In dem neulich diskutierten Fall in Sachen des Polizisten, der in Saarbrücken von einem Hundehalter wegen KV im Amt verklagt wurde, ist ein Urteil ergangen. Das Verfahren gegen den Polizisten wurde eingestellt gegen eine Zahlung von 1.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung. Die beiden wichtigsten Zitate aus dem Artikel der Saarbrücker Zeitung:
“Der Beamte hatte zuvor über seinen Anwalt erklärt, dass er am 1. September 2010 bei der Festnahme eines Hundehalters unangemessen vorgegangen sei.”
und
“Fazit der Richterin nach zweitägigem Prozess: All das wäre nicht passiert, wenn der Hundehalter sich halbwegs normal verhalten hätte.”
Artikel in der Online-Ausgabe der Saarbrücker Zeitung vom 26.06.2012
http://www.saarbruecker-zeitung.de/sz-berichte/saarland/Polizist-soll-Hundehalter-geschlagen-haben-Verfahren-eingestellt;art2814,4343509#.T-lTVbU9WSq






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