Tag Archives: Beleidigung

Allgemein Angriff Fahndung Fußball Gewalt_gg_Polizisten

Hannover (NDS): Öffentlichkeitsfahndung AWD-Arena: Fußballrandalierer wollte Polizisten mit Metallstange verletzen

Ein bislang unbekannter Täter hat am 26.01.2013 beim Bundesligaspiel Hannover 96 gegen den VFL Wolfsburg in der AWD-Arena ein Metallprofil in Richtung eines eingesetzten Beamten geworfen und diesen nur knapp verfehlt. Die Polizei fahndet nun mit Fotos nach dem Tatverdächtigen. Während des Bundesligaspiels war es gegen 15:40 Uhr in der Nordkurve der AWD-Arena zunächst zu einer Körperverletzung gekommen, bei der ein Ordner von Hannover 96 von einem 29-Jährigen geschlagen wurde. Im Anschluss an dessen Festnahme kam es seitens der hannoverschen Fanszene zu Beleidigungen gegenüber den eingesetzten Beamten. Zudem wurden diverse Gegenstände in Richtung der Einsatzkräfte geworfen. Einer der Randalierer warf ein zwei Meter langes und knapp vier Kilogramm schweres Aluminiumprofil in Richtung eines Polizisten und verfehlte diesen nur knapp. Anschließend tauchte der Angreifer in der Fanmenge unter. Die Tat wurde von eingesetzten Beamten videografiert. Die Polizei fahndet nun mit Fotos aus diesem Video nach diesem Mann. Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung eingeleitet. Er ist etwa 1,75 bis 1,80 Meter groß und schlank. Zur Tatzeit war er mit einer grauen, parkaähnlichen Jacke, einem schwarzen Kapuzenshirt und einer dunkelblauen Hose bekleidet. Er trug einen schwarz-weiß-grünen Fanschal, eine schwarze Hornbrille, braune Sportschuhe mit weißer Sohle sowie roten Schnürsenkeln.

Hier ein Link zu der Pressemitteilung der PD Hannover mit Bildern!

Hinweise zur Identität der abgebildeten Person nimmt die Polizeiinspektion West unter der Telefonnummer 0511 109-3920 entgegen.

Quelle: PM der PD Hannover vom 08.05.2013

Allgemein Gewalt_gg_Polizisten Urteil

TLZ.de: Angriffe auf Polizei, Sanitäter und Frau: Über 2 Jahren Haft für Mann aus Rudolstadt

“Gerichtsbericht: Ein mehrfach vorbestrafter 40-jähriger Mann wurde vom Amtsgericht Rudolstadt verurteilt.”

Quelle und mehr:
Artikel in der Online-Ausgabe der Thüringer Landeszeitung vom 25.04.2013
http://www.tlz.de/startseite/detail/-/specific/Freiheitsstrafe-von-zwei-Jahren-und-neun-Monaten-fuer-Mann-aus-Rudolstadt-1093435970

Allgemein Gewalt_gg_Polizisten

Strafantrag nach ehrverletzenden Bannern und Äußerungen

Im Zusammenhang mit dem Hubschrauberunglück vom 21. März 2013 kam es im Nachgang unter anderem in zwei Fußballstadien sowie verschiedenen sozialen Netzwerken zu ehrabschneidenden und beleidigenden Kommentaren.

Die öffentlich zur Schau gestellten und durch das Internet weltweit verbreiteten Verunglimpfungen stellen schwere Ehrverletzungen gegenüber allen Beteiligten des Unglücks, dem Verstorbenen, seiner Familie und den Angehörigen der Bundespolizei dar.

Um die strafrechtliche Verfolgung zu gewährleisten, hat der Präsident des Bundespolizeipräsidiums, Dr. Dieter Romann, bereits unmittelbar nach Bekanntwerden der Vorfälle eine rechtliche Prüfung in Auftrag gegeben und am 3. April 2013 Strafanträge gegen mehrere Personen und gegen Unbekannt gestellt. Zudem hat er darum gebeten, die Länderpolizeien mit den Ermittlungen zu beauftragen.

“Dieses ehrabschneidende Verhalten gegenüber unseren Beamten darf nicht ohne Konsequenzen bleiben. Ich hoffe, den ermittelnden Staatsanwaltschaften gelingt es, die noch unbekannten Täter zu identifizieren. Bei den Einsatzkräften, die diese offenen Beleidigungen und Ehrverletzungen ertragen mussten, möchte ich mich für ihre gewohnte Professionalität bedanken.”, so Dieter Romann.

Quelle: PM des BPOLP Potsdam vom 07.04.2013

Allgemein Fußball Gewalt_gg_Polizisten Widerliches

Handelsblatt: Hansa Rostock distanziert sich von Fanplakat

“Fußball-Drittligist Hansa Rostock hat sich von einem Plakat distanziert, das beim Heimspiel gegen Darmstadt 98 (0:0) von den eigenen Fans im Ostseestadion gezeigt worden war.”

