamte Verhalten war derartig auffällig, dass die Polizei den Täter in ärztlicher Obhut überstellte. Ein Richter wird prüfen, ob der Täter weiterhin in Behandlung bleiben muss. (JoPa)

 

Quelle: PM des PP Oberhausen vom 19.06.2013

Aggressiv Beleidigung Deutschland Sachbeschädigung Schlagen Treten Widerstand

Rösrath (NRW): Schlagen, Treten und Beleidigung

Dienstagmorgen (18.06.2013), gegen 01.25 Uhr beobachteten Zeugen einen unbekannten Mann, der sich zu Fuß durch die Hoffnungsthaler Straße bewegte und dabei war, Außenspiegel von verschiedenen dort geparkten Fahrzeugen abzutreten. Wenige Minuten später entdeckte eine Streifenwagenbesatzung einen augenscheinlich deutlich alkoholisierten Mann, der ihnen stark schwankend und mit einer Bierflasche in der Hand entgegenkam. Der 28-jährige Rösrather wurde angesprochen und befragt. Er wies den Vorwurf der Sachbeschädigungen von sich. Bei seiner Durchsuchung fanden die Beamten geringe Mengen Drogen, die beschlagnahmt wurden.

Leider änderte sich das zunächst kooperative Verhalten des Mannes und schlug ins Gegenteil um. Er schlug und trat nach den Beamten, traf aber nicht. Die Beamten brachten ihn zu Boden und fesselten ihn, bevor er in einem Streifenwagen zur Polizeiwache gebracht wurde. Auf der Fahrt beleidigte der Rösrather die Beamten auf das Übelste und schrie aus Leibeskräften; er war kaum zu beruhigen. Ein Arzt entnahm später zwei Blutproben. Er selbst verbrachte den Rest der Nacht in einer Zelle des Polizeigewahrsams. Beim Widerstand verletzte sich der Aggressor leicht, Uhr und Brille eines Beamten gingen zu Bruch. Bei einer Nachschau wurden später in Forsbach zwei beschädigte Pkw in der Straße In der Lehmkaul und einer In der Mulde entdeckt. Ermittelt wird gegen den 28-Jährigen nun wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und Sachbeschädigung. (pr)

Quelle: PM der Kreispolizeibehörde Rheinisch-Bergischer Kreis vom 18.06.2013

Allgemein Deutschland Treten Widerstand

Zernitz-Lohm (BRB): “Staatsbürger des Deutschen Reiches” wehrt sich gegen Verbringung zur Blutentnahme

Ein 26 -jähriger PKW-Fahrer aus Halle befuhr am 16.06. gegen 23.00 Uhr mit seinem PKW Daewoo die Landesstraße 14 zwischen Zernitz und Lohm. Vor der Ortslage Lohm kam er in einer Rechtskurve nach links von der Fahrbahn ab, beschädigte ein Verkehrszeichen und kam auf der angrenzenden Wiese zum Stehen. Der Schaden beträgt ca. 2.200 Euro.

Der Fahrzeugführer hatte sich beim Eintreffen der Polizei vom Unfallort zu Fuß entfernt. Durch eingeleitete Fahndungsmaßnahmen konnte er allerdings in der Ortslage Lohm gestellt werden. Ein Alkoholtest ergab einen Wert von 2,05 Promille. Aufgrund des Verdachts von Nachtrunk wurden durch eine Richterin zwei Blutentnahmen angeordnet und in der Polizeiinspektion durchgeführt.

Der Beschuldigte sah die polizeilichen Maßnahmen nicht ein, da er als „Staatsbürger des Deutschen Reiches“ diesen nicht unterliege. Seine vorgelegte „Geburtsurkunde“ war eine Totalfälschung.

Bei der Verbringung zum Funkwagen leistete der Fahrer erheblichen Widerstand (trat um sich) und beschädigte dabei die Wohnungseinrichtung des Hauses, in dem er festgestellt worden war. Polizeibeamte wurden aber nicht verletzt, als sie den Widerstand mittels einfacher körperlicher Gewalt brachen.

Eine Fahndungsüberprüfung zum Fahrer ergab, dass er wegen früherer Straftaten zur Festnahme und zwei Mal zur Aufenthaltermittlung sowie zur Entziehung der Fahrerlaubnis ausgeschrieben war. Er wurde im Anschluss festgenommen, musste allerdings aufgrund seiner Verletzungen im Krankenhaus bewacht werden.  Er wurde noch am gestrigen Tag dem Haftrichter vorgeführt, der den Haftbefehl verkündete.

