Tag Archives: Antitotalitarismus

Allgemein Bravo

Dortmund (NRW): Großeinsatz gegen Rechtsextreme – Polizei zieht erste Bilanz

Exemplarisch für alle Meldungen zu dieser großen Razzia:

“Ich teile die politische Einschätzung des Innenministers zur Gefahr des Rechtsextremismus und begrüße daher das heutige Verbot als konsequente Reaktion einer wehrhaften Demokratie”, sagte Polizeipräsident Norbert Wesseler in einer ersten Reaktion.

Mit einem Großaufgebot hat die Dortmunder Polizei heute Morgen 93 Objekte in Dortmund, Hamm, Bochum, Lünen, Essen, Unna, Gelsenkirchen, Münster, Herdecke, Schwerte und Bielefeld der vom Innenminister verbotenen Rechtsextremen Vereinigungen durchsucht.

Mittlerweile sind die Durchsuchungen an allen Objekten abgeschlossen. Es wurde zahlreiches Beweismaterial sichergestellt. Dabei handelt es sich um Reizstoffsprühgeräte, Schutzschilde, Vermummungsmaterial, Teleskopschlagstöcke, Propagandamaterial, Datenträger, Computer und mobile Kommunikationsmittel, NS-Devotionalien, Schusswaffen, einen Kleinbus, …….

Offenbar wurden die Rechtsextremen durch den von langer Hand vorbereiteten Einsatz völlig überrascht. An vielen der Privatadressen wurden sie von Polizeikräften aus dem Schlaf gerissen. Bereits um kurz nach 05:00 Uhr wurden die ersten Verbotsverfügungen in Justizvollzugsanstalten übergeben und setzte somit das Verbot in Kraft.

Eine erste sichtbare, offenbar verabredete Gegenreaktion erfolgte gegen kurz nach 09:00 Uhr, als ein Protagonist des verbotenen Dortmunder Vereins eine Spontandemonstration “Gegen polizeiliche Willkür” anmeldete. Diese wurde, wie bereits berichtet, von der Polizei aufgelöst.

Der Einsatzleiter, Leitender Kriminaldirektor Ulrich Kuhne, hob den hohen logistischen Aufwand des Einsatzes hervor und lobte das Engagement aller beteiligten Polizeibeamten die zum Gelingen des Einsatzes beigetragen haben.

“Wir haben in Dortmund bereits in der Vergangenheit den Rechtsextremisten gezeigt, dass wir ihnen auf den Füßen stehen werden. Dies haben wir durch die Arbeit unserer Ermittlungsgruppe “Kein Raum für Rechtsextreme” deutlich gemacht. Die hier gewonnenen Erkenntnisse trugen wesentlich zur Umsetzung des Vereinsverbotes bei”, erläuterte der Polizeipräsident. “Das heutige Verbot ist ein Erfolg gegen den Rechtsextremismus in der Region Dortmund und Hamm, ein ungeheuer schwerer Schlag in die Vereinsstrukturen, das Vermögen und die Logistik. Gerade deswegen müssen und werden wir unseren Kurs konsequent fortsetzen.”

Quelle: PM des PP Dortmund vom 23.08.2012

Vorab: Ich bin sehr froh, dass diese Razzien stattgefunden habe. Ich finde Rechtsextremismus und die Menschen verachtende Ideologie, die dahinter steckt, verachtenswert und ekelhaft.

Aber fällt eigentlich nur mir auf, dass keiner auf den Zug aufgesprungen ist “Gegen polizeiliche Willkür”? Wird eine ähnliche Razzia im sehr linken Milieu durchgeführt, ist der Aufschrei groß. Ich erinnere da nur an die Wohnungsdurchsuchung eines Jenaer Pfarrers. Da entblödeten sich sogar Parlamentarier und Bischöfinnen nicht, von einer “rechtswidrigen” Durchsuchung zu sprechen. Und viele Presseprodukte nahmen den Ball fröhlich auf. Dabei hätte ein Blick ins Gesetz diesen Vorwurf zügig entkräften können. Hier mein damaliger Blogbeitrag zu diesen Vorgängen.

Soweit zu dem Thema, wie blind diese Republik auf dem rechten Auge sei…

Selbst auf die Gefahr hin, mich zu wiederholen: Wo ist eigentlich der gute, alte Antitotalitarismus-Konsens hin? 

