Author Archives: mgernhardt

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Freischaffende Autorin (www.m-gernhardt.de) Bekennende Polizistenfreundin Bekennende Freundin des Grundgesetzes Wossi

Dähre (Sachsen-Anhalt): Randalierer beleidigt Polizeibeamte

Gegen 11:25 Uhr kam es am 17.05.13 (Freitag) in der Friedensstraße zu einer Sachbeschädigung an einer Glasscheibe einer Eingangstür. Ein polizeibekannter 28jähriger aus dem Bereich Dähre schlug gegen diese Scheibe und beschädigte sie. Er stand unter Alkoholeinfluss, ein Alkoholtest ergab einen Wert von 1,90 Promille. Die Polizeibeamten erteilten ihm einen Platzverweis. Während der polizeilichen Maßnahmen beleidigte er die Polizeibeamten, woraufhin eine weitere Anzeige gegen den 28jährigen gefertigt wurde.

Quelle: PM des PRev AK Salzwedel vom 21.05.2013

Norderney (NDS): Polizeibeamte im Rahmen des “White-Sands-Festival”

Aus polizeilicher Sicht sind bislang über 30 Straftaten vom Pfingstwochenende auf Norderney zu vermelden. Dazu zählen acht Körperverletzungen, die allesamt aufgeklärt werden konnten. Insgesamt 14 Diebstähle und davon 8 Fahrraddiebstähle nahm die Polizei auf. In zwei Fällen gelang es verantwortliche Personen namhaft zu machen. Die weiteren Straftaten umfassen einen Einbruchsversuch in ein Schaufenster, Sachbeschädigungen, einen aufgeklärten Hausfriedensbruch sowie vier Beleidigungen, wobei in zwei Fällen eingesetzte Polizeibeamte beleidigt wurden. Neben diesen Straftaten musste die Norderneyer Polizei mit personeller Unterstützung aus der Polizeiinspektion Aurich/Wittmund weitere Einsätze abarbeiten. Insgesamt verlief die Veranstaltung friedlich. Über 20000 Teilnehmer waren in Partystimmung und verhielten sich entsprechend. Die verstärkte polizeiliche Präsenz wurde positiv aufgenommen. Bereits am Donnerstag, bis zum Samstag, wurden durch den Zoll gemeinsam mit Polizeihundeführern sogenannte Vorkontrollen im Hinblick auf Betäubungsmittel durchgeführt. Zu einem sichergestellten, violetten Damenrad der Marke “Pointer”, mit 28-Zoll-Felgen und starkem Rostansatz wird der Eigentümer gebeten, sich bei der Polizeistation Norderney zu melden. Das Fahrrad hat die Polizei am frühen Sonntagmorgen in der Jann-Berghaus-Straße, Höhe Sparkassenfiliale, sichergestellt.

Quelle: PM der PI Aurich / Wittmund vom 21.05.2013

Barßel (NDS): Polizeibeamter gebissen und verletzt

Eine 30jährige Frau aus Oldenburg leistete Widerstand gegen Maßnahmen der Polizei. Ein Polizeibeamter wurde durch die Beschuldigte gebissen und verletzt. Erste Tests ergaben, das die Beschuldigte unter Alkoholeinfluss und dem Einfluss von Kokain steht. Eine Blutprobenentnahme nach Rücksprache Staatsanwaltschaft auf Anordnung des Amtsgerichtes durchgeführt. Die Beschuldigte wurde zur Verhinderung weiterer Straftaten in Gewahrsam genommen.

Quelle: PM der PI Cloppenburg/Vechta vom 20.05.2013

Hückeswagen (NRW): Polizist zu Boden gerammt

20-Jähriger widersetzt sich der Polizeikontrolle mit Schlägen und Tritten. Er steht im Verdacht, einen versuchten Einbruch begangen zu haben.

Während der Fahndung nach einem versuchten Einbruch in Hückeswagen, fielen am Montag (20.5.) um 1 Uhr einem Streifenwagen fünf Personen auf. Diese sollten zusammen mit einem weiteren Funkwagen auf der Goethestraße kontrolliert werden. Zwei der Personen flüchteten sofort. Zwei Frauen sowie ein 20-jähriger Hückeswagener konnten angehalten und kontrolliert werden. Der 20-Jährige beleidigte während der Kontrolle die Polizeibeamten und hob drohend die Faust. Als die Polizisten ihn durchsuchen wollten, widersetzte er sich heftig und sprang mit dem Kopf gezielt auf den Bauch eines Beamten. Beide fielen zu Boden. Der Hückeswagener sprang blitzschnell auf und ergriff die Flucht. Er kam jedoch nicht weit und konnte von den Polizeibeamten erneut aufgegriffen werden. Wiederum wehrte er sich mit Tritten und Faustschlägen. Erst nach seiner Fesselung konnte er der Polizeiwache zugeführt werden. Erste Ermittlungen ergaben, dass er an dem versuchten Einbruch beteiligt war. Was war zuvor passiert? Um 0:10 Uhr schlugen Unbekannte ein Loch in die Eingangstür eines Getränkemarkts in der Montanusstraße in Hückeswagen. Durch dieses Loch versuchten die Täter die Tür zu öffnen. Dies gelang offensichtlich nicht. Der Festgenommene wurde nach Vernehmung entlassen. Die Personalien seiner vier Kumpanen konnten durch die Polizei ermittelt werden. Bei der Festnahme des Hückeswageners verletzte sich ein Beamter leicht. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet.