Quelle: PM der Polizei Brandenburg vom 18.06.2013

Aggressiv Allgemein Beißen Beleidigung Deutschland Verletzt Widerstand

Bruckmühl (Bayern): Betrunkener rastet in Streifenwagen aus, zwei Polizeibeamte verletzt

Am Sonntag, 16.06.13 gegen 02.50 Uhr teilte die Rettungsleitstelle eine betrunkene, renitente Person in Bruckmühl mit, bei der es sich um keinen medizinischen Notfall handle. Daraufhin fuhr eine Streifenbesatzung der Polizeiinspektion Bad Aibling zum Einsatzort. Ein junger Mann lag stark betrunken am Boden. Er wurde von den Polizeibeamten in den Dienstwagen (VW-Bus) gesetzt und sollte nach erfolgtem Alkotest (1,09 Promille) nach Hause gebracht werden. Plötzlich löste er den Sicherheitsgurt, griff nach dem Funkgerät und wurde agressiv. Daraufhin sollte er gefesselt werden um den Transport gefahrlos durchführen zu können. Er widersetzte sich der Maßnahme jedoch  vehement und biss einen Polizisten in den Arm. Schließlich  konnte die Fesselung doch noch erfolgen, jedoch wurden beide Beamte leicht verletzt und mussten sich in ärztliche Behandlung begeben. Der Betrunkene erlitt eine leichte Abschürfung am rechten Ellbogen. Die Fahrt ging nun zur Polizeiinspektion wo die Ausnüchterungszelle auf ihn wartete Auf dem Weg dorthin beleidigte er noch zwei weitere Beamte. Er wird nun wegen Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung angezeigt.

Quelle: PM der PI Bad Aibling vom 17.06.2013

Aggressiv Allgemein Bedrohung Beleidigung Deutschland Ekelattacke Schlagen Widerstand

Jägersruh (Bayern): Gewalt gegen Polizeibeamte durch betrunkenen Randalierer

Am 16.06.2013, gegen 02.00 Uhr, wurde die Polizeiinspektion Hof über eine Sachbeschädigung in Jägersruh telefonisch in Kenntnis gesetzt. Sofort machte sich eine Streifenbesatzung in Uniform auf den Weg zum Ereignisort. Dort angekommen, trafen sie auch auf den alkoholisierten Verursacher. Der 25-jährige Hofer hatte auf einer Privatfeier in Jägersruh reichlich dem Alkohol zugesprochen. Noch während der „geselligen Runde“, fing der Mann an, Einrichtungsgegenstände durch die Wohnung zu werfen und kippte ein Bier in den Hausflur. Die Polizeibeamten erklärten ihm, dass er nun mit einer Anzeige wegen Sachbeschädigung rechnen muss. Das jedoch schien ihn nicht sonderlich zu interessieren. Jedoch gelang es den Beamten den 25-Jährigen zu beruhigen. Missmutig befolgte er den ausgesprochen Platzverweis und ging seines Weges. Nachdem die Beamten die Sachbeschädigung zu Protokoll genommen hatten, wollten sie überprüfen, ob der „Zecher“ denn tatsächlich – wie versprochen -, den Nachhauseweg angetreten hatte. Die Beamten trauten ihren Augen nicht, als sie den Mann auf der Staatsstraße 2192 kurz nach Jägersruh auf der Fahrbahn antrafen. Als der 25-Jährige die herannahende Streife entdeckte, stellte er sich mitten auf die Fahrbahn, erhob seine beiden Arme und streckte die Mittelfinger der Hände. Die Beamten erklärten den erneut straffällig Gewordenen die vorläufige Gewahrsamnahme. Damit war er ganz und gar nicht einverstanden. Sofort beschimpfte er die Beamten und äußerte weiterhin, dass er sie, so der Mann wörtlich, “platt machen“ werde. Als der aggressive Proband dann noch versuchte auf einen Beamten mit dem Ellbogen einzuschlagen, wurde er zu Boden gebracht und gefesselt. Bei der Polizeiinspektion Hof sollte er dann seinen Rausch ausschlafen. Er bedankte sich dann bei den Beamten für die Beherbergung in der Art und Weise, dass er seine Notdurft auf den Boden der Arrestzelle verrichtete. Wie sich später herausstellte, leistete der Mann im Dezember schon einmal Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Damals wurde dabei ein Polizeibeamter an der Schulter verletzt und war dadurch nicht mehr dienstfähig. Gott sei Dank lief die jüngste Gewahrsamname glimpflicher aus. Er hatte eine Atemalkoholkonzentration von knapp zwei Promille. Er muss sich nun wegen mehrerer Verstöße nach dem Strafgesetzbuch vor der Justiz rechtfertigen.