 

Allgemein Kritik

Innenminister Gall: Bericht zu Kontakten zweier Polizisten zum Ku Klux Klan vorgelegt – extremer Ausnahmefall

Der von Innenminister Reinhold Gall bei Landespolizeipräsident Wolf Hammann angeforderte Bericht bestätigt, dass zwei Polizisten von Spätherbst 2001 bis längstens September 2002 in engem Kontakt zum European White Knights of the Ku Klux Klan (EWK KKK) und dessen damaligem Leiter standen. Spätestens Ende 2003 habe sich der EWK KKK aufgelöst. Die beiden, damals im Einsatz bei der Bereitschaftspolizei in Böblingen, seien im Jahre 2005 beamtenrechtlich mit Rügen bedacht worden.

Die Gründe für die lange Zeitdauer des Verfahrens seien heute nicht mehr lückenlos nachvollziehbar, sagte Landespolizeipräsident Hammann in Stuttgart. Auf der Basis des jetzt noch recherchierbaren Sachverhalts, nachdem für die Personal- und Disziplinarakten längst ein Verwertungsverbot gelte, sei die Entfernung aus dem Dienst damals zumindest bei dem längst verbeamteten Polizisten wohl nicht in Betracht gekommen. Beide hätten keine Straftaten begangen, sie seien im EWK KKK auch nicht öffentlichkeitswirksam aktiv geworden. Hammann teilte mit, dass die beiden Beamten nach wie vor der Polizei Baden-Württemberg angehörten.

„Auf Basis der Untersuchungsergebnisse und der zwingenden Löschungsfristen und Verwertungsverbote des Disziplinarrechts sind weitere Maßnahmen gegen die Polizisten aus Rechtsgründen nicht möglich“, stellte Innenminister Reinhold Gall fest. Neue Sachverhalte, die eine Wiederaufnahme der Verfahren rechtfertigten, hätten sich laut Bericht des Landespolizeipräsidenten nicht gezeigt.

Der Minister ist davon überzeugt, dass es sich bei den Kontakten der zwei Polizisten zu einer rassistischen Vereinigung wie dem EWK KKK um einen extremen Ausnahmefall handele. Er werde sicherstellen, dass disziplinarische Aufarbeitungen künftig zügig erfolgten und transparent gemacht würden. Dass die Polizei Baden-Württemberg mit ihren rund 30.000 Bediensteten kein Hort für Rechtsextremismus sei, belege auch die Bilanz für die vergangenen zehn Jahre.

In diesem Zeitraum seien landesweit nur rund 25 Vorkommnisse mit rechtsextremem oder fremdenfeindlichem Hintergrund in der Polizei ermittelt worden, berichtete Landespolizeipräsident Hammann. Drei Fälle davon seien noch anhängig. Er hatte die Dienststellen nicht nur nach straf- und disziplinarrechtlichen Ermittlungen, sondern auch nach anderen bekannten Sachverhalten inner- und außerhalb des Dienstes befragt.

Nach Aussage des Landespolizeipräsidenten hat die Erhebung gezeigt, dass relevante Vorkommnisse von der Polizei bei der Staatsanwaltschaft angezeigt und von der Polizei selbst disziplinarrechtlich verfolgt würden. Dabei ging es im Wesentlichen um das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, rechtsextreme oder fremdenfeindliche Äußerungen und – in einem Fall – den Straftatbestand der Volksverhetzung. Aufgefallen waren auch vier Auszubildende, wovon drei nicht mehr bei der Polizei seien, erläuterte Hammann. Nach strafrechtlichen Ermittlungen seien zahlreiche Verfahren von der Staatsanwaltschaft eingestellt worden. Zur Verurteilung zu einer Geldstrafe kam es in dem Fall wegen Volksverhetzung. Das Disziplinarverfahren in diesem Fall habe eine beamtenrechtliche Zurückstufung ergeben.

Innenminister Gall zeigte sich mit dem Landespolizeipräsidenten darin einig, dass es trotz der geringen Zahl an rechtsextremistischen Vorfällen in der Polizei noch Verbesserungspotenzial gebe. So soll es insbesondere weitere Verschärfungen beim Einstellungsverfahren geben, indem die Bewerber künftig explizit zur Mitgliedschaft in Organisationen mit verfassungsfeindlichen Zielen gefragt werden. Eine Sensibilisierung der Einstellungsberater (Schaffung eines Anforderungsprofils für diese Aufgabe und spezifische Fortbildung) werde im Einstellungsverfahren zu einer weiteren Qualitätssteigerung führen.