Quelle und mehr:
Artikel in der Online-Ausgabe des Handelsblatts vom 28.03.2013
http://www.handelsblatt.com/fussball-3-liga-hansa-rostock-distanziert-sich-von-fanplakat/8000010.html

Allgemein Gewalt_gg_Polizisten Möchte_man_nicht_erleben Trauriges Widerliches

spiegel.de: Hubschrauber-Absturz: Essener Fans verhöhnen verunglückte Polizisten

Es war eine widerwärtige Aktion: Fans des Regionalligisten RW Essen haben die Opfer der Berliner Hubschrauber-Kollision verunglimpft. “Wer hoch fliegt, fällt auch tief!”, stand auf einem Plakat. Der Club reagiert entsetzt.

Quelle und mehr:
Artikel in der Online-Ausgabe des Spiegel vom 26.03.2013
http://www.spiegel.de/sport/fussball/hubschrauber-absturz-essener-fans-verhoehnen-verunglueckte-polizisten-a-891135.html

Kein Kommentar…

Allgemein Gewalt_gg_Polizisten Urteil

Stuttgarter Zeitung: Winnenden – Punkveteranen von Staatsmacht rehabilitiert

In Winnenden erging ein Urteil, das am besten jeder selbst liest. Ich persönlich finde es schon ein wenig verwunderlich, dass Menschen “platt wie Stullen” zu hauen keine “grausame oder unmenschliche Gewalttätigkeit” sein soll…

Quelle und mehr:
Artikel in der Online-Ausgabe der Stuttgarter Zeitung vom 21.03.2013
http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.winnenden-punkveteranen-von-staatsmacht-rehabilitiert.b75d3e2a-a2c0-4aba-9308-b547bec488ac.html

Allgemein Gewalt_gg_Polizisten Urteil

OLG Karlsruhe: Verwendung eines Transparents mit der Aufschrift “A.C.A.B.” bei einem Fußballspiel kann grundsätzlich als Beleidigung bestraft werden.

Dies hat der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe entschieden und damit ein Berufungsurteil des Landgerichts Karlsruhe vom 08.12.2011 aufgehoben, das den erstinstanzlichen Freispruch vom Vorwurf der Beleidigung (§ 185 StGB) bestätigt hatte.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, er habe im Oktober 2010 anlässlich einer Zweitliga-Begegnung des Karlsruher SC gegen den Vfl Bochum im Fanblock des Karlsruher Wildparkstadions gemeinsam mit weiteren Personen ein im gesamten Stadion sichtbares großflächiges Banner mit der Aufschrift „A.C.A.B.“ – eine Abkürzung für die Worte „all cops are bastards“ – hochgehalten, um den im Stadionbereich anwesenden Polizeibeamten gegenüber seine Missachtung auszudrücken.

Der 1. Strafsenat beanstandete, dass das Urteil des Landgerichts den Anforderungen an ein freisprechendes Erkenntnis nicht genüge, weil es eine in sich geschlossene Darstellung der für erwiesen erachteten Tatsachen zur objektiven und subjektiven Tatseite vermissen lasse und daher keine ausreichende Grundlage für die revisionsgerichtliche Überprüfung biete. Das Urteil des Landgerichts wurde daher aufgehoben und zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Karlsruhe zurückverwiesen.

Für die neue Hauptverhandlung wies der Senat insbesondere darauf hin, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bei der in den alleinigen Verantwortungsbereich des Tatrichters fallenden Prüfung und Bewertung der objektiven Tatbestandsmäßigkeit einer Äußerung als Beleidigung dem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung (Art. 5 Abs. 1 GG) Rechnung zu tragen sei. Lasse eine Äußerung, wie dies vorliegend der Fall sein könne, nach Wortsinn und bestimmenden Begleitumständen – unmittelbar zuvor wurden auf den heftig kritisierten Polizeieinsatz bei der Großdemonstration im Zusammenhang mit „Stuttgart 21“ bezogene Banner verwendet – mehrere Deutungsmöglichkeiten zu, sei deshalb regelmäßig derjenigen der Vorzug zu geben, welche die Äußerung als von diesem Grundrecht gedeckt erscheinen lasse. Dies gelte auch für die Auslegung, ob eine – wie hier – unter einer Kollektivbezeichnung erfolgte Erklärung sich als generelle, wenn auch herabsetzende, aber auf die persönliche Ehre bestimmter Angehöriger des Kollektivs nicht durchschlagende Kritik gegen eine grundsätzlich nicht beleidigungsfähige unüberschaubare Personenmehrheit – die „Polizei“ im allgemeinen ist eine solche – beziehe oder die Äußerung sich gegen eine beleidigungsfähige abgrenzbare Gruppe aus diesem Kollektiv richte.