Quelle: PM der PI Hof vom 17.06.2013

Allgemein Beleidigung Bespucken Deutschland Widerstand

Weidhausen bei Coburg (Bayern): Polizeibeamte von Ruhestörer beleidigt, bespuckt und mit Widerstand konfrontiert

Am Sonntagmorgen, gegen 00.25 Uhr, wurden die Streifenbeamten der Polizei Neustadt über eine erhebliche Ruhestörung in der Wassergasse in Weidhausen informiert. Beim Eintreffen wurden sie von einer ganzen Gruppe “Geschädigter” bereits erwartet. Der Ruhestörer selbst hatte mit lauter Musik und Geschrei vom Balkon die Nachbarschaft aufgeweckt. Erst nach längerem guten Zureden öffnete der 23-jährige seine Wohnungstüre. Der junge Mann zeigte sich zunächst einsichtig und wurde auf die Ordnungswidrigkeitenanzeige hingewiesen. Just nachdem die Beamten das Wohnhaus wieder verlassen hatten, setzte er sein Geschrei vom Balkon fort. Die Polizisten nahmen den Störenfried daraufhin in Gewahrsam. Bei der Verbringung zum Dienstfahrzeug wehrte sich dieser allerdings mit vollen Kräften und bespuckte einen Beamten. Auch fand er unschöne Worte für die Polizisten, die den Tatbestand einer Beleidigung erfüllen. Nach erfolgter Blutentnahme durfte er seinen Rausch in der Arrestzelle der PI Neustadt ausschlafen. Neben der Anzeige wegen Ruhestörung erwartet den jungen Mann nun auch eine Anzeige wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, versuchter Körperverletzung und Beleidigung.

Quelle: PM der PI Neustadt bei Coburg vom 16.06.2013

Allgemein Deutschland Verletzt Widerstand

Gallentin (MVP): Polizeibeamte bei Ausweiskontrolle leicht verletzt

Am 16.06.20103 kam es gegen 01:40 Uhr im Bereich  von 23996 Gallentin bei Bad Kleinen zu Widerstandshandlungen eines 22-jährigen männlichen Tatverdächtigen gegen Polizeivollzugsbeamte.

Bei der Überprüfung eines Sachverhaltes sollte sich der Tatverdächtige ausweisen, was er verweigerte.

Aus diesem Grund wurde er durchsucht, dabei leistete er Widerstand und verletzte die beiden Polizeibeamten leicht.

Aus diesem Grund wurde der Tatverdächtige in Gewahrsam genommen.

Nach Durchführung der Blutprobenentnahme und der Feststellung der Identität wurde der Tatverdächtig aus den polizeilichen Maßnahmen entlassen.

Den Tatverdächtigen erwarten jetzt eine Strafanzeige wegen Widerstand gegen Polizeivollstreckungsbeamte und eine Ordnungswidrigkeitsanzeige, da er seine Identität nicht bekanntgegeben hat

Quelle: PM des PP Rostock vom 16.06.2013

Allgemein Beleidigung Deutschland Widerstand

Nürnberg (Bayern): Fahrraddieb beleidigt Polizeibeamte und leistet Widerstand gegen Festnahme

Sonntag gegen 22:00 Uhr wurde ein junger Mann beobachtet, als er längere Zeit am Laufertorgraben in der Nürnberger Nordstadt am Kabelschloss eines versperrten Fahrrades herumzog. Als ihm nicht gelang, das Schloss zu lösen, fuhr er mit seinem eigenen Fahrrad davon. Auch hier konnte der Unbekannte kurze Zeit später von einer Zivilstreife angehalten werden. Der 15-Jährige widersetzte sich seiner Festnahme und beleidigte die Beamten massiv. Er wird nun wegen versuchten Diebstahls, Beleidigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zur Anzeige gebracht.

Quelle: PM des PP Mittelfranken vom 17.06.2013

 