Gut aufgestellt sieht der Minister die Polizei bei der Ausbildung. Hier werde das Thema „Extremismus“ und das öffentliche Dienstrecht intensiv aufgegriffen. Auch in der Fortbildung seien Themen wie Multikulturalität oder interkulturelle Kompetenz eingeführt, ebenso gebe es Seminare zum Erkennen von disziplinarrechtlich relevantem Fehlverhalten. Möglichen extremistischen Tendenzen bei einzelnen Polizeibeamten soll künftig insbesondere auch durch die Einrichtung einer internen Ansprechstelle für Polizisten sowie durch eine anonymisierte Gesamtstatistik über Dienstvergehen bei der Polizei entgegengewirkt werden.

Quelle: PM des Innenministeriums Baden-Württemberg vom 22.08.2012

Allgemein Widerliches Wie blöd kann man sein?

BDK: Für Extremisten ist in der Polizei kein Platz

“”Ob Ku-Klux-Klan, Jihad Unterstützer oder Antifa, Extremisten haben in der Polizei nichts zu suchen”, ist die eindeutige Feststellung des BDK-Bundesvorsitzenden André Schulz.”

Quelle und mehr:

http://www.bdk.de/der-bdk/aktuelles/fur-extremisten-ist-in-der-polizei-kein-platz-polizisten-aus-baden-wurttemberg-sollen-mitglieder-des-ku-klux-klan-gewesen-sein?utm_source=twitterfeed&utm_medium=facebook

Ja, damit trifft der BDK ganz gut, was ich dazu denke. Wobei ich immer noch keine offizielle Stellungnahme des Innenministeriums dazu gesehen habe. Kann mir da jemand der Leser weiterhelfen?

Gestern hatte ich zuerst einmal leichte Schwierigkeiten zu glauben, dass es den Ku-Klux-Klan in Deutschland überhaupt gibt. Als gäbe es nicht genug ekelhafte Vereinigungen… aber ich muss es wohl glauben. Dann hatte ich wirklich Probleme zu glauben, dass Polizeibeamten sich solchen Vereinigungen anschließen, ohne dass es Konsequenzen hat.

Allgemein

Polizei Sachsen: Aktenübergabe an den Untersuchungsausschuss erfolgt

Das Sächsische Staatsministerium des Innern, das Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen und das Landeskriminalamt Sachsen haben dem Landtag umfangreiche Unterlagen übergeben, welche der Untersuchungsausschuss „Neonazistische Terrornetzwerke in Sachsen“ Anfang Mai 2012 angefordert hatte. Hintergrund sind mehrere Beweisbeschlüsse, die der Untersuchungsausschuss in seiner zweiten Sitzung am 30. April 2012 gefasst hatte. Der Rechercheaufwand war erheblich, da der Untersuchungszeitraum bis zum 3.Oktober 1990 zurückreicht.

Ebenso wurden dem Bundestagsuntersuchungsausschuss „Terrorgruppe nationalsozialistischer Untergrund“  in den vergangenen Wochen bereits ein großer Teil der Akten und Unterlagen übersandt, die auf der Grundlage von Beweisbeschlüssen angefordert  wurden.

Quelle: PM der Polizei Sachsen vom 07.06.2012

Allgemein

GdP: Politisch motivierte Gewalt nicht länger hinnehmbar

Als nicht länger hinnehmbar bezeichnete der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Bernhard Witthaut, die massive Zunahme der Gewaltbereitschaft extremistischer Straftäter. Angesichts der aktuell bekannt gewordenen deutlich gestiegenen Zahlen der politisch motivierten Kriminalität forderte der GdP-Bundesvorsitzende von allen etablierten Parteien eine klare Abgrenzung gegenüber jeder Form des politischen Extremismus, gemeinsame Anti-Gewalt-Initiativen sowie ein klares Bekenntnis zur deutschen Polizei.