Quelle: PM der KPB Oberbergischer Kreis vom 21.05.2013

Kampen auf Sylt (S-H): Widerstandshandlungen gegen Polizeibeamte bei Party mit 3000 Gästen

Zur Wiedereröffnung eines Restaurants in Kampen auf Sylt wurden via Facebook diverse Einladungen verschickt. Es erschienen etwa 3.000 Gäste, die am 19.05.13 bis zum 20.05.13 vor Ort feierten. Es gelang dem Polizeiaufgebot, diverse Streitigkeiten vor allem aufgrund des hohen Alkoholkonsums zu schlichten, aber nicht immer kamen die Ordnungshüter den gewalttätigen Feiernden zuvor, so mussten einige Körperverletzungsdelikte, aber auch Diebstähle, Sachbeschädigungen und Trunkenheitsfahrten von den Polizeibeamten aufgenommen werden. Es kam zu zwei Widerstandshandlungen gegen die Polizisten, die Beamten blieben unverletzt. Außerdem gab es auf der Party mehrere Platzverweise sowie hilflose Personen.

Quelle: PM der PD Husum vom 21.05.2013

§ 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

(1) Wer einem Amtsträger oder Soldaten der Bundeswehr, der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist, bei der Vornahme einer solchen Diensthandlung mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt Widerstand leistet oder ihn dabei tätlich angreift, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn
1. der Täter oder ein anderer Beteiligter eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt, um diese oder dieses bei der Tat zu verwenden, oder
2. der Täter durch eine Gewalttätigkeit den Angegriffenen in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.
(3) Die Tat ist nicht nach dieser Vorschrift strafbar, wenn die Diensthandlung nicht rechtmäßig ist. Dies gilt auch dann, wenn der Täter irrig annimmt, die Diensthandlung sei rechtmäßig.
(4) Nimmt der Täter bei Begehung der Tat irrig an, die Diensthandlung sei nicht rechtmäßig, und konnte er den Irrtum vermeiden, so kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder bei geringer Schuld von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen. Konnte der Täter den Irrtum nicht vermeiden und war ihm nach den ihm bekannten Umständen auch nicht zuzumuten, sich mit Rechtsbehelfen gegen die vermeintlich rechtswidrige Diensthandlung zu wehren, so ist die Tat nicht nach dieser Vorschrift strafbar; war ihm dies zuzumuten, so kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen.

Oer-Erckenschwick (NRW): Betrunkener Randalierer leistet Festnahme bei Widerstand

Am Sonntag (19.05.), gegen 01.45 Uhr, zertrümmerte ein 28-jähriger Castrop-Rauxeler die Scheibe einer Bushaltestelle an der Stimbergstraße. Anschließend ging er in eine Gaststätte in der Nähe. Hier erhielt er von der Inhaberin Hausverbot. Daraufhin warf der 28-Jährige mit Gläsern nach den Gästen. Dabei verletzte er einen Gast leicht. Anschließend schlug er die Scheibe einer weiteren Bushaltestelle ein und warf noch mit einem Stein gegen die Rollade der Gastätte. Die informierten Polizeibeamten trafen den Täter in Tatortnähe an und nahmen ihn fest. Bei seiner Festnahme leistete der Castrop-Rauxeler erheblichen Widerstand. Er wurde zur Verhinderung weiterer Straftaten ins Polizeigewahrsam gebracht. Da er unter Alkoholeinwirkung stand, wurde ihm eine Blutprobe entnommen.