Bei der Bewertung der Buchstabenkombination „A.C.A.B.“, die nach allgemeinem Erfahrungswissen die Abkürzung für die englischsprachige Parole „all cops are bastards“ sei, liege es wegen der darin liegenden abwertenden Kennzeichnung einer Person als Bastard allerdings nahe, der Bezeichnung grundsätzlich beleidigenden Charakter im Sinne des § 185 StGB beizumessen; ebenso liege es nahe, dieses Werturteil auf die bei dem verfahrensgegenständlichen Spiel eingesetzten Polizeibeamten und damit einen umgrenzten, grundsätzlich beleidigungsfähigen Personenkreis zu beziehen. Zudem könne bei der Beurteilung, ob es sich bei der Äußerung „A.C.A.B.“ nach Wortsinn und bestimmenden Begleitumständen um eine vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckte und damit nicht strafbare Kritik handle, berücksichtigt werden, dass die pauschal verunglimpfende Bezeichnung von Polizeibeamten als „Bastarde“ ihrer sprachlichen Fassung nach – anders als etwa die Bezeichnung von bei einer Demonstration eingesetzten Polizeikräften als „Schlägertruppe“ oder von bei einer Verkehrskontrolle eingesetzten Polizeibeamten als „Wegelagerer“ – in keinem auch nur ansatzweise erkennbaren sachlichen Bezug zum Beruf des Polizisten als solchem, zur polizeilichen Tätigkeit im allgemeinen oder zum Verhalten von Polizeikräften speziell bei Einsätzen im Zusammenhang mit Großveranstaltungen wie Demonstrationen oder Fußballspielen stehe.

Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 19.07. 2012
- 1 (8) Ss 64/12- AK 40/12

Hinweise auf den Gesetzestext:
§ 185 StGB Beleidigung
Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Quelle: Pressemitteilung des OLG Karlsruhe vom 02.11.2012

Allgemein Gewalt_gg_Polizisten Urteil

Augsburger Allgemeine: Prozess – Die Berliner „Keule“ beleidigt auch in Augsburg

Einen Polizisten kann man auch mit einem Ausdruck beleidigen, dessen Sinn er gar nicht genau versteht.”

Quelle und mehr:
Artikel in der Online-Ausgabe der Augsburger Allgemeinen vom 06.03.2013
http://www.augsburger-allgemeine.de/augsburg/Die-Berliner-Keule-beleidigt-auch-in-Augsburg-id24327786.html

Allgemein Gewalt_gg_Polizisten Urteil

Badische Zeitung: Schießerei hat finanzielle Folgen für aufsässigen Schaulustigen

Bei einem Einsatz im baden-württembergischen Friedlingen störte jemand einen Polizeieinsatz und beleidigte die eingesetzten Polizeibeamten. Er wurde dafür von einem Strafrichter zu 30 Tagessätzen à 50 Euro verurteilt (1.500 Euro gesamt).
U.a. bezeichnete er den ganzen Einsatz als sinnlos, weil er nicht alle Informationen hatte…

Quelle und mehr:
Artikel in der Online-Ausgabe der Badischen Zeitung vom 22.02.2013
http://www.badische-zeitung.de/weil-am-rhein/schiesserei-hat-finanzielle-folgen-fuer-aufsaessigen-schaulustigen–69311102.html

Allgemein Gewalt_gg_Polizisten

Berlin: Arbeitgeber bezahlt Geldstrafe für Mitarbeiter

Weil sein Arbeitgeber für ihn bürgte und eine gegen ihn verhängte Geldstrafe in Höhe von rund eintausend Euro bezahlte, muss ein 39-jähriger Berliner nicht ins Gefängnis.

Im Februar 2011 beleidigte der Marzahner auf dem Bahnhof Ostkreuz mehrere Bundespolizisten grundlos. Als er dann im vergangenen Jahr sogar Widerstand gegen Polizisten leistete, erließ die Staatsanwaltschaft Berlin im September einen Strafbefehl.

Nachdem Fahnder der Bundespolizei dem gesuchten Straftäter bereits dicht auf den Fersen waren, meldete sich heute Vormittag überraschend eine Kollegin des Verurteilten bei der Bundespolizei im Berliner Ostbahnhof. Sie beglich die Geldstrafe im Auftrag ihres Chefs und bewahrte den 39-Jährigen damit vor dem Gefängnis. Bei Nichtzahlung der Geldstrafe hätte der Berliner für 50 Tage ins Gefängnis gemusst.