Witthaut: „Seit Jahren werden Polizeibeamtinnen und -beamte von Autonomen, Neonazis und Fundamentalisten auf brutale, menschenverachtende Weise attackiert. Für Links- wie Rechtsextreme oder religiös-radikale Fanatiker stellen Polizistinnen und Polizisten keine Menschen dar, sondern sind allein Zielscheibe des Hasses auf den demokratischen Staat.“ Witthaut forderte eine eindeutige Abgrenzung aller demokratischen Kräfte von politisch motivierter Gewalt. Der GdP-Vorsitzende: „Es reicht nicht aus, sich nur von Gewalt zu distanzieren. Den verworrenen Thesen des gewaltbereiten politischen Extremismus, ganz egal, ob links oder rechts, muss entschieden entgegengetreten werden. Sie müssen von allen Demokraten als blanke Aufrufe zur Gewalt gegen Polizei und Staat gebrandmarkt werden.

Bundesweit seien 2011 30.216 Straftaten der politisch motivierten Kriminalität registriert worden. Das entspreche einem Anstieg von über elf Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die Zahl der politisch motivierten Gewalttaten habe um fast 18 Prozent zugenommen und bilde den Höchststand bei politisch motivierten Gewalttaten seit Einführung des derzeitigen Definitionssystems im Jahr 2001. Straftaten gegen die Polizei nahmen um nahezu 15 Prozent zu. Mit 3.317 Fällen (1.284 Gewalttaten) sei auch hier ein Höchstwert erreicht worde

Quelle: PM der GdP vom 11.05.2012

Allgemein Demo Gewalt_gg_Polizisten

gmx.de: Polizei fürchtet weitere Salafisten-Krawalle

Nach dem Angriff auf Bonner Polizisten durch Salafisten hat das Innenminsiterium NRW für heute mehr als 100 radikalislamischen Moslems verboten, die Kölner Innenstadt zu betreten, in der ebenfalls eine Pro NRW-Demo stattfindet.

Zudem wurde Pro NRW verboten, vor Moscheen Karrikaturen zu zeigen. Dieses Verbot dürfte allerdings von sämtlichen Verwaltungsgerichten gekippt werden, da das VG Minden in dieser Frage bereits entschieden hat. Für die Gerichtsbarkeit ist das Recht auf freie Meinungsäußerung unantastbar.

Der Täter der Angriffe auf die Bonner Polizisten hat gestanden. Als Motiv gibt er an, die Karrikaturen haben alle Moslems beleidigt. Er will keine Tötungsabsicht gehabt haben.

Artikel vom 08.05.2012
http://www.gmx.net/themen/nachrichten/deutschland/9494dlm-rechtsextreme-partei-mohammed-karikaturen-zeigen

Allgemein Widerliches

GBA: Haftbefehl gegen die Brandstifterin von Zwickau

Haftbefehl gegen die Brandstifterin von Zwickau wegen mutmaßlicher Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung “Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)”

Auf Antrag der Bundesanwaltschaft hat der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs heute Abend (13. November 2011) Haftbefehl gegen die

36-jährige deutsche Staatsangehörige Beate Z.

wegen des dringenden Verdachts der Gründung und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung sowie der besonders schweren Brandstiftung erlassen (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, § 306a Abs. 1 Nr. 1, § 306b Abs. 2 Nr. 2, § 53 StGB).

Die Beschuldigte ist dringend verdächtig, im Jahr 1998 gemeinsam mit den am 4. November 2011 verstorbenen Uwe B. und Uwe M. eine rechtsextremistische Gruppierung gegründet zu haben, die sich zuletzt als “Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)” bezeichnete. Im Jahr 2007 soll sich der gesondert verfolgte Holger G. der terroristischen Organisation angeschlossen haben (vgl. Pressemitteilung Nr. 36 vom 13. November 2011). Zweck der Vereinigung soll es gewesen sein, aus einer fremden- und staatsfeindlichen Gesinnung heraus vor allem Mitbürger ausländischer Herkunft zu töten. Nach den bisherigen Erkenntnissen ist der “NSU” für die sogenannten Imbissbudenmorde der Jahre 2000 bis 2006 verantwortlich, bei denen in Nürnberg, Hamburg, München, Rostock, Dortmund und Kassel insgesamt neun Menschen getötet wurden, davon acht türkischer und einer griechischer Herkunft. Darüber hinaus sollen Mitglieder des “NSU” den Mordanschlag auf zwei Polizisten in Heilbronn vom 25. April 2007 verübt haben.

Der Beschuldigten wird darüber hinaus vorgeworfen, am 4. November 2011 die Wohnung in Eisenach, die sie zuletzt gemeinsam mit den verstorbenen “NSU”-Mitgliedern Uwe B. und Uwe. M. bewohnt hatte, in Brand gesetzt zu haben. Sie soll beabsichtigt haben, Beweismittel zu vernichten, um ihre Beteiligung an der “NSU” und die Gewalttaten der terroristischen Vereinigung zu verdecken.