Quelle: PM des PP Recklingshausen vom 21.05.2013

 

§ 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

(1) Wer einem Amtsträger oder Soldaten der Bundeswehr, der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist, bei der Vornahme einer solchen Diensthandlung mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt Widerstand leistet oder ihn dabei tätlich angreift, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn
1. der Täter oder ein anderer Beteiligter eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt, um diese oder dieses bei der Tat zu verwenden, oder
2. der Täter durch eine Gewalttätigkeit den Angegriffenen in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.
(3) Die Tat ist nicht nach dieser Vorschrift strafbar, wenn die Diensthandlung nicht rechtmäßig ist. Dies gilt auch dann, wenn der Täter irrig annimmt, die Diensthandlung sei rechtmäßig.
(4) Nimmt der Täter bei Begehung der Tat irrig an, die Diensthandlung sei nicht rechtmäßig, und konnte er den Irrtum vermeiden, so kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder bei geringer Schuld von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen. Konnte der Täter den Irrtum nicht vermeiden und war ihm nach den ihm bekannten Umständen auch nicht zuzumuten, sich mit Rechtsbehelfen gegen die vermeintlich rechtswidrige Diensthandlung zu wehren, so ist die Tat nicht nach dieser Vorschrift strafbar; war ihm dies zuzumuten, so kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen.

Kassel (Hessen): Polizeibeamte mit Laserpointer geblendet

Die Kasseler Polizei hat Ermittlungen gegen eine 19-Jährige aus Kassel wegen versuchter schwerer Körperverletzung und Verstoß gegen das Waffengesetz eingeleitet. Ihr wird vorgeworfen, Polizeibeamten des Reviers Kassel-Mitte gegen 1:15 Uhr in der Nacht zum heutigen Dienstag mit einem Laser-Pointer in den Diensträumen im Polizeipräsidium in die Augen geleuchtet und geblendet zu haben. Die Verdächtige hatte sich dabei in einem Gebüsch in der Nähe des Nordeingangs des Hauptbahnhofs versteckt. Die junge Frau konnte kurz auf der Joseph-Beuys-Straße noch in Tatortnähe vorläufig festgenommen werden. Bei der mit einem schwarzen Tuch maskierten 19-Jährigen fanden die Polizeibeamten neben dem Laser-Pointer auch eine Luftdruckpistole, die einer echten Waffe täuschend ähnlich sieht. Diese sogenannten Anscheinswaffen fallen unter die Bestimmungen des Waffengesetzes. Der Laser-Pointer und die mit Plastikkugeln geladene Softair-Waffe wurden sichergestellt. Außer kurzzeitigen Sehbeeinträchtigungen blieb die Aktion für die Polizisten zum Glück folgenlos. Wie die festgenommene junge Frau gegenüber den Polizeibeamten des Reviers Mitte angab, habe es sich bei dem Hineinleuchten in die Diensträume des Reviers und dem Blenden der Polizeibeamten um eine Mutprobe zur Aufnahme in eine Clique gehandelt. Andere Personen hätten in der Nähe zugesehen, seien aber noch vor Eintreffen der Polizei geflüchtet. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde die 19-Jährige am frühen Morgen wieder auf freien Fuß gesetzt. Gegen sie wurden zwei Strafanzeigen wegen versuchter schwerer Körperverletzung und wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz vorgelegt.

Quelle: PM des PP Nordhessen vom 21.05.2013

Ralbitz-Rosenthal (Sachsen): Laufduell gegen die Polizei verloren

Ein Trabi-Fahrer ist Montagabend (20.05.2013, 22:35 Uhr) in Ralbitz-Rosenthal einer Polizeistreife aufgefallen, er war augenscheinlich in Schlangenlinien fahrend unterwegs. Die Beamten wollten ihn auf der Zernaer Straße anhalten. Der Mann dachte jedoch, er könne sich der Kontrolle entziehen. Er bog auf ein Grundstück ab, sprang aus dem Auto und versuchte wegzulaufen. Die Rechnung hatte er aber ohne die Polizisten gemacht. Nach einem kurzen Sprint ergriffen die sie den 53-Jährigen. Der Mann leistete dabei Widerstand gegen die Polizeibeamten, ergab sich aber dann seinem Schicksal.

Schnell wurde danach der Grund für sein Verhalten klar: er wusste offenbar, was ihm blühte. Ein Atemalkoholtest beim dem Renitenten ergab einen Wert von 2,08 Promille. Die Polizei ermittelt nun wegen des Vorwurfs der Trunkenheitsfahrt und auch Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gegen den Mann. Seinen Führerschein gab er in behördliche Obhut, eine behördlich angeordnete „Blutspende“ einem Arzt.