Quelle: PM der BPOLD Berlin vom 30.01.2013

Allgemein Gewalt_gg_Polizisten Urteil

Rhein-Zeitung: Rentner beleidigt Polizeibeamten auf das Übelste

1000 Euro Strafbefehl für einen 76-Jährigen, der auf einem Supermarktparkplatz einen Polizisten übelst beleidigte. Dabei waren  “Arschloch, Schisser, Scheißer” nur der Anfang.
Die Argumentation des Beleidigers kommt mir auch irgendwie bekannt vor… ^^

Quelle und mehr:
Artikel in der Online-Ausgabe der Rhein-Zeitung vom 25.01.2013
http://www.rhein-zeitung.de/region/diez_artikel,-Rentner-beleidigt-Polizeibeamten-auf-das-Uebelste-_arid,544706.html

Allgemein Bravo Fußball Gewalt_gg_Polizisten

derwesten.de: Hannover 96 verbietet “Bastard”-Beleidigung gegen Polizisten

” Im Kampf gegen unangenehme Fußball-Fans geht Hannover 96 in die Offensive. Der Bundesligist verbietet ab sofort den Polizisten feindlichen Schriftzug “A.C.A.B.” – übersetzt: Alle Polizisten sind Bastarde. Erst vor kurzem hatte der Klub mit erhöhten Ticketpreisen auf den Fan-Zoff reagiert.”

Quelle und mehr:
Artikel in der Online-Ausgabe von “Der Westen” vom 23.01.2013
http://www.derwesten.de/sport/fussball/1_bundesliga/hannover-96-verbietet-bastard-beleidigung-gegen-polizisten-id7514264.html

Allgemein Gewalt_gg_Polizisten Urteil

Express.de: Schlüpfer-Wurf auf Polizisten: 6.000 Euro Strafe

Das ist mal wieder eine sehr schlaue Überschrift. Die Strafe ist natürlich angefallen für Widerstand und Beleidigung. Die Unterhose war nur ein Bestandteil davon.

Aber bitte, wenn man Teile der Gesellschaft mit solchen Überschriften dazu bringen kann, das Problem “Gewalt gegen Polizisten” ENDLICH zur Kenntnis zu nehmen, will ich mich ja gar nicht beklagen…

Artikel in der Online-Ausgabe des Express vom 13.01.2013
http://www.express.de/duesseldorf/teurer-altstadt-bummel-schluepfer-wurf-auf-polizisten–6-000-euro-strafe,2858,21443826.html

 

 

Allgemein Gewalt_gg_Polizisten

Germaringen (Bayern): Beleidigung durch Radarfoto bewiesen

Der ausgestreckte Mittelfinger vom Fahrer eines Pkw führte zu einem Strafverfahren wegen Beleidigung gegen ihn. Die Tat wurde durch ein Radarfoto belegt.
Bereits Anfang Dezember des vergangenen Jahres führte ein Beamter der Verkehrspolizei Kempten auf der B12 zwischen Kaufbeuren und Buchloe eine Geschwindigkeitsmessung durch. Verwendet wurde hierbei ein Messgerät, welches die Größe des Fahrzeuges erkennt und bei dem fahrzeugbezogenen Geschwindigkeitslimit das Foto auslöst, sofern die für das Fahrzeug geltende zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten wurde.
Gegen 17 Uhr löste die Radarmessung ein Foto aus. Es erkannte ein größeres Fahrzeug und ging von einer geltendenden Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h aus, welche zum Zeitpunkt der Messung mit fast 75 km/h überschritten worden wäre.

Im Rahmen der nachträglich durchgeführten Qualitätskontrolle stellte der messende Beamte fest, dass dieses Fahrzeug aufgrund seiner Zulassung aber 100 km/h hätte fahren dürfen. Auch wenn demnach kein Geschwindigkeitsverstoß begangen wurde, löschte die Verkehrspolizei das Bild nicht, sondern ermittelte weiter.
Der Grund: auf dem Bild ist der Fahrer mit drei weiteren Insassen zu sehen. Der Fahrer zeigte zum Aufnahmezeitpunkt dem Radarwagen – und somit dem messenden Polizeibeamten – deutlich den sogenannten „Stinkefinger“; offenbar seine Meinung zur polizeilichen Verkehrsüberwachung.

Vielleicht war sogar nicht der Verdacht einer Geschwindigkeitsüberschreitung, sondern diese beleidigende Geste der Grund für die vom Gerät automatisch erfolgte Fotoauslösung.

Den Fahrer des Wagens jedenfalls erwartet ein Strafverfahren wegen Beleidigung, welches der Staatsanwaltschaft Kempten vorgelegt wird. Mittlerweile steht fest, dass es ich beim Fahrer um einen 24-jährigen Mann aus dem Landkreis Augsburg handelte. Dieser wird aber nicht nur das Strafverfahren zu erwarten haben, sondern auch ein Verwarnungsgeld – denn auf dem Foto war auch deutlich zu sehen, dass der Beleidiger nicht angegurtet war.

Quelle: PM des PP Schwaben Süd/West vom 14.01.2013

Da hat sich ja einer für ganz cool und superschlau gehalten… tja… so kann’s gehen…

Allgemein Gewalt_gg_Polizisten Urteil

Bild.de: Justiz-Schwachsinn – Polizisten dürfen als Nazis beschimpft werden!