Gegenstand der Ermittlungen gegen die Beschuldigte ist auch weiterhin der Anfangsverdacht einer unmittelbaren Tatbeteiligung an den sogenannten Imbissmorden und dem Mordanschlag auf die beiden Heilbronner Polizisten.

Die Beschuldigte befindet sich nunmehr aufgrund des Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs in Untersuchungshaft. Der ursprüngliche Haftbefehl des Amtsgerichts Zwickau wurde aufgehoben.

Weitergehende Auskünfte können derzeit nicht erteilt werden.

Quelle: PM der GBA vom 13.11.2011

Allgemein Widerliches

BDK: Welche Rolle spielt der Verfassungsschutz?

Jede Form von Extremismus ist eine erhebliche Bedrohung für unser Land

“Extremismus, egal ob rechts, links oder islamistisch motiviert, stellt eine erhebliche Bedrohung für unser Land da. Die Ermittlungen zu entsprechenden Straftaten und zum Täterkreis sind meistens sehr komplex, langwierig und personalintensiv. Was wir bisher zu der Gruppierung rund um die beiden in einem Wohnmobil in Eisenach erschossen aufgefundenen Männer wissen, scheint dem Rechtsextremismus aber eine neue Dimension zu geben”, beschreibt der BDK-Bundesvorsitzende André Schulz die aktuelle Situation.

“Es erfordert nun kriminalistische, analytische, organisatorische und logistische Höchstleistungen, wenn es die möglichen Verbindungen der Tatkomplexe des Mordes an der Kollegin in Heilbronn, der Mehrfachmorde mit derselben Waffe an acht Türken und einem Griechen und den Raub- und weiteren Straftaten, wie den Anschlägen in Köln und Düsseldorf, der Tätergruppe aus Zwickau zu ermitteln gilt”, sagt der BDK-Bundesvorsitzende André Schulz im Wissen um den bevorstehenden Ermittlungsaufwand.

“Mutmaßungen sind in so einem Ermittlungsfall fehl am Platze, aber es verwundert schon sehr, wie schnell sich die Bundesgeneralstaatsanwaltschaft nach der Explosion des Hauses in Zwickau und dem Auffinden der Leichen der beiden Täter zur Gruppierung der Täter festgelegt hat und wie schnell über zwei Dutzend Aktenordner mit Erkenntnisse über die Täter präsentiert werden konnten.

Hier bin ich sehr auf die Ermittlungen, speziell zur Rolle des Verfassungsschutzes, gespannt”, so der BDK-Bundesvorsitzende André Schulz.

“Wenn es sich verfestigen sollte, dass hier möglicherweise eine rechtsterroristische Gruppierung geraubt und gemordet hat, werden wir eine personelle Verschiebung der Kriminalistinnen und Kriminalisten in diesen Ermittlungsbereich des polizeilichen Staatsschutzes feststellen”, sagt der BDK-Bundesvorsitzende André Schulz.

“Ich erwarte, dass das bekannt zu kleine Personal-Betttuch der Sicherheitsbehörden, wie in den letzten Jahren schon mehrfach praktiziert, dann aus anderen Bereichen, so z.B. der Bekämpfung des islamistischen Extremismus, abgezogen und in die Ermittlungen zur Erkenntnisgewinnung des Rechtsterrorismus gesteckt wird”, ist die Einschätzung des BDK-Bundesvorsitzende André Schulz und weiter, “ein gefährliches und riskantes Spiel der Verantwortlichen, denn dann droht in den anderen, den vernachlässigten Bereichen, Informationsverlust und damit die Entstehung von “blinden Flecken”.

Quelle: PM des BDK vom 13.11.2011

 

Allgemein Gewalt_gg_Polizisten

Festnahme eines mutmaßlichen Mitglieds der terroristischen Vereinigung “Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)

Die Bundesanwaltschaft hat heute (13. November 2011)

den 37-jährigen deutschen Staatsangehörigen Holger G.

in der Nähe von Hannover durch Beamte des Landeskriminalamts Niedersachsen festnehmen lassen. Zudem wird die Wohnung des Beschuldigten durch Beamte des Bundeskriminalamts durchsucht.

Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, sich als Mitglied an der terroristischen Vereinigung “Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)” beteiligt zu haben (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB).

Bei der “NSU” handelt es sich um eine rechtsextremistische Gruppierung, die für die sogenannten Imbissbudenmorde der Jahre 2000 bis 2006 und den Mordanschlag auf zwei Polizisten in Heilbronn vom 25. April 2007 verantwortlich sein soll.

Nach ersten Erkenntnissen war davon auszugehen, dass der “NSU” sich aus den am 4. November 2011 nahe Eisenach tot aufgefundenen Uwe B. und Uwe M. sowie der gesondert verfolgten Beate Z. zusammensetzte (vgl. Pressemitteilung Nr. 35 vom 11. November 2011). Die weiteren Ermittlungen haben ergeben, dass auch der Beschuldigte Holger G. dringend verdächtig ist, sich als Mitglied an der terroristischen Vereinigung beteiligt zu haben. Holger G. stand seit Ende der 1990er Jahre mit den übrigen Mitgliedern des “NSU” in Kontakt. Er soll deren fremdenfeindliche Einstellung geteilt haben und in dieselben rechtsextremistischen Kreise wie sie eingebunden gewesen sein. Holger G. soll den drei übrigen, im Verborgenen agierenden Mitgliedern der Vereinigung 2007 seinen Führerschein und vor etwa vier Monaten seinen Reisepass zur Verfügung gestellt haben. Zudem soll er mehrfach Wohnmobile für die Gruppierung angemietet haben. Eines der Fahrzeuge soll bei dem Mordanschlag auf die Heilbronner Polizisten genutzt worden sein.

Gegenstand der Ermittlungen ist auch die mögliche unmittelbare Tatbeteiligung des Beschuldigten an den Mordtaten des “NSU”.

Die Bundesanwaltschaft wird den Beschuldigten morgen dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorführen und Haftbefehl gegen Holger G. beantragen.

Weitergehende Auskünfte können derzeit nicht erteilt werden.

Quelle: PM der GBA vom 13.11.2011

Allgemein Gewalt_gg_Polizisten

Bundesanwaltschaft übernimmt Ermittlungen wegen des Mordanschlags auf zwei Polizisten in Heilbronn sowie der bundesweiten Mordserie zum Nachteil von acht türkischstämmigen und einem griechischen Opfer

Die Bundesanwaltschaft hat heute (11. November 2011) die Ermittlungen wegen des Mordanschlags auf zwei Polizisten in Heilbronn im April 2007, der Mordserie im Zeitraum von September 2000 bis April 2006 zum Nachteil von acht türkischstämmigen und einem griechischen Opfer in mehreren deutschen Städten sowie der schweren Brandstiftung in Zwickau vom 4. November 2011 übernommen.

Es liegen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür vor, dass die Mordtaten einer rechtsextremistischen Gruppierung zuzurechnen sind.

Im Wohnmobil der am 4. November 2011 nahe Eisenach tot aufgefundenen Uwe B. und Uwe M. wurden die Dienstwaffen der Heilbronner Polizisten sichergestellt. In der Wohnung der Männer in Zwickau wurde zudem die Pistole aufgefunden, mit der in den Jahren 2000 bis 2006 die sogenannten Döner-Morde verübt wurden. Nach den bisherigen Erkenntnissen verfügten die verstorbenen Männer wie auch ihre mittlerweile verhaftete Gefährtin Beate Z. bereits Ende der 1990er Jahre über Verbindungen zu rechtsextremistischen Kreisen. Bei der Durchsuchung der Zwickauer Wohnung wurde außerdem Beweismaterial sichergestellt, das auf eine rechtsextremistische Motivation der Mordtaten hindeutet.

Es besteht deshalb gegen die Beschuldigte Beate Z. der Anfangsverdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung in Tateinheit mit Mord und versuchtem Mord sowie der schweren Brandstiftung (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, § 211, § 306a, § 22, § 23 StGB). Gegenstand des Ermittlungsverfahrens ist auch die Verstrickung möglicher weiterer Personen aus rechtsextremistischen Kreisen in die Taten.

Mit den polizeilichen Ermittlungen hat die Bundesanwaltschaft das Bundeskriminalamt in Zusammenarbeit mit den Landeskriminalämtern Baden-Württemberg, Sachsen und Thüringen beauftragt.

Weitergehende Auskünfte können derzeit nicht erteilt werden.