§ 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

(1) Wer einem Amtsträger oder Soldaten der Bundeswehr, der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist, bei der Vornahme einer solchen Diensthandlung mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt Widerstand leistet oder ihn dabei tätlich angreift, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn
1. der Täter oder ein anderer Beteiligter eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt, um diese oder dieses bei der Tat zu verwenden, oder
2. der Täter durch eine Gewalttätigkeit den Angegriffenen in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.
(3) Die Tat ist nicht nach dieser Vorschrift strafbar, wenn die Diensthandlung nicht rechtmäßig ist. Dies gilt auch dann, wenn der Täter irrig annimmt, die Diensthandlung sei rechtmäßig.
(4) Nimmt der Täter bei Begehung der Tat irrig an, die Diensthandlung sei nicht rechtmäßig, und konnte er den Irrtum vermeiden, so kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder bei geringer Schuld von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen. Konnte der Täter den Irrtum nicht vermeiden und war ihm nach den ihm bekannten Umständen auch nicht zuzumuten, sich mit Rechtsbehelfen gegen die vermeintlich rechtswidrige Diensthandlung zu wehren, so ist die Tat nicht nach dieser Vorschrift strafbar; war ihm dies zuzumuten, so kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen.
Allgemein Deutschland Widerstand

Gummersbach (NRW): Schläger leistet Widerstand gegen Polizeibeamte

Zu einer körperlichen Auseinandersetzung mehrerer Personen auf dem Waldfestplatz am Käte-Strobel-Weg in Gummersbach – Oberrengse musste die Polizei am Sonntagmorgen (16.06.), um 02:00 Uhr ausrücken. Anfängliche Pöbeleien führten letztendlich zu Körperverletzungen. Ein Beteiligter holte zusätzlich Verstärkung und soll dann bei seiner Rückkehr mit einem Hammer auf seinen Widersacher eingeschlagen und ihn an der Schulter getroffen haben. Die Streitenden waren teilweise alkoholisiert. Selbst durch die Anwesenheit der Polizei ließ sich ein 21-jähriger Gummersbacher nicht davon abhalten, auf einen Waldfestbesucher los zu gehen. Der 21-Jährige konnte jedoch noch rechtzeitig von den Beamten gestoppt werden. Dabei leistete er jedoch erheblichen Widerstand. Das brachte dem leicht alkoholisierten Gummersbacher eine Strafanzeige und einen Aufenthalt in der Zelle ein. Erstes Fazit: Mehrere Strafverfahren, zwei leicht verletzte Personen, die sich selbständig in ärztliche Behandlung geben wollen. Die Polizei leitete weitere Strafverfahren ein. Den genauen Ablauf der Auseinandersetzung müssen die nachfolgenden Ermittlungen und Vernehmungen ergeben.

Quelle: PM der KPB Oberbergischer Kreis vom 17.06.2013

§ 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

(1) Wer einem Amtsträger oder Soldaten der Bundeswehr, der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist, bei der Vornahme einer solchen Diensthandlung mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt Widerstand leistet oder ihn dabei tätlich angreift, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn
1. der Täter oder ein anderer Beteiligter eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt, um diese oder dieses bei der Tat zu verwenden, oder
2. der Täter durch eine Gewalttätigkeit den Angegriffenen in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.
(3) Die Tat ist nicht nach dieser Vorschrift strafbar, wenn die Diensthandlung nicht rechtmäßig ist. Dies gilt auch dann, wenn der Täter irrig annimmt, die Diensthandlung sei rechtmäßig.
(4) Nimmt der Täter bei Begehung der Tat irrig an, die Diensthandlung sei nicht rechtmäßig, und konnte er den Irrtum vermeiden, so kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder bei geringer Schuld von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen. Konnte der Täter den Irrtum nicht vermeiden und war ihm nach den ihm bekannten Umständen auch nicht zuzumuten, sich mit Rechtsbehelfen gegen die vermeintlich rechtswidrige Diensthandlung zu wehren, so ist die Tat nicht nach dieser Vorschrift strafbar; war ihm dies zuzumuten, so kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen.
Allgemein Beißen Deutschland Treten Verletzt verletzt k Widerstand

Hamm (NRW): Betrunkene biss Polizisten

Eine renitente Betrunkene biss am Sonntag, 16. Juni, einen Polizeibeamten in den Oberschenkel. Kurz nach 3 Uhr morgens waren die Beamten zu einer Gaststätte an der Dortmunder Straße gerufen worden. Die 21-Jährige sollte nach Streitigkeiten das Haus verlassen, weigerte sich aber vehement. Sie ließ sich nicht beruhigen und trat nach den Polizisten. Diese mussten die junge Frau mit Gewalt zum Streifenwagen bringen. Bei dem Handgemenge konnte sie den Biss anbringen. Schließlich wurde sie in Handfesseln zur Wache gebracht. Nach Entnahme einer Blutprobe verbrachte die 21-Jährige den Rest der Nacht in einer Zelle. Ein Strafverfahren wegen Körperverletzung, Widerstandes und Beleidigung ist eingeleitet. Der gebissene Beamte musste sich ambulant behandeln lassen.

Quelle: PM des PP Hamm vom 17.06.2013