„Die obergerichtliche Rechtsprechung gestattet es den Bürgern, Polizeibeamte und Angestellte von Ordnungsämtern und andere Vertreter des Staates zu beschimpfen und herabzuwürdigen.“

“„Dabei sollen selbst Bezeichnungen als Rassisten und Nazis sowie die Aberkennung jeglicher Fähigkeiten zur Dienstausübung nicht strafbar sein.“
Danke an C. und M. für den Link. Mir persönlich fällt dazu nichts mehr ein. Ich habe übrigens durchaus bemerkt, dass die BILD die Quelle ist. Wenn jemand eine andere Quelle findet, bin ich für Zusendung derselben dankbar… ;-)

Quelle und mehr:
Artikel in der Online-Ausgabe der Bild-Zeitung vom 19.12.2012
http://www.bild.de/regional/berlin/urteil/polizisten-duerfen-nazis-genannt-werden-27719572.bild.html

Wenn das so stimmt, ist das definitiv Gewalt gegen Polizisten…

Allgemein Gewalt_gg_Polizisten Urteil

Wedel (Schleswig-Holstein): Gewalt gegen Polizeibeamte hat Folgen

Ein aktuelles Gerichtsurteil zeigt, dass Gewalt gegen Polizeibeamte schnelle Folgen für die Täter hat.

Etwas über ein halbes Jahr nachdem ein damals 22-jähriger Wedeler an einem Sonntagnachmittag, am 22. April 2012 erheblichen Widerstand gegen drei Polizeibeamte aus Wedel geleistet und massive Drohungen ausgesprochen hatte, ist der Mann nun zu vier Monaten Freiheitsstrafe, ausgesetzt auf zwei Jahre zur Bewährung, rechtskräftig verurteilt worden. Das Ende Oktober gefällte Gerichtsurteil lag damit nicht weit von dem durch die Staatsanwaltschaft in Itzehoe beantragten Strafmaß entfernt. Für die betroffenen Beamten, die diesen Tag sicher nie vergessen werden, aber auch für ihre Kollegen, die mehr und mehr von der gefühlt sinkenden Hemmschwelle ihres Gegenübers betroffen sind, ist dies ein gutes Zeichen.

Der Verurteilte hat Bewährungsauflagen zu erfüllen. Er muss 120 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten. Ein Bewährungshelfer ist eingesetzt. Der Wedeler, der schon vor dem Vorfall im April wegen Körperverletzung, Bedrohung und Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz strafrechtlich in Erscheinung getreten war, hat sich jetzt für diesen Tag verantworten müssen: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Bedrohung und Verstoß gegen das Waffengesetz – dieser Anklage folgte das Gericht.

Am 22. April mussten die Beamten dem Widerstand des damals 22-Jährigen mit Pfefferspray entgegen treten, um nicht selbst verletzt zu werden. Derart gewaltbereit war der Mann. Sein aggressives Gebaren und seine verbal massiv bedrohlichen Äußerungen gegen das Leben der Beamten, untermauert durch die Behauptung im Besitz einer Waffe zu sein, machte Verstärkung durch weitere Kräfte nötig. Der Beschuldigte konnte überwältig werden. Die Polizei beschlagnahmte kurz darauf diverse Messer, darunter ein verbotenes Butterflymesser, scharfe Munition und Gaswaffen. Zur Verhinderung weiterer Straftaten kam der Mann zunächst hinter Gitter. Seine Rage sollte sich in der Gewahrsamszelle legen. Doch auch dort randalierte er noch. Am Abend war er entlassen worden aus der Zelle in Pinneberg. Kurz danach stieß er bereits weitere Drohungen aus. Er war dafür auf der Wache in Wedel erschienen. Die betroffenen Polizisten nahmen seine Ankündigungen, dass er ihnen und auch ihren Familien Schaden zufügen wolle, sehr ernst. Noch im Juli, als einer der geschädigten Beamten bei einer Streifenfahrt zufällig an dem Beschuldigten vorbeifuhr, bekräftigte der Wedeler die Ernsthaftigkeit seiner Drohungen. Würde der Verurteilte sich jetzt wieder derart äußern oder gar seinen Drohungen nach handeln, wäre seine Bewährung gefährdet.

Allein in der ersten Jahreshälfte 2012 gab es in der Polizeidirektion Bad Segeberg insgesamt 114 Fälle von Widerständen gegen Polizeibeamte. In Einsätzen sind dabei 36 Polizisten und Polizistinnen leicht verletzt worden. Gewalt gegen Polizeibeamte ist schlichtweg nicht akzeptabel, dies wird mit dem Urteil auch durch die Justiz unterstrichen.

Quelle: PM der PD Bad Segeberg vom 21.11.2012 und PM der PD Bad Segeberg vom 21.11.2012

Allgemein Urteil

juris.de: Verwendung eines Transparents mit der Aufschrift „A.C.A.B.“ bei einem Fußballspiel als Beleidigung

Neues (wie ich finde Erfreuliches) in Sachen Rechtsprechung zum Thema A.C.A.B.