Quelle: PM der GBA vom 11.11.2011

 

Allgemein

Soko “Rex” durchsucht in Nordrhein-Westfalen

Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Dresden hat das Landeskriminalamt Sachsen heute früh sechs Wohnungen im Großraum Köln/Aachen durchsucht. Die Maßnahmen richten sich gegen 6 Beschuldigte im Alter zwischen 23 und 40 Jahren. Sie werden verdächtigt, am 19. Februar 2011 in Dresden ein linkes Wohnprojekt angegriffen zu haben, indem sie Steine und andere Gegenstände gegen die Fassade warfen. Dadurch entstand ein erheblicher Sachschaden, Fenster und Türen wurden stark beschädigt.

Die Staatsanwaltschaft Dresden leitete daraufhin ein Verfahren wegen des Verdachts des besonders schweren Falls des Landfriedensbruchs nach §§ 125, 125a StGB ein und beauftragte die Sonderkommission Rechtsextremismus mit den Ermittlungen. Das Gesetz sieht einen Strafrahmen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe vor.

Bei den Durchsuchungen konnten die Beamten u.a. PCs, diverse Speichermedien, Handys und eine Fotokamera sicherstellen.

Insgesamt waren 10 Beamte des LKA Sachsen und 26 Beamte aus Nordrhein-Westfalen im Einsatz.

Die Ermittlungen dauern an.

Quelle: PM des LKA Sachsen vom 13.10.2011, 14 Uhr

Ich warte nun seit 24 Stunden und 28 Minuten auf die Empörungswelle. Hier hat doch die sächsische Polizei in einem anderen Bundesland durchsucht. Angeblich darf sie das doch gar nicht. Zumindest war in einem vergleichbaren Fall in Jena die Empörung groß… (vergleiche hier).Natürlich darf sie das hier genau so wie sie es in Jena durfte, weil das StGB Bundesgesetz ist.

Oder sollte diese Stille damit zu tun haben, dass hier die “richtigen Leute” durchsucht wurden? Oder ist das gar zu zynisch von mir, das anzunehmen?

Allgemein Angriff Gewalt_gg_Polizisten Urteil

Kassel (Hessen): Strafe für Hakenkreuze und Angriff auf Polizei

“Zusammen wandern habe man wollen. Und Kriegsgräber pflegen. Und sich bei den Hausaufgaben helfen. Was die ehemaligen Mitglieder einer ominösen „Deutschen Hilfsorganisation“ (DHO) im Kasseler Amtsgericht erzählten, ließ an Pfadfinder denken. An tiefbraune allerdings: Die DHO, die im vergangenen Jahr von einem Maurerlehrling und einem Bundeswehrsoldaten in Kassel gegründet wurde, verstand sich als rechtsextreme Kameradschaft.

Doch der 22-Jährige ließ sich nicht festnehmen, sondern wehrte sich und rammte dabei den Kopf eines Beamten, der im Gerangel gestolpert war, zweimal aufs Straßenpflaster.”

Quelle und mehr:

http://www.hna.de/nachrichten/stadt-kassel/kassel/strafe-hakenkreuze-angriff-polizei-1397262.html

Über das Urteil lässt sich streiten. Wobei ich die Sache mit der Zusammenfassung des Tagebuchs der Anne Frank für das Mädchen eine tolle Idee finde. Ob der junge Mann für seinen Gewaltakt gegen einen Polizisten nicht zu gut weggekommen ist, kann man sicherlich trefflich diskutieren. Auch wenn man keine Ahnung hat, was Hakenkreuze überhaupt bedeuten, sollte man wohl wissen, was Schmerzen sind.

Diesen Artikel finde ich dennoch in vielerlei Hinsicht sehr bemerkenswert.

Zuerst einmal sind mir die Kommentare positiv aufgefallen. Wo sind denn die ganzen Polizistenfeinde geblieben? Schön, dass auch mal ganz normale Leute zum Kommentieren gekommen sind.