Quelle: PM der PD Görlitz vom 21.05.2013

§ 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

(1) Wer einem Amtsträger oder Soldaten der Bundeswehr, der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist, bei der Vornahme einer solchen Diensthandlung mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt Widerstand leistet oder ihn dabei tätlich angreift, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn
1. der Täter oder ein anderer Beteiligter eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt, um diese oder dieses bei der Tat zu verwenden, oder
2. der Täter durch eine Gewalttätigkeit den Angegriffenen in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.
(3) Die Tat ist nicht nach dieser Vorschrift strafbar, wenn die Diensthandlung nicht rechtmäßig ist. Dies gilt auch dann, wenn der Täter irrig annimmt, die Diensthandlung sei rechtmäßig.
(4) Nimmt der Täter bei Begehung der Tat irrig an, die Diensthandlung sei nicht rechtmäßig, und konnte er den Irrtum vermeiden, so kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder bei geringer Schuld von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen. Konnte der Täter den Irrtum nicht vermeiden und war ihm nach den ihm bekannten Umständen auch nicht zuzumuten, sich mit Rechtsbehelfen gegen die vermeintlich rechtswidrige Diensthandlung zu wehren, so ist die Tat nicht nach dieser Vorschrift strafbar; war ihm dies zuzumuten, so kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen.

Mülheim/Ruhr (NRW): Polizeibeamte mit Messer angegriffen – Schusswaffengebrauch

Die Polizei wurde heute Morgen (21. Mai gegen 10.30 Uhr) zu einem Einbruch auf der Markenstraße gerufen. Den eintreffenden Beamten wurde durch einen Mann die Tür des Einfamilienhauses geöffnet. Im Haus kam es plötzlich zur Auseinandersetzung. Der Mann griff die Beamten mit einem Messer an. Es kam von Seiten der Polizei zu einer Schussabgabe. Ein Polizist und der Mann erlitten Verletzungen. Beide kamen ins Krankenhaus. Die genauen Hintergründe sind noch unbekannt. Die Polizei hat eine Mordkommission eingerichtet. Wir berichten nach.

Quelle: PM des PP Essen vom 21.05.2013, 12:40 Uhr

Heute erhielt die Polizei Essen/Mülheim gegen 10:32 Uhr einen Anruf eines Mannes (46), der angab, bei ihm sei eingebrochen worden. Er erklärte der Polizei noch den möglichen Anfahrtsweg zu dem von ihm bewohnten Haus. Als die Beamten wenig später eintrafen, bat er sie ins Haus. Während ein Beamter gerade versuchte, sich im Hausinnern einen Überblick zu verschaffen, wurde er von dem vermeintlichen Geschädigten mit einem Messer zum Brust- und Halsbereich attackiert. Hierbei stach der Täter Löcher in die Bekleidung des Beamten (55) verletzte ihn aber nur leicht. Der andere Beamte (50) zog sogleich seine Dienstwaffe und schoss dem Angreifer gezielt in den Schulterbereich. Hierdurch wurde der Angreifer, bei dem es sich um den Mieter des Hauses handelte, schwer verletzt. Der Angreifer wurde durch einen Notarzt erstversorgt und dann der Unfallchirurgie eines Krankenhauses zugeführt. Beide Beamten wurden nach ambulanter Behandlung in einem Krankenhaus wieder entlassen sind aber vorerst nicht dienstfähig. Die beiden Hunde des Tatverdächtigen wurden einem Tierheim zugeführt.

Nach bisherigen Ermittlungen hatte es keinen Einbruch gegeben. Der Täter dürfte nach ersten Erkenntnissen hoch verschuldet sein. Aktuell drohte ihm die Zwangsräumung des gemieteten Hauses. Ansonsten hatte der Selbstständige eher unauffällig gelebt. Es wird nachberichtet.

Quelle: PM des PP Essen vom 21.05.2013, 17:53 Uhr

Andernach (RLP): Hochzeitsbesuch endet mit Familienstreit, Ingewahrsamnahme und einem verletzten Polizeibeamten

Am frühen Montagmorgen wurde die Polizei in die Kurt-Schumacher-Straße in Andernach gerufen. Hier kam es nach dem Besuch einer Hochzeitsfeier zu einer familiären Auseinandersetzung. Der stark alkoholisierte 33-jährige Ehemann ging hierbei auf seine 32-jährige Frau los und schlug diese ins Gesicht. Nachdem die Situation durch die Polizei vor Ort beruhigt werden konnte, wurde dem Aggressor ein Wohnungsverweis ausgesprochen. Hieraufhin griff er erneut seine Ehefrau an. Der Mann wurde durch die vor Ort befindlichen Beamten nun fixiert und in Gewahrsam genommen. Hiergegen leistete er erheblichen Widerstand wodurch sich ein Beamter eine Verletzung am Arm zuzog. Dem alkoholisierten Beschuldigten (1,89 Promille) wurde eine Blutprobe entnommen. Im Anschluss schlief er seinen Rausch im Gewahrsam der Polizei Andernach aus.

In die Maßnahmen der Polizei mischte sich völlig grundlos die 56-jährige Mutter des Beschuldigten ein, indem sie mehrfach die Durchsetzung der Ingewahrsmannahme zu verhindern suchte. Sie erwartet ein Strafverfahren wegen versuchter Gefangenenbefreiung.

Quelle: PM der PI Andernach vom 20.05.2013