Mehr dazu unter:

https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA121103279&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp&fb_source=message

Allgemein Gewalt_gg_Polizisten Möchte_man_nicht_erleben

Winnender Zeitung: Polizei hat Germanitier ins Gericht gebracht

400 Euro Geldstrafe wegen Beamtenbeleidigung in zwei Fällen. Bis gestern eine Verhandlung im Amtsgericht mit diesem Urteil enden konnte, gab es einen Polizeieinsatz in der Kirchgasse, eine aufgebrochene Wohnungstür, einen verletzten Angeklagten und die Bekanntschaft mit „Germanitien“, einem eigenen Staat in Deutschland.

Quelle und mehr:
Artikel in der Online-Ausgabe der Winnender Zeitung vom 31.10.2012
http://www.zvw.de/inhalt.schorndorf-polizei-hat-germanitier-ins-gericht-gebracht.1c9cfc21-82f0-4dd0-b760-6023fb66ac7f.html

Manchen ist einfach nicht zu helfen…

Allgemein Gewalt_gg_Polizisten Urteil

Freiburg (BW): 900 Euro Geldstrafe für Beleidigung von Polizeibeamten

Bereits am 22. Juni 2012, kurz vor 23.00 Uhr, wurde eine Polizeistreife des Polizeireviers Freiburg-Nord auf dem Augustinerplatz von einem 46 Jahre alten Mann heftig beleidigt. Die ausgesprochenen Beleidigungen sind nicht zitierfähig.

Nunmehr erhielt der Mann die Rechnung für seine Beleidigungen: Die Staatsanwaltschaft Freiburg erwirkte einen Strafbefehl in Höhe von 900 EUR gegen den 46-Jährigen, der es künftig hoffentlich unterlassen wird Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte zu beschimpfen.

Quelle: PM der PD Freiburg vom 10.09.2012

Danke an T. für den Link!

Allgemein Gewalt_gg_Polizisten Urteil

General-Anzeiger: Er schlug und trat nach Türstehern und Polizisten

“Wegen Körperverletzung, Beleidigung und Widerstands gegen Polizeibeamte wurde ein 25-jähriger Meckenheimer jetzt nach einem Vorfall in einem Rheinbacher Club zu 2750 Euro Geldstrafe verurteilt. Die Kosten des Strafverfahrens vor dem Rheinbacher Amtsgericht kommen ebenfalls auf den Mann zu.

“Als die Polizei kam, ist er auch auf die los und hat nach denen getreten”, schilderte der Zeuge. Das bestätigte ein 52-jähriger Polizist: “Der Mann ließ sich auch durch die Fesselung nicht beeindrucken. Er trat weiter um sich, gegen die Türsteher und gegen uns, und beschimpfte uns unter anderem mit ,Bullenschweine, Dreckschweine’. Er war rücksichtslos und widerwärtig, obwohl er sich hier vor Gericht heute ganz anders gibt.”

…”

Quelle und mehr:
Artikel in der Online-Ausgabe des General-Anzeigers vom 09.08.2012
http://www.general-anzeiger-bonn.de/lokales/region/Er-schlug-und-trat-nach-Tuerstehern-und-Polizisten-article828297.html

 

Allgemein Urteil

kreiszeitung.de: Betrunkenen geweckt: Tritt gegen Polizist

Für einen Widerstand gegen Polizeibeamte sowie Beleidigungen derselben in betrunkenem Zustand beließ das Gericht in Langwedel es bei einer Verwarnung.

Quelle: Artikel vom 28.04.2012
http://www.kreiszeitung.de/nachrichten/landkreis-verden/langwedel/betrunkenen-geweckt-tritt-gegen-polizist-2295874.html?cmp=defrss&utm_medium=twitter&utm_source=twitterfeed

Allgemein Angriff

Hamburg: Mitarbeiter des DB-Sicherheitsdienstes angegriffen

Gefährliche Körperverletzung am S-Bahnsteig- Hamburger Bundespolizei verzeichnet zwölf Körperverletzungsdelikte am Wochenende-

Nach jetzigem Sachstand der Hamburger Bundespolizei wurden drei DB-Sicherheitsdienstmitarbeiter (w. 33, m. 26,49) am 25.02.2012 gegen 23.50 Uhr von einem “Schwarzfahrer” im S-Bahnhaltepunkt Rissen attackiert.

Der Beschuldigte (38) wurde zuvor durch die Kontrolleure in einer S-Bahn der Linie S 1 zwischen den Stationen Wedel und Rissen ohne Fahrschein angetroffen. Weiterhin konsumierte der Hamburger Alkohol in der S-Bahn. Zur Personalienfeststellung verließen alle Beteiligten die S-Bahn im Haltepunkt Rissen. Der Beschuldigte verweigerte die Personalienangaben; beleidigte die DB-Mitarbeiter auf übelste Weise und trat auf die Geschädigten ein (Arbeitsstiefel mit Stahlkappen). Einem Sicherheitsdienstmitarbeiter (49) biss der Beschuldigte in beide Hände.