Na ja, und so weit dazu, wie blind doch angeblich Polizei und Justiz auf dem rechten Auge seien…

Allgemein Dämliche Vorurteile Demo

Husum: Polizei verhindert Spontandemo von Rechtsextremisten

Dies all jenen ins Stammbuch, die die ebenso falsche wie schwachsinnige Theorie gebetsmühlenartig widerkäuen, die Polizei kollaboriere mit den Rechtsextremisten:

“Am 01.05.11 gegen 08:33h fielen Polizeibeamten in Schleswig-Holstein verdächtige Fahrzeugbewegungen auf der A 7 in Fahrtrichtung Norden auf. Es handelte sich um 11 Fahrzeuge aus Schleswig-Holstein und Hamburg, die mit Personen des rechten Spektrums besetzt waren. Die Fahrzeuge wurden durch Polizeibeamte begleitet, Fahrziel war Husum. Die Insassen verließen die Fahrzeuge in der Innenstadt und rollten Transparente aus. Im weiteren Verlauf wurden unter anderem Sachbeschädigungen an den Ständen auf einer Gewerkschaftsveranstaltung begangen, nur kurz darauf entfernten sich die Personen fluchtartig über die B 201. Im Bereich Hollingstedt konnten sie größtenteils gestellt werden. Die Identität der Insassen wurde festgestellt, Durchsuchungen der Personen und Fahrzeuge durchgeführt. Nach der Sicherstellung von den Transparenten, Pfefferspray und einem Schlagstock und der Beendigung der polizeilichen Maßnahmen vor Ort wurden die Fahrzeuge zurück in die unterschiedlichen Landesteile polizeilich begleitet. Der Einsatz endete gegen 13:oo Uhr. Diverse Anzeigen wegen Körperverletzung, Sachbeschädigung, mehrerer Verstöße gegen das Waffengesetz wurden gefertigt, inwieweit auch ein Verstoß gegen das Versammlungsgesetz vorliegt, wird derzeit geprüft.”
Quelle: PM der Polizei Husum

Mir ist schon klar, dass ich ganz ideologisch Verbohrte damit auch nicht mehr überzeugen kann… aber vielleicht kommen ja jene, die noch nicht komplett in den Fängen des politischen Extremismus gelandet sind, noch mal zur Besinnung.

 

Allgemein Demo

Polizist: “Ich bin Antifaschist”

In der heutigen Online-Ausage der “Märkischen Allgemeinen” findet man diesen interessanten Artikel, der meine These untermauert, dass Polizisten Menschen sind und insofern in den Uniformen sehr vielfältige Inidividuen stecken.

“Wenn ein Mitdemonstrant nur Randale will, ‘gehe ich da hin und sage, dass er die Steine weglegen soll.’ Sonst verlasse er die Demo.

Arnim Behrendt, der sehr kontrolliert wirkt, treibt etwas an, das weiter zurückliegt als die Brandstiftungen Anfang der 1990er: ‘Für mich war immer das Vermächtnis der KZ-Opfer sehr wichtig.’ Vor einigen Jahren trat er der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes bei. Es sei ‘eine unheimliche Motivation’ aus den Augen der Zeitzeugen zu blicken. Nicht nur, wenn wieder Brandsätze durch deutsche Städte fliegen.”

Quelle:

http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/12073188/61759/Der-Polizist-Arnim-Berendt-ist-auf-Demos-Dauergast.html

Ein interessanter und lesenwerter Artikel über einen interessanten Menschen. Ich möchte allerdings hinzufügen, dass ich auch in die Augen von Zeitzeugen geblickt habe, die Hohenschönhausen überlebt haben. Das war auch beeindruckend und hat bei mir dazu geführt, dass ich zwar eine große Abwehrhaltung gegen alles habe, was sich rechts der Verfassungsgrenze befindet, aber die selbe Abwehrhaltung gegen alles an den Tag lege, was sich links der Verfassungsgrenze befindet. Genau deswegen kommt mir der Begriff “Antifaschistin” für mich nicht über die Lippen. Der wurde für meinen Geschmack von eben jenen Gewalttätern links der Verfassungsgrenzen entwertet, da sie den “Antifaschismus” als Vorwand und Rechtfertigung für ihre Gewaltexzesse missbrauchen. Ich bin “antitotalitär”, das schließt eine Gegnerschaft gegen jedes totalitäre Gedankengut ein, sei es rechtsextremistisch, linksextremistisch, religiös oder sonstwie bedingt. Ich kann auch radikale Vegetarier nicht leiden, die zum Mord an Menschen aufrufen, die Schnitzel essen. (Totalitäre Ideologien erkennt man meistens daran, dass Anhängern solchen Gedankenguts in Diskussionen nach spätestens fünf Sätzen zu Beleidigungen greifen, weil ihnen die Argumente ausgehen.)