Alarmierte Bundespolizisten stellten den Sülldorfer am Bahnsteig. Gegen den Beschuldigten leiteten die Polizeibeamten entsprechende Strafanzeigen (gefährliche Körperverletzung, Beleidigung, Erschleichen von Leistungen) ein. Nach Abschluss der bundespolizeilichen Maßnahmen wurde der Mann entlassen.

Die DB-Mitarbeiter haben von einer ärztlichen Versorgung vor Ort abgesehen. Über die Art der Verletzungen können von der Bundespolizei keine Angaben gemacht werden.

An diesem Wochenende (24.02. bis 26.02../12.00 Uhr) verzeichnete die Bundespolizeiinspektion Hamburg -12- Körperverletzungsdelikte. Die Bundespolizeiinspektion Hamburg ist für rund 190 km Bahnstrecke sowie 59 S-Bahnhaltepunkte / Bahnhöfe innerhalb der Stadt Hamburg zuständig. Die Hamburger Bundespolizei verzeichnet zunehmend, dass die Hemmschwelle zur Gewalt insbesondere bei Jugendlichen/Heranwachsenden unter Alkoholeinfluss abnimmt. Zur Bekämpfung von u. a. Rohheitsdelikten hat die Hamburger Bundespolizei im bahnpolizeilichen Bereich bereits seit Anfang Januar die polizeiliche Präsenz deutlich erhöht. Neben dem Regeldienst der Bundespolizeiinspektion Hamburg sind insbesondere Bundespolizisten der Mobilen Kontroll- und Überwachungseinheit sowie der Bundesbereitschaftspolizeien verstärkt (Gruppen- bis Zugstärke) auch in der Woche im bahnpolizeilichen Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinspektion Hamburg im Einsatz.

Quelle: PM der BPOLI Hamburg vom 26.02.2012

Ok, das sind keine Polizisten. Aber das zugrundeliegende Problem ist dasselbe.

Übrigens war ich kürzlich in Hamburg und war sehr dankbar für die DB-Sicherheitsdienstmitarbeiter. Danke für Euren Einsatz!

Allgemein Angriff Dämliche Vorurteile Gewalt_gg_Polizisten

Ratzeburg- Stadt / Wohnungsdurchsuchungen durch Kommissariat 5

In der Silvesternacht trat eine Personengruppe mit Angehörigen der rechten Szene strafrechtlich in Erscheinung. (Näheres hier.) Diese Personen skandierten Parolen und es wurde auch der “Hitler-Gruß” gezeigt. Nachdem Polizeibeamte vor Ort erschienen, kam es zu Rangeleien, Beleidigungen und Widerstandshandlungen.

In der Nacht zum 13. Januar 2012 kam es zu Farbschmierereien an öffentlichen Gebäuden, unter anderem war das Rathaus betroffen. Diese gesprühten Parolen hatten volksverhetzende Inhalte und erfüllten zudem den Tatbestand der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten.

Die polizeilichen Ermittlungen ergaben nun konkrete Anhaltspunkte. Die bisher unbekannten Täter haben offensichtlich einen engen Bezug zu einem Wohnhaus, das als Anlaufstelle der rechten Szene bekannt ist. Dieses liegt in der Ratzeburger Innenstadt.

Die Staatsanwaltschaft Lübeck beantragte in Zusammenarbeit mit dem Kommissariat 5 der Bezirkskriminalinspektion Lübeck einen Durchsuchungsbeschluss. Dieser wurde gestern durch einen Richter am Amtsgericht Lübeck erlassen.

Am heutigen Donnerstagmorgen, 19. Januar 2012, wurden in dem Haus mehrere Wohnungen von Beamten des Kommissariats 5 mit Unterstützung der Polizei Ratzeburg durchsucht.

Hierbei wurden unter anderem Mobiltelefone, Computer sowie diverse Farbsprühdosen beschlagnahmt. Die Asservate werden nun auf mögliche beweiserhebliche Inhalte ausgewertet.

Quelle: PM der PD Lübeck vom 19.01.2012

Allgemein Gewalt_gg_Polizisten Urteil

Zwei Urteile zum Thema A.C.A.B.

Hier zwei Urteile, die ein wenig die bestehende Rechtslage erläutern.

Urteil 1:

“All Cops Are Bastards”-Fall: “A.C.A.B.”-Banner im Fußballstadion stellt keine strafbare Beleidung dar

Wer ein Banner mit den Buchstaben “A.C.A.B.” (“All Cops Are Bastards”) im Fußballstadion öffentlich hochhält, kann nicht wegen Beleidung bestraft werden. Dies entschied das Landgericht Karlsruhe und bestätigte ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Karlsruhe.

Quelle und mehr:
http://www.kostenlose-urteile.de/LG-Karlsruhe_11-Ns-410-Js-581511_All-Cops-Are-Bastards-Fall-ACAB-Banner-im-Fussballstadion-stellt-keine-strafbare-Beleidung-dar.news12878.htm?nl11

Urteil 2:

Beleidigung eines Polizeibeamten durch Äußerung der Buchstabenfolge “A.C.A.B.”

Wer einem Polizisten die Abkürzung “A.C.A.B.” an den Kopf wirft, muss mit einem Bußgeld rechnen. Dies geht aus einer Entscheidung des OLG Stuttgart hervor, das einen 18-Jährigen wegen Beleidigung zur Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 200.- € verurteilte.

Quelle und mehr:
http://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Stuttgart_1-Ss-32908_Beleidigung-eines-Polizeibeamten-durch-Aeusserung-der-Buchstabenfolge-ACAB.news6327.htm

 

Mir persönlich gefällt die Rechtsprechung in Sachen Kollektivbeleidigung übrigens gar nicht. Aber es ist wie es ist und ich werde jetzt nicht anfangen, mit Mollis um mich zu werden, so wie gewisse andere Leute das in Dessau getan haben.

lichen Dank an PB für einen der Links und an die CPV für den anderen.

 

 

Allgemein Angriff Gewalt_gg_Polizisten

Waiblingen (BW): Ermittlungen wegen Übergriffe gegen Polizeibeamte abgeschlossen

Wie bereits berichtet war es in der Nacht zum 1.11.2011 in Winnenden zu massiven Übergriffen gegen Polizeibeamte gekommen. Nachdem ein Täter einer Körperverletzung in einer Gaststätte am Kronenplatz vorläufig festgenommen worden war, hatten sich die Gaststätteninhaberin und weitere Gäste mit dem Täter solidarisiert und die eingesetzten Polizeibeamten angegriffen. Nur durch Unterstützung sämtlicher im Rems-Murr-Kreis verfügbaren Polizeistreifen gelang es die Lage zu beruhigen. Bei dem Einsatz war ein Beamter durch einen Schlag kurzzeitig bewusstlos und schwer verletzt worden. Sechs weitere Beamte wurden leicht verletzt. Drei der verletzten Beamten waren in der Folge für mehrere Tage dienstunfähig.

Die polizeilichen Ermittlungen sind inzwischen abgeschlossen und die Akte wird in Kürze der Staatsanwaltschaft Stuttgart zur weiteren Entscheidung vorgelegt. Die Kriminalpolizei Waiblingen hatte kurzzeitig eine 20-köpfige Ermittlungsgruppe eingerichtet. In circa 700 Arbeitsstunden wurde der Sachverhalt umfassend aufgehellt und unter anderem 57 Vernehmungen durchgeführt.

Schließlich konnten 18 Personen, 14 Männer und 4 Frauen, als Tatverdächtige ermittelt werden. Den Personen, im Alter zwischen 17 und 33 Jahren, werden verschiedene Delikte, wie Landfriedensbruch, gefährliche Körperverletzung, Widerstand gegen Polizeibeamte und Beleidigung, vorgeworfen.

Die bei dem Einsatz verletzten Beamten befinden sich allesamt wieder im Dienst.

Quelle: PM der PD Waiblingen vom 23.11.2011

lichen Dank an LB für die Zuarbeit!

 

Allgemein Gewalt_gg_Polizisten

Erst denken, dann posten

Polizisten müssen sich zwar im Dienstalltag viel anhören, allerdings ist auch deren Schmerzgrenze irgendwann erreicht. So geschehen dieser Tage in Burghaun. Allerdings wohnt die 24 Jahre alte Beschuldigte nur dort, die Beleidigung gegen die Hünfelder Polizisten war im World Wide Web (www.), also weltweit. Die 24-Jährige hatte nämlich bei Facebook mit einem Freund gepostet. Dies taten die beiden öffentlich, das heißt über die Pinwand des Freundes. Im Verlaufe dieses öffentlichen Gesprächs – allein mehrere hundert “Freunde” der Beiden konnten an dieser Unterhaltung teilhaben – wurde zunächst die ehemalige Vermieterin beleidigt. In der weiteren Folge schrieb dann die Burghaunerin sehr beleidigende Worte gegen Hünfelder Polizisten. Leider hatte sie nicht bedacht, dass dieses “Posting” und die dazugehörigen “Kommentare” vielleicht gesehen und gelesen wird. Nun muss sich die 24-jährige Frau wegen Beleidigung von Vollzugsbeamten verantworten.

Quelle: PM des PP Osthessen vom 17.11.2011

lichen Dank an HB für die Zuarbeit!

Allgemein Angriff Demo Gewalt_gg_Polizisten Urteil

Urteil wegen Beleidigung einer Polizistin

Offenbar darf man mittlerweile die unglaublichten Dinge sagen, wenn man nur hinterher glaubhaft versichert, man habe es nicht so gemeint. Interpretiere ich das richtig, dass ich meine Umwelt jetzt durchbeleidigen darf und nur noch sagen muss, ich hätte es nicht so gemeint?

http://www.fr-online.de/rhein-main/polizistin-beleidigt/-/1472796/8455812/-/